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   VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14   

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VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14 (https://dejure.org/2014,54964)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.12.2014 - 8 B 37/14 (https://dejure.org/2014,54964)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 8 B 37/14 (https://dejure.org/2014,54964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34 Abs 2 BauGB, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 3 BauNVO, § 4 BauNVO, § 50 Abs 1 BauO SH 2009 vom 22.01.2009
    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen Wohnanlage im Reihenhausstil in "Einfamilienhaussiedlung"; Gebietserhaltungsanspruch; Mangel an Stellplätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Verstoßes eines Mehrfamilienhauses gegen den Gebietserhaltungs- oder Gebietsbewahrungsanspruch durch einen Nachbarn

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12

    Festsetzung von Baugrenzen; Nachbarschutz gegen ein Staffelgeschoss; erdrückende

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14
    Auch der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben des Beigeladenen etwa von der Grundfläche und der Firsthöhe größer ausfallen wird, als das auf dem Grundstück des Antragstellers befindliche Gebäude, begründet keinen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (vgl. OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschluss vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von dem Antragsteller hinsichtlich der Dimensionierung, der absoluten Höhe und der Standorte der genehmigten Baukörper gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

    Denn allein dadurch würde der Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt, weil die möglicherweise dann vom Bauvorhaben des Beigeladenen nicht eingehaltenen Erfordernisse zum Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche grundsätzlich nur der städtebaulichen Ordnung, nicht aber auch dem Schutz des Nachbarn dienen (BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 10/03 - juris; Beschl. v. 23.06.1995 - 4 B 52/95 - juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.04.2014 - 1 MB 32/13; Beschl. 30.04.2009 - 1 MB 1/09 -).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn etwa gegen die Erfordernisse zum Maß der baulichen Nutzung in so grober Weise verstoßen wird, dass dadurch das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verletzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2013 - 4 C 5/12 - juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 - und Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12).

    Ein solcher Fall wird allerdings in der Rechtsprechung nur in den seltenen Fällen einer wirklich bedrängenden oder erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens zu sehen sein, die - absehbar - zu gravierenden, allein durch die Abstandsflächenwahrung nicht zu bewältigenden Nutzungskonflikten führen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 11.10.2010 - 1 MB 16/10 - und Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12).

    Ein solcher Fall wird nur in seltenen Fällen einer "wirklich" bedrängenden oder erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens zu sehen sein, nämlich wenn gravierende und nicht zu bewältigende Nutzungskonflikte entstehen (OVG Schleswig, Beschl. vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

  • OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Verkehrszunahme aufgrund des

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14
    Im Einzelfall kann die Genehmigung eines Vorhabens ohne die erforderlichen Stellplätze jedoch gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, wenn der Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die den Nachbarinnen und Nachbarn - auch unter Berücksichtigung einer Vorbelastung ihrer Grundstücke - bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (vgl. VGH Kassel, Beschl. vom 12.05.2003 - 9 TG 2037/02 -, BRS 66 Nr. 190; OVG Bremen, Beschl. vom 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, BauR 2003, 509; OVG Münster, Urt. v. 10.07.1998 - 11 A 7238/95 - BauR 1999, 237; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.03.1997 - 1 M 6589/96 - BauR 1997, 983; Domning/Möller/Bebensee, a.a.O., § 50 Rn 123 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Dies setzt i.d.R. entsprechende Immissionen, insbesondere Lärm- und Abgaseinwirkungen, voraus (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.1997 - 1 M 6589/96

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Lehrlingsinternat;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14
    Sie sollen verhindern, dass der öffentliche Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus durch das Abstellen von Fahrzeugen belastet und dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet wird (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 10.01.2008- 3 S 2773/07 - juris, m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.03.1997 - 1 M 6589/96 - juris, m.w.N.; Domning/Möller/Suttkus, Kommentar zur LBO, 3. Aufl. 14. EL 2012, § 50 Rn 122).

    Im Einzelfall kann die Genehmigung eines Vorhabens ohne die erforderlichen Stellplätze jedoch gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, wenn der Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die den Nachbarinnen und Nachbarn - auch unter Berücksichtigung einer Vorbelastung ihrer Grundstücke - bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (vgl. VGH Kassel, Beschl. vom 12.05.2003 - 9 TG 2037/02 -, BRS 66 Nr. 190; OVG Bremen, Beschl. vom 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, BauR 2003, 509; OVG Münster, Urt. v. 10.07.1998 - 11 A 7238/95 - BauR 1999, 237; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.03.1997 - 1 M 6589/96 - BauR 1997, 983; Domning/Möller/Bebensee, a.a.O., § 50 Rn 123 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.2010 - 1 MB 16/10

    Rücksichtnahmegebot bei Anbau

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn etwa gegen die Erfordernisse zum Maß der baulichen Nutzung in so grober Weise verstoßen wird, dass dadurch das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verletzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2013 - 4 C 5/12 - juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 - und Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12).

    Ein solcher Fall wird allerdings in der Rechtsprechung nur in den seltenen Fällen einer wirklich bedrängenden oder erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens zu sehen sein, die - absehbar - zu gravierenden, allein durch die Abstandsflächenwahrung nicht zu bewältigenden Nutzungskonflikten führen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 11.10.2010 - 1 MB 16/10 - und Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14
    Das Rücksichtnahmegebot ist allerdings keine allgemeine Härteklausel, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts oder gar des gesamten öffentlichen Baurechts steht, sondern Bestandteil einzelner gesetzlicher Vorschriften des Baurechts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 17.01.2012 - 1 MB 33/11 -).

    Das Einhalten der landesrechtlichen Regelungen über die erforderlichen Abstandsflächen (§ 6 LBO) spricht regelmäßig gegen eine "erdrückende" oder "abriegelnde" Wirkung eines Bauvorhabens und für die Beachtung der durch die Abstandsflächenregelung geschützten Nachbarbelange (Besonnung, Belichtung, Belüftung) (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879; OVG Schleswig, Beschl. v. 04.12.2003 - 1 MB 35/03).

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14
    Ein darüber hinausgehender, von einer realen Beeinträchtigung unabhängiger Anspruch des Nachbarn auf Einhaltung der Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung kann dagegen dem Bundesrecht nicht entnommen werden (BVerwG, Beschl. v. 23.06.1995 - 4 B 52/95 - juris).

    Denn allein dadurch würde der Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt, weil die möglicherweise dann vom Bauvorhaben des Beigeladenen nicht eingehaltenen Erfordernisse zum Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche grundsätzlich nur der städtebaulichen Ordnung, nicht aber auch dem Schutz des Nachbarn dienen (BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 10/03 - juris; Beschl. v. 23.06.1995 - 4 B 52/95 - juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.04.2014 - 1 MB 32/13; Beschl. 30.04.2009 - 1 MB 1/09 -).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14
    Die in den gewählten Ausdrücken bzw. Bilder liegende Dramatik ist danach ernst zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1/78 - juris, sog. "Hochhaus-Fall"; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 - und v. 13.01.2010 - 1 ME 237/09 - jeweils nach juris; VG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2014 - 8 B 4/14 und v. 11.04.2014 - 8 B 9/14 -).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14
    Denn das Ortsbild nach § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB vermittelt keinen Drittschutz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.2012 - 1 B 158/12 - juris; Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 - NVwZ-RR 1998, 540; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Kommentar, 114. EL 2014, § 34 Rn. 141), sondern besteht ausschließlich im öffentlichen Interesse.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14
    Sie sollen verhindern, dass der öffentliche Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus durch das Abstellen von Fahrzeugen belastet und dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet wird (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 10.01.2008- 3 S 2773/07 - juris, m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.03.1997 - 1 M 6589/96 - juris, m.w.N.; Domning/Möller/Suttkus, Kommentar zur LBO, 3. Aufl. 14. EL 2012, § 50 Rn 122).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14
    Die in den gewählten Ausdrücken bzw. Bilder liegende Dramatik ist danach ernst zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1/78 - juris, sog. "Hochhaus-Fall"; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 - und v. 13.01.2010 - 1 ME 237/09 - jeweils nach juris; VG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2014 - 8 B 4/14 und v. 11.04.2014 - 8 B 9/14 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95

    Stellplatzpflicht und Nachbarschutz

  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 2 A 3009/11

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Baugenehmigung

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98

    Gewerberecht - Gaststätten - Gaststättenerlaubnis und Nachbarschutz

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 1 ME 237/09

    Zuordnung des Schikaneverbots zu vom Gebot der Rücksichtnahme umfassten

  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12

    Nachbarschutz, Ortsbild, Gebot der Rücksichtnahme, Hochwassersatz

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 4.14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.R.e. Rückübertragung eines

  • VGH Hessen, 12.05.2003 - 9 TG 2037/02
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf

  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 12/14

    Nachbarstreit - Befreiung für die Herstellung einer Einfriedung auf der

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12

    Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 LB 6/13

    Erteilung einer Baugenehmigung an Verkäufer eines Hausgrundstücks; geschlossene

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2013 - 1 MB 46/12

    Untersagung der Errichtung eines Wohngebäudes; nachbarschützende Wirkung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2012 - 1 MB 33/11

    Beurteilung des Einfügens nach § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB und Anzahl der Wohnungen

  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 7 E 6816/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine zentrale

    Zwar kann im Einzelfall die Genehmigung eines Vorhabens ohne die erforderlichen Stellplätze gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen; dies kommt allerdings nur dann näher in Betracht, wenn der Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die den Nachbarn - auch unter Berücksichtigung einer Vorbelastung ihrer Grundstücke - bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (OVG Schleswig, Beschluss vom 8.12.2014, 8 B 37/14, juris, Leitsatz 4, Rn. 23; vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 12.5.2003, 9 TG 2037/02, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 18.10.2002, 1 B 315/02, BauR 2003, 509; OVG Münster, Urteil vom 10.07.1998, 11 A 7238/95, NVwZ-RR 1999, 365).
  • OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20

    Baugenehmigung; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot;

    Der Senat kann offen lassen, ob durch die Streichung der entsprechenden Regelungen der Baunutzungsverordnung und durch die Benennung der Begrenzung der Wohnungszahl in § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB neben und nicht als Teil der Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB) deutlich wird, dass die Begrenzung der Wohnungszahl kein die Art der baulichen Nutzung betreffender Umstand ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. April 1989 - 4 B 72.89 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschl. v. 28. Mai 2014 a. a. O., Rn. 10; VG Schleswig, Beschl. v. 18. Dezember 2014 - 8 B 37/14 -, juris Rn. 10; anders: OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 -, juris Rn. 11 [zu überplantem Gebiet]).
  • VG Ansbach, 15.07.2021 - AN 17 S 21.00679

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn mangels Verletzung drittschützender

    Festsetzungen über Maß und Gestaltung, die wir hier überdies nicht drittschützend (siehe nachfolgend) sind, lassen den Gebietscharakter unberührt und sind nicht mit Abweichungen über die Art der baulichen Nutzung vergleichbar (vgl. VG Schleswig, B.v. 18.12.2014 - 8 B 37/14 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 23.06.2022 - AN 17 K 21.00698

    Gebot der Rücksichtnahme

    Festsetzungen über Maß und Gestaltung, die wir hier überdies nicht drittschützend (siehe nachfolgend) sind, lassen den Gebietscharakter unberührt und sind nicht mit Abweichungen über die Art der baulichen Nutzung vergleichbar (vgl. VG Schleswig, B.v. 18.12.2014 - 8 B 37/14 - juris Rn. 10).
  • VG Schleswig, 01.08.2017 - 2 B 38/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Soweit die Antragsteller mit ihrer Argumentation darauf abzielen, die Grundsätze für die Annahme eines Gebietserhaltungsanspruch seien auch auf die Bewahrung der Art der das Gebiet prägenden Bebauung auszudehnen, weist die Kammer darauf hin, dass sie einen solchen Gebietsbewahrungsanspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines konkreten Baugebiets (sog. Gebietsprägungserhaltungsanspruch) - hier als Gebiet für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser ohne Geschosswohnungsbau -, abgeleitet aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, grundsätzlich nicht anerkennt (vgl. Beschluss vom 17.12.2012, - 2 B 88/12 - Beschluss vom 06.09.2013, - 2 B 30/13 - Beschluss vom 29.01.2014, - 2 B 6/14 - Beschluss vom 24.02.2014, - 2 B 12/14 - Beschluss vom 08.12.2014, - 2 B 85/14 - Beschluss vom 08.06.2015 - 2 B 7/15 - Beschluss vom 18.04.2016, - 2 B 25/16; ebenso 8. Kammer VG Schleswig, Beschluss vom 18.12.2014, - 8 B 37/14; Beschluss vom 30.06.2015, 8 B 18/15 - im Ergebnis OVG Schleswig, Beschluss vom 20.07.2015, - 1 MB 16/15 - so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - alle juris).
  • VG Schleswig, 11.01.2017 - 2 B 2/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Errichtung eines Einfamilienhauses

    Soweit der Antragsteller mit seiner Argumentation darauf abzielt, die Grundsätze für die Annahme eines Gebietserhaltungsanspruch seien auch auf die Bewahrung der Art der das Gebiet prägenden Bebauung auszudehnen, weist die Kammer darauf hin, dass sie einen solchen Gebietsbewahrungsanspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines konkreten Baugebiets (sog. Gebietsprägungserhaltungsanspruch) - hier als Gebiet ohne zweite Baureiche -, abgeleitet aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, grundsätzlich nicht anerkennt (vgl. Beschl. v. 17.12.2012, - 2 B 88/12 - Beschl. v. 06.09.2013, - 2 B 30/13 - Beschl. v. 29.01.2014, - 2 B 6/14 - Beschl. v. 24.02.2014, - 2 B 12/14 - Beschl. v. 8.12.2014, - 2 B 85/14 - Beschl. v. 08.06.2015 - 2 B 7/15 - Beschl. 18.04.2016, - 2 B 25/16; ebenso 8. Kammer VG Schleswig, Beschl. v. 18.12.2014, - 8 B 37/14; Beschl. v. 30.06.2015, 8 B 18/15 - im Ergebnis OVG Schleswig, Beschl. v. 20.07.2015, - 1 MB 16/15 - so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).
  • VG Schleswig, 21.07.2016 - 8 A 132/15

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

    Jedenfalls kann die Errichtung von Mehrfamilienhäusern nicht mit der Begründung abgewehrt werden, eine derartige Nutzung passe nicht in das Wohngebiet, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl nicht entspreche (Beschluss der Kammer vom 18.12.2014 - 8 B 37/14 - juris, Rd. 10 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
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