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   VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17   

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VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17 (https://dejure.org/2017,18997)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.05.2017 - 1 B 30/17 (https://dejure.org/2017,18997)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 1 B 30/17 (https://dejure.org/2017,18997)
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  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17
    Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und der Verweisung in Art. 2 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.01.2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (VO 178/2002EG) auf den gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, siehe nur BVerwG, Urt. v. 26.05.2009 - 3 C 5/09 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Maßgeblich für die Beurteilung ist die normale Anwendungsweise (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5/09 -, juris Rn. 15; EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - C-150/00 -, juris Rn.75; EuGH, Urt. v. 30.04.2009 - Rs. C-27/08 -, juris Rn. 22).

    Die Annahme einer pharmakologischen Wirkung von " XXX" ist aufgrund der wissenschaftlichen Belege für eine nennenswerte physiologische Wirkung einer Tagesdosis von 5 mg Monacolin K schließlich im Wege eines Erst-Recht-Schlusses möglich (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5/09 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 3 C 21/06 -, juris Rn. 26).

    Die Gesundheitsgefahren konnten zwar nicht zur Begründung der Arzneimitteleigenschaft herangezogen werden, um einen fehlenden Nachweis einer pharmakologischen Wirkung zu ersetzen (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5/09 -, juris Rn. 18).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b RL 2001/83/EG diejenigen Erzeugnisse, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu bessern oder zu beeinflussen (EuGH, Urt. v. 15.11.2007 - C-319/05 -, juris Rn. 61).

    Die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses sind der Faktor, auf dessen Grundlage, ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses, zu beurteilen ist, ob es im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Unterabs. 2 der RL 2001/83 im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann (EuGH, Urt. v. 15.11.2007 - C-319/05 -, juris Rn. 59).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08

    Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17
    Zwar kann eine lange Untätigkeit der zuständigen Behörde bei gleichzeitiger Kenntnis von einem zu verbietenden Zustand zum Wegfall der Eilbedürftigkeit führen (OVG Greifswald, Beschl. v. 06.02.2008 - 3 M 9/08 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 13 ME 181/09

    Anforderungen an die Begründung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung zur

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17
    Vielmehr wurden die unmittelbar gebotenen Maßnahmen ergriffen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.05.2010 - 13 ME 181/09 -, juris Rn. 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17
    Dabei sind die Folgen gegenüberzustellen, die einerseits eintreten, wenn dem Antrag stattgegeben wird, die Bescheide sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweisen bzw. die andererseits eintreten, wenn der Antrag abgelehnt wird, die Bescheide sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen (OVG Schleswig, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3-4).
  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17
    Ein Produkt kann nicht als Arzneimittel angesehen werden, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung - einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe - und bei bestimmungsgemäßer Anwendung die physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter Weise durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann (EuGH, Urt. v. 15.01.2009 - C-140/07 -, juris Rn. 45).
  • EuGH, 30.04.2009 - C-27/08

    BIOS Naturprodukte - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 Buchst. b - Begriff des

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17
    Maßgeblich für die Beurteilung ist die normale Anwendungsweise (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5/09 -, juris Rn. 15; EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - C-150/00 -, juris Rn.75; EuGH, Urt. v. 30.04.2009 - Rs. C-27/08 -, juris Rn. 22).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-150/00

    Kommission / Österreich

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17
    Maßgeblich für die Beurteilung ist die normale Anwendungsweise (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5/09 -, juris Rn. 15; EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - C-150/00 -, juris Rn.75; EuGH, Urt. v. 30.04.2009 - Rs. C-27/08 -, juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2016 - 8 B 1395/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Stilllegungsverfügung betreffend zwei

    Auszug aus VG Schleswig, 19.05.2017 - 1 B 30/17
    Demgegenüber verlangt § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch materiell überzeugen, also inhaltlich die getroffene Maßnahme rechtfertigen (OVG Münster, Beschl. v. 08.11.2016 - 8 B 1395/15 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
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