Rechtsprechung
VG Stuttgart, 12.12.2006 - 6 K 4464/06 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; VwGO § 123 Abs. 1
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären …
Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2006 - 6 K 4464/06
Ist dem Ausländer die Unterbrechung seiner familiären Beziehungen durch Ausreise nicht zuzumuten, so führt dies im Rahmen von § 55 Abs. 2 AuslG zur rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000 - 13 S 2456/99 - und v. 16.05.2001 - 13 S 2539/00 -). - BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00
Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten …
Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2006 - 6 K 4464/06
Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie vermittelt dem Ausländer jedoch einen Anspruch darauf, dass die Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über seinen Aufenthalt seine familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.01.2001 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171;… BVerwG, Urt. v. 09.12.1997, BVerwGE 106, 13). - BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft; …
Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2006 - 6 K 4464/06
Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie vermittelt dem Ausländer jedoch einen Anspruch darauf, dass die Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über seinen Aufenthalt seine familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.01.2001 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171; BVerwG, Urt. v. 09.12.1997, BVerwGE 106, 13).