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   VG Stuttgart, 23.02.2007 - 7 K 4531/06   

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https://dejure.org/2007,25347
VG Stuttgart, 23.02.2007 - 7 K 4531/06 (https://dejure.org/2007,25347)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2007 - 7 K 4531/06 (https://dejure.org/2007,25347)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 7 K 4531/06 (https://dejure.org/2007,25347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anspruch auf Aufenthaltsberechtigung trotz strafrechtlicher Verurteilung unterhalb der Schwelle des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anwendung des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als die speziellere Norm an Stelle der Regelvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG; Bejahung eines Ausweistatbestandes drei Jahre nach einer vorsätzlich begangenen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.02.2007 - 7 K 4531/06
    Ausweisungsgründe dürfen in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und solange entgegengehalten werden, als sie noch "aktuell" nicht "verbraucht" sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent "verzichtet" hat (BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114, 122).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.02.2007 - 7 K 4531/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Revisionsverfahren zu der Frage, ob ein straffälliger Ausländer die Anspruchsvoraussetzungen für eine Aufenthaltsberechtigung nach § 27 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 24 Abs. 1 Nr. 6 AuslG erfüllt hat, und welche Bedeutung in diesem Zusammenhang die Spezialvorschrift des § 27 Abs. 2 Nr. 4 AuslG hat, nicht geäußert (vgl. Urt. v. 20.02.2003 - 1 C 13.02 - BVerwGE 117, 380, 387).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2002 - 11 S 331/02

    Ladungsfähige Anschrift im Ausland; Aufenthaltsberechtigung - Ausweisungsgründe

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.02.2007 - 7 K 4531/06
    Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Verhältnis des § 27 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 24 Abs. 1 Nr. 6 AuslG (vgl. Urt. v. 10.04.2004 - 11 S 331/02 -) ausgeführt, dass der Rückgriff auf Ausweisungsgründe nach § 27 Abs. 2 Nr. 5 AuslG nicht gesperrt gewesen sei, sofern der Aufenthaltsberechtigungsbewerber außerhalb der Dreijahresfrist zu weiteren Straftaten verurteilt worden sei.
  • VG Karlsruhe, 19.10.2005 - 10 K 883/04

    Befristete Verlängerung eines Aufenthaltstitels führt nicht zum Verbrauch des

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.02.2007 - 7 K 4531/06
    Die Antragsgegnerin hat ihre Auffassung, dass hinsichtlich der im Jahre 2003 erfolgten Verurteilung des Antragstellers, die außerhalb des genannten Dreijahreszeitraums liegt, ein Rückgriff auf die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG genannten Ausweisungsgründe möglich ist, auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19.10.2005 - 10 K 883/04 - gestützt.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07

    Niederlassungserlaubnis bei mehreren Verurteilungen - Daueraufenthaltsrichtlinie

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Februar 2007 - 7 K 4531/06 - geändert.
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