Rechtsprechung
VG Trier, 01.07.2014 - 5 K 1787/13.TR |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 51 Abs 1 AsylVfG 1992, § 51 Abs 2 S 2 AsylVfG 1992, § 26 AsylVfG 1992, § 52 Nr 2 S 3 Halbs 1 VwGO, § 1 Abs 2 Nr 1 FlüAG BW 2014
Länderübergreifende Umverteilung eines erfolglos gebliebenen Asylbewerbers zur Herstellung einer Haushaltsgemeinschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 52 Nr. 2 S. 3, AsylVfG § 51, VwGO § 52 Nr. 2 S. 3 1. Hs., AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 2
Länderübergreifende Umverteilung, örtliche Zuständigkeit, Verwaltungsgericht, Zuständigkeit, gerichtliche Zuständigkeit, behördliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Umverteilung, Wohnsitzauflage, Haushaltsgemeinschaft, minderjährig, Kind, Kinder, familiäre ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2006 - A 12 S 929/05
Asyl; Umverteilung; gerichtliche Zuständigkeit
Auszug aus VG Trier, 01.07.2014 - 5 K 1787/13
Da der Anspruch demnach seine rechtliche Grundlage nur im Asylverfahrensgesetz haben kann, handelt es sich um eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz, für die gemäß § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbsatz 1 VwGO das Verwaltungsgericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Ausländer nach dem Asylverfahrensgesetz seinen Aufenthalt zu nehmen hat, und nicht das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Ausländer umverteilt werden möchte(vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 02. Februar 2006 - A 12 S 929/05 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 7 B 11408/11
Länderübergreifender Wohnsitzwechsel eines Asylfolgeantragstellers
Auszug aus VG Trier, 01.07.2014 - 5 K 1787/13
Dementsprechend ist auch streitig, ob einem geduldeten Ausländer nach bestandskräftigem Abschluss seines Asylverfahrens ein länderübergreifender Wohnsitzwechsel im Wege des Umverteilungsverfahrens nach § 51 AsylVfG oder mittels Erteilung einer weiteren Duldung durch die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde ermöglicht werden kann (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Januar 2012 - 7 B 11408/11.OVG -, juris). - VG München, 18.10.2012 - M 23 K 12.30660
Länderübergreifende Verteilung; sonstige humanitäre Gründe
Auszug aus VG Trier, 01.07.2014 - 5 K 1787/13
Allerdings ist das Ermessen bei den in § 51 Abs. 1 AsylVfG ausdrücklich geregelten Fallgestaltungen gebunden (vgl. VG München, Urteil vom 18. Oktober 2012 - M 23 K 12.30660 - mit weiteren Nachweisen, juris), so dass die Klage begründet ist, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 2) richtet. - VG Dresden, 21.04.2015 - 2 K 983/13
Rundfunkbeitragserhebung durch den MDR begegnet keinen verfassungsrechtlichen …
Auszug aus VG Trier, 01.07.2014 - 5 K 1787/13
verwiesen, das sich seinerseits wiederum mit Beschluss vom 27. November 2013 - 2 K 983/13.NW - unter Hinweis auf § 3 Abs. 6 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz für sachlich unzuständig erklärte und das Verfahren an das erkennende Gericht verwies.