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   VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14 We   

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VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14 We (https://dejure.org/2015,6587)
VG Weimar, Entscheidung vom 21.01.2015 - 3 K 265/14 We (https://dejure.org/2015,6587)
VG Weimar, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 3 K 265/14 We (https://dejure.org/2015,6587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Einbringung von Erdwärmesonden zur Beheizung eines Einfamilienwohnhauses; Niederbringung von Sonden zur Erdwärmenutzung ins Grundwasser; Bewirtschaftungsermessen der Wasserbehörden für Gewässer

  • Justiz Thüringen

    § 60 Abs 1 VwGO, § 70 Abs 1 S 1 VwGO
    Erlaubnispflicht von Erdwärmesonden in einem Trinkwasserschutzgebiet; Widerspruchserhebung per E-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14
    Die Kammer hat sich dabei an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert, wonach die Frage, ob eine Grundwasserverunreinigung zu besorgen ist, von einer Abwägung aller Umstände abhängt, aus denen sich ein Anlass zur Sorge ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - Juris, Rdnr. 17 unter Hinweis auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.03.1963 - VII A 471/62 - OVGE 18, 297, 299).

    Die Anforderungen dürfen aber nicht überspannt werden, eine nie auszuschließende reine Möglichkeit hat außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 a.a.O. und Urteil vom 16.07.1965 - IV C 54.65 - Juris, Rdnr. 18).

  • VGH Hessen, 17.08.2011 - 2 B 1484/11

    Erdwärmenutzung im Wasserschutzgebiet

    Auszug aus VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14
    Durch diesen Benutzungstatbestand wird nunmehr auch die Niederbringung von Sonden zur Erdwärmenutzung ins Grundwasser erfasst (vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, Kommentar, 11. Auflage, § 9 Rdnr. 64; offengelassen in den Beschlüssen des Hess. VGH vom 17.08.2011 - 2 B 1484/11 - Juris, Rdnr. 13 ff. und vom 10.08.2012 - 2 B 896/12 - Juris, Rdnr. 4).

    Gerade bezüglich letzterer potentieller Grundwasserbeeinträchtigung hat der Hess. Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 17.08.2011 (a.a.O. Rdnr. 17 bis 20) zwischenzeitlich eine andere Auffassung vertreten und - zumindest in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - die Voraussetzungen für eine Versagung der Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG bejaht (ebenso VG Gießen, Urteil vom 13.06.2013 - 1 K 475/11.GI - Juris, Rdnr. 25 ff.).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14
    Das in § 12 Abs. 2 WHG nunmehr ausdrücklich geregelte Bewirtschaftungsermessen der Wasserbehörden für Gewässer ist wegen der überragenden Bedeutung der Wasservorkommen, insbesondere der Grundwasservorkommen, für alles pflanzliche, tierische und menschliche Leben notwendig, um die optimale Nutzung des vorhandenen Wasserangebots zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.07.1981 - 1 BvL 77/78 - [Nassauskiesung], Juris, Rdnr. 153 und 175).
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14
    Das gilt für eine Verpflichtungsklage, wie sie hier vorliegt, entsprechend (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1981 - 1 C 69/78 - Juris, Rdnr. 24).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvL 1/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 S. 4 des Hessischen

    Auszug aus VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14
    Die Frage, ob Landesrecht durch später in Kraft getretenes Bundesrecht seine Gültigkeit verloren hat, kann und muss jedes Gericht selber klären (vgl. grundlegend BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1959 - 1 BvL 13/58 - Juris, Rdnr. 12; Urteil vom 06.12.1983 - 2 BvL 1/82 - Juris, Rdnr. 57).
  • BVerwG, 18.09.1987 - 4 C 36.84

    Befugnis der Wasserbehörde zur Festsetzung von Grenzwerten für die zulässige

    Auszug aus VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14
    Diesbezüglich wird auch von einem planerischen Gestaltungsfreiraum der Behörde gesprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.09.1987 - 4 C 36/84 - Juris, Rdnr. 12).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

    Auszug aus VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14
    Die Frage, ob Landesrecht durch später in Kraft getretenes Bundesrecht seine Gültigkeit verloren hat, kann und muss jedes Gericht selber klären (vgl. grundlegend BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1959 - 1 BvL 13/58 - Juris, Rdnr. 12; Urteil vom 06.12.1983 - 2 BvL 1/82 - Juris, Rdnr. 57).
  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen

    Auszug aus VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14
    Aufgrund des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag galten diese Bestimmungen auch nach der Vereinigung weiter (vgl. Jürk, LKV 1993, 120, 121 sowie - allgemein zur Fortgeltung des DDR-Wasserrechts und seiner Ausführungsvorschriften in Thüringen nach dem 03.10.1990 - OVG Thüringen, Urteil vom 03.09.2008 - 1 KO 559/07 - Juris, Rdnr. 53 m.w.N.) und wurden dann durch § 130 Abs. 2 Satz 1 ThürWG ausdrücklich aufrechterhalten (ständige Rechtsprechung des VG Weimar, vgl. das Urteil vom 30.04.2003 - 6 K 2588/00.We - Juris, Rdnr. 20 f. und das den Beteiligten bekannte Urteil der Kammer vom 27.01.2010 - 3 K 1496/08 We - ).
  • VGH Hessen, 10.08.2012 - 2 B 896/12

    Untersagung der Nutzung einer Erdwärmesonde

    Auszug aus VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14
    Durch diesen Benutzungstatbestand wird nunmehr auch die Niederbringung von Sonden zur Erdwärmenutzung ins Grundwasser erfasst (vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, Kommentar, 11. Auflage, § 9 Rdnr. 64; offengelassen in den Beschlüssen des Hess. VGH vom 17.08.2011 - 2 B 1484/11 - Juris, Rdnr. 13 ff. und vom 10.08.2012 - 2 B 896/12 - Juris, Rdnr. 4).
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 54.65
    Auszug aus VG Weimar, 21.01.2015 - 3 K 265/14
    Die Anforderungen dürfen aber nicht überspannt werden, eine nie auszuschließende reine Möglichkeit hat außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 a.a.O. und Urteil vom 16.07.1965 - IV C 54.65 - Juris, Rdnr. 18).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2013 - 3 L 185/11

    Vorrang der Befreiungsvorschriften in WHG § 52 Abs 1 S 2 und 3

  • BVerwG, 21.10.1976 - 7 B 94.76

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist -

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2012 - 6 K 1736/10

    Klageerhebung bei FG per Email ohne qual. elektronische Signatur zwar nicht

  • VG Weimar, 30.04.2003 - 6 K 2588/00

    Wasserrecht; Zulässigkeit einer Tankstelle in der Trinkwasserschutzzone III;

  • VG Gießen, 13.06.2013 - 1 K 475/11
  • VG Weimar, 06.12.2012 - 3 K 289/12

    Anschlussverpflichtung an kommunale Kläranlage; Verbot der Abwassereinleitung in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1963 - VII A 471/62
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