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   VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17   

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https://dejure.org/2017,43485
VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17 (https://dejure.org/2017,43485)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.11.2017 - 4 S 2064/17 (https://dejure.org/2017,43485)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. November 2017 - 4 S 2064/17 (https://dejure.org/2017,43485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsrechtliche Einordnung der Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn bei einer Versetzung ; Verfügung der Versetzung von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn; Voraussetzungen für eine Ermessensbindung durch Zusage und für ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44a VwGO, § 123 VwGO, Art 33 Abs 2 GG
    Besetzungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn; hier: Einverständnis mit Umsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; Statusgleiche Versetzung; Versetzungskonkurrenz

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsrechtliche Einordnung der Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn bei einer Versetzung; Verfügung der Versetzung von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn; Voraussetzungen für eine Ermessensbindung durch Zusage und für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn zu einer Versetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17
    Sie stellt isoliert gesehen keinen Verwaltungsakt dar, weil sie keine unmittelbare Außenwirkung und keine unmittelbaren Rechtsfolgen begründet und keine hoheitliche Maßnahme ist (BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, Juris).

    Der Wille des bisherigen Dienstherrn, das bestehende Dienstverhältnis mit dem Beamten zu lösen und der Wille des aufnehmenden Dienstherrn, das Dienstverhältnis mit dem Beamten fortzuführen, sind jeweils konstitutiv für die dienstherrnübergreifende Versetzung (BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, Juris).

    Dem entspricht es, dass der Beamte seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Mitwirkung an seiner Versetzung gegen den aufnehmenden Dienstherrn gerichtlich geltend machen kann (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1983 - 4 S 1370/82 - nachgehend die Entscheidung des BVerwG vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 -, Juris, die das BVerwG auch nicht durch Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 - aufgegeben hat, in der diese mehrfach zitiert wird; vgl. auch GKÖD, K § 26 Rn. 30 sowie Senatsbeschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, Juris).

    In einem Streit, in dem der aufnehmende Dienstherr sein Einverständnis gegenüber dem abgebenden Dienstherrn, der hierauf hin die Versetzung des Beamten verfügt hat, anficht, ist der Beamte deshalb auch beizuladen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, Juris).

    Auch er hat seine Entscheidung - lediglich -nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 - und vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, Juris).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17
    Beide Arten von Bewerbern können sich unmittelbar auf einen Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 22.09 -, Juris), da öffentliche Ämter im statusrechtlichen Sinne nur nach Kriterien vergeben werden dürfen, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, Juris).

    Entsprechendes gilt für vorgelagerte Auswahlentscheidungen - etwa zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens (Amt im konkret-funktionellen Sinne) -, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Beförderung vermittelt und die Auswahl für diese Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, Senatsbeschluss vom 06.12.2016 - 4 S 2018/16 -, jeweils Juris).

    Dabei kann offenbleiben, ob - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - sich ein Anordnungsgrund zur Sicherung eines Verfahrensfortsetzungsanspruchs wegen der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs auch dann aus strukturellen Gründen ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, Juris), wenn - wie hier - bereits eine Auswahl zugunsten der Antragstellerin getroffen worden ist und diese den Abschluss des Verfahrens durch Umsetzung dieser Entscheidung begehrt.

    Denn ein - insoweit zugunsten der Antragstellerin unterstellter - Bewerbungsverfahrensanspruch besteht grundsätzlich u.a. dann nicht mehr, wenn die Planstelle nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, Juris).

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17
    Die Einverständniserklärung ist eine Mitwirkungshandlung mittels sonstiger öffentlich-rechtlicher Willenserklärung der aufnehmenden Behörde im Versetzungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 -, Juris).

    Dem entspricht es, dass der Beamte seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Mitwirkung an seiner Versetzung gegen den aufnehmenden Dienstherrn gerichtlich geltend machen kann (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1983 - 4 S 1370/82 - nachgehend die Entscheidung des BVerwG vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 -, Juris, die das BVerwG auch nicht durch Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 - aufgegeben hat, in der diese mehrfach zitiert wird; vgl. auch GKÖD, K § 26 Rn. 30 sowie Senatsbeschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, Juris).

    Auch er hat seine Entscheidung - lediglich -nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 - und vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 -, Juris).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02

    Aufnehmender Dienstherr; Beamter; Dienstherrnwechsel; Einverständnis; Heilung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17
    Diese ist daher nur wirksam, wenn das von dem aufnehmenden Dienstherrn schriftlich zu erklärende Einverständnis bei Erlass der Versetzungsverfügung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 1.02 -, Juris m.w.N.).

    Gelingt dem aufnehmenden Dienstherrn die Beseitigung seines Einverständnisses, führt dies unmittelbar zur Wiederherstellung des vor der Versetzung bestehenden Zustandes, da ein materielles Wirksamkeitserfordernis der Versetzung entfällt (BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 1.02 -, Juris m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03

    Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17
    Dem entspricht es, dass der Beamte seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Mitwirkung an seiner Versetzung gegen den aufnehmenden Dienstherrn gerichtlich geltend machen kann (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1983 - 4 S 1370/82 - nachgehend die Entscheidung des BVerwG vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 -, Juris, die das BVerwG auch nicht durch Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 - aufgegeben hat, in der diese mehrfach zitiert wird; vgl. auch GKÖD, K § 26 Rn. 30 sowie Senatsbeschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, Juris).

    Hieraus folgt aber nicht notwendig, dass bei Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen eine Verweigerung des Einverständnisses nur im Einklang mit dem Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zulässig ist (allerdings noch hierzu neigend: Senatsbeschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, Juris Rn. 4) und die grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen stehende Mitwirkung an der Versetzung durch Erklärung des Einverständnisses im Falle einer Versetzungskonkurrenz nicht auch aufgrund solcher Überlegungen versagt werden kann, welche allgemein die Ablehnung von Versetzungsgesuchen rechtfertigen (offengelassen im Senatsbeschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, Juris Rn. 5).

  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 B 30.04

    Einordnung eines Gesundheitszeugnisses als Verwaltungsakt; Bestimmung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17
    Unter den Begriff der Verfahrenshandlung fallen behördliche Handlungen, die in Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren stehen und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.07.2004 - 6 B 30.04 -, Rn. 7 m.w.N., Juris).

    Der Rechtsschutz darf durch die Anwendung von § 44a Satz 2 VwGO nicht geschmälert werden und muss ausreichend sichergestellt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.07.2004 - 6 B 30.04 -, Juris Rn. 12).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17
    Insoweit hat die Antragstellerin entgegen § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO nicht glaubhaft gemacht, dass ihr bei einem Abwarten der Entscheidung in einem etwaigen Hauptsacheverfahren unzumutbare, auch nach einem Erfolg in diesem Verfahren nicht mehr zu beseitigende Nachteile drohen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, Juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17
    Entsprechendes gilt für vorgelagerte Auswahlentscheidungen - etwa zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens (Amt im konkret-funktionellen Sinne) -, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Beförderung vermittelt und die Auswahl für diese Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - und Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, Senatsbeschluss vom 06.12.2016 - 4 S 2018/16 -, jeweils Juris).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17
    20 Demgegenüber können sich diejenigen Bewerber nicht unmittelbar auf Art. 33 Abs. 2 GG berufen, mit denen die zu vergebenden Funktionsstellen durch eine bloße Änderung des Aufgabenbereichs, eine Umsetzung, eine Abordnung oder eine den Status nicht berührende Versetzung besetzt werden können (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, m. zahlr. N., Juris).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17
    Beide Arten von Bewerbern können sich unmittelbar auf einen Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 22.09 -, Juris), da öffentliche Ämter im statusrechtlichen Sinne nur nach Kriterien vergeben werden dürfen, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, Juris).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • VGH Hessen, 24.05.2017 - 1 B 98/17

    Länderübergreifende Versetzung

  • BVerwG, 10.11.2006 - 9 B 17.06

    Abgabe einer Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

  • BVerwG, 17.10.2012 - 2 C 11.12

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2009 - 5 ME 31/09

    Anwendung der Grundsätze für die erstmalige Begründung des Beamtenverhältnisses

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage betreffend die Übertragung der Stelle des

  • BVerfG, 22.03.1977 - 2 BvR 782/76

    Verspätete Übernahme in das Beamtenverhältnis infolge einer Schwangerschaft

  • VGH Bayern, 06.07.2006 - 4 B 05.504
  • VGH Bayern, 06.12.2004 - 3 CE 04.2651
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 4 S 756/17

    Aufhebung der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen der Bundesrichterwahl

    Der Rechtsschutz darf durch die Anwendung von § 44a Satz 2 VwGO nicht geschmälert werden und muss ausreichend sichergestellt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.07.2004 - 6 B 30.04 -, Juris Rn. 12; Senatsbeschluss vom 06.11.2017 - 4 S 2064/17 -, Juris Rn. 13 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 4 S 1995/17

    Umzugskosten und Trennungsgeld bei Versetzung auf Antrag

    Nachdem der Kläger bei seinem damaligen Dienstherrn einen Versetzungsantrag gestellt hatte und dieser dem Antrag entsprechen wollte, um ihm den Wechsel im Wege der Versetzung zu ermöglichen, dürfte allerdings aufgrund der bereits erteilten Einstellungszusage hinsichtlich der Erklärung des Einverständnisses eine Ermessensreduzierung auf Null vorgelegen haben (zur Ermessensentscheidung über die Erteilung des Einverständnisses vgl. Senatsbeschluss vom 06.11.2017 - 4 S 2064/17 -, Juris).
  • VG Freiburg, 10.03.2021 - 3 K 477/21

    Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in

    Maßgebend für die Beurteilung sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (st. Rspr., vgl. zum Ganzen etwa BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, Leitsatz 1 und Rn. 24 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.03.2014 - 4 S 509/14 -, Rn. 2, vom 25.03.2014 - 1 S 169/14 -, Rn. 26, vom 05.02.2015 - 10 S 2471/14 -, vom 06.11.2017 - 4 S 2064/17 -, Rn. 28, vom 09.10.2018 - 4 S 1773/18 -, Rn. 6 und vom 06.02.2020 - 1 S 3300/19 -, Rn. 26 ff.; s.a. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.01.2021 - 2 B 11648/20 -, Rn. 5, jeweils juris und m.w.N.).
  • VG Köln, 09.04.2021 - 19 L 2337/20 In dem verwaltun
    Das Einverständnis ist damit isolierter gerichtlicher Überprüfung entzogen, OVG NRW, Beschluss vom 05.06.2014 - 6 A 914/14 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 27.09.2005 - 3 CE 05.2031 -, juris Rn. 9 ff.; HessVGH, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 B 98/17 -, juris Rn. 11; Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 4, Rn. 39, Fn. 179; a.A. VGH BW, Beschluss vom 06.11.2017 - 4 S 2064/17 -, juris Rnrn.
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