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   VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17   

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https://dejure.org/2017,31643
VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17 (https://dejure.org/2017,31643)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 (https://dejure.org/2017,31643)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. August 2017 - 11 S 1724/17 (https://dejure.org/2017,31643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite einer die Abschiebung hindernden Reiseunfähigkeit (im weiteren) Sinn bei hoher Suizidgefahr; Ablehnung eines Eilantrages mit einer Auflage oder Bedingung zu Lasten des Antragsgegners; Bestätigung der Reiseunfähigkeit durch ein ärztliches Attest; Vorliegen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 60a Abs. 2, AufenthG § 60a Abs. 2c, VwGO § 123
    Abschiebung, Reisefähigkeit, Suizidgefahr, einstweilige Anordnung, fachärztliches Attest, psychische Erkrankung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 60a Abs 2c S 2 AufenthG 2004, § 123 Abs 1 S 1 VwGO
    Durchführung einer Abschiebung bei hoher Selbstmordgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Suizidgefahr; Reiseunfähigkeit; Glaubhaftmachung; Sicherungsanordnung; Maßgabe

  • rechtsportal.de

    Reichweite einer die Abschiebung hindernden Reiseunfähigkeit (im weiteren) Sinn bei hoher Suizidgefahr; Ablehnung eines Eilantrages mit einer Auflage oder Bedingung zu Lasten des Antragsgegners; Bestätigung der Reiseunfähigkeit durch ein ärztliches Attest; Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2018, 115
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
    Die grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Fall einer Abschiebung deren Durchführung einschließlich einer - in Einzelfällen - erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 14; vgl. auch EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 205).

    Aus der zitierten, neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Verfahren Paposhvili gegen Belgien geht überdies hervor, dass Art. 3 EMRK vor einer Abschiebung, die zu einer ernsthaften, schnellen und irreversiblen Verschlechterung des Gesundheitszustands, die zu schwerem Leiden oder einer erheblichen Verringerung der Lebenserwartung führt, schützt (EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 183 unter teilweise Aufgabe anderslautender Rechtsprechung).

    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, InfAuslR 2017, 189).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2017 - 11 S 658/17

    Hinderung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
    Zur Frage der Reichweite einer die Abschiebung hindernden Reiseunfähigkeit (im weiteren) Sinn bei hoher Suizidgefahr und den sich daraus ergebenden Pflichten zur Ausgestaltung des Abschiebungsvorgangs sowie der sich daran anschließenden Übergabe des Betroffenen im Zielstaat (Konkretisierung von VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2017 - 11 S 658/17 -).

    Dieser Zeitraum muss noch als zum Abschiebungsvorgang selbst gehörend begriffen werden, denn es ist ohne weiteres denkbar, dass sich ein durch den eigentlichen Abschiebungsvorgang ausgelöstes und verursachtes Risiko erst nach der Ankunft realisiert, aber ohne weiteres bei einer gesamtheitlichen Betrachtung durchaus auf die physischen und/oder psychischen Belastungen zurückzuführen ist, die mit der Abschiebung verbunden sind (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2017 - 11 S 658/17 -, juris, Rn. 3).

    Selbst wenn man entgegen der Auffassung des Senats der Meinung sein sollte, dass die vorgelegten Arztberichte - jedenfalls was die hier relevanten Fragestellungen betrifft - noch nicht den Anforderungen des § 60a Abs. 2c AufenthG genügen sollten, so lägen in jedem Fall ausreichende Anhaltspunkte im Sinne von § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG vor, die zwingend eine weitere Ermittlung veranlassen würden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2017 - 11 S 658/17 -, juris, Rn. 5; vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG § 60a AufenthG Rn. 117.9).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
    Die mit der Abschiebung betraute Behörde hat die aus Art. 2 Abs. 2 GG erwachsende Pflicht, durch eine hinreichende Ausgestaltung der tatsächlichen Durchführung der Abschiebung erhebliche Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abzuwenden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 10).

    Die grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Fall einer Abschiebung deren Durchführung einschließlich einer - in Einzelfällen - erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 14; vgl. auch EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 205).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
    Deshalb war die beantragte Sicherungsanordnung zu erlassen (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 60a AufenthG Rn. 328), wobei die Frage offen bleiben kann, ob hier zur ausreichenden Glaubhaftmachung bereits ausreicht, dass die Erfolgsaussichten als offen anzusehen sind (so OVG LSA, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 ME 38/11 -, InfAuslR 2011, 390 und Funke-Kaiser, a.a.O., Rn. 330).

    Eine andere Sichtweise ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch eine entsprechende (fach-) ärztliche Betreuung und Versorgung während des gesamten Abschiebungsvorgangs bzw. eine ärztliche Anschlussbehandlung hinreichend verlässlich sichergestellt ist, dass eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands schon gar nicht eintreten wird (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 ME 38/11 -, InfAuslR 2011, 390 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
    Dieser wird ein Gericht nicht gerecht, wenn es den Eilantrag trotz fehlerhaften behördlichen Handelns unter Berufung auf eine Auflage zurückweist und die effektive Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Einhaltung dieser Auflage nicht sichergestellt ist (vgl. zu letzterem Erfordernis: BVerfG, Beschluss vom 30.04.2015 - 2 BvR 746/15 -, NVwZ 2015, 896, zu einer Abschiebung nach Italien unter der Maßgabe, dass die Antragsgegnerin die zuständigen italienischen Behörden vor der Abschiebung der Antragsteller über die Ankunft einer Familie mit Kindern zu informieren und in Abstimmung mit den italienischen Behörden sicherzustellen hat, dass die Antragsteller zusammen als Familie unmittelbar im Anschluss an die Übergabe an die italienischen Behörden eine gesicherte Unterkunft erhalten; Beschluss vom 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17 -, Rn. 50, BeckRS 2017, 118574 zu § 58a AufenthG).

    Die Maßgabe, dass die Abschiebung des Antragstellers nach Algerien nur durchgeführt werden darf, wenn zuvor seine Reisefähigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigt worden ist, ist jedenfalls zu unbestimmt (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17 - Rn. 47 f., a.a.O.).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
    27 Eine einen Duldungsgrund begründete Reiseunfähigkeit kann vor dem Hintergrund der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 S. 1 GG folgenden von der Ausländerbehörde zu beachtenden grundrechtlichen Schutzpflichten unter zwei Aspekten gegeben sein (vgl. zu alldem schon VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 -, InfAuslR 2003, 423; vom 15.10.2004 - 11 S 2297/04 -, juris und vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, juris; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2003 - 11 S 2622/02

    Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit - Suizidgefahr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
    27 Eine einen Duldungsgrund begründete Reiseunfähigkeit kann vor dem Hintergrund der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 S. 1 GG folgenden von der Ausländerbehörde zu beachtenden grundrechtlichen Schutzpflichten unter zwei Aspekten gegeben sein (vgl. zu alldem schon VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 -, InfAuslR 2003, 423; vom 15.10.2004 - 11 S 2297/04 -, juris und vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, juris; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
    27 Eine einen Duldungsgrund begründete Reiseunfähigkeit kann vor dem Hintergrund der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 S. 1 GG folgenden von der Ausländerbehörde zu beachtenden grundrechtlichen Schutzpflichten unter zwei Aspekten gegeben sein (vgl. zu alldem schon VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 -, InfAuslR 2003, 423; vom 15.10.2004 - 11 S 2297/04 -, juris und vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, juris; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17

    Durchführung der Abschiebung bei Suizidalität des Ausländers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, InfAuslR 2017, 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2004 - 11 S 2297/04

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17
    27 Eine einen Duldungsgrund begründete Reiseunfähigkeit kann vor dem Hintergrund der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 S. 1 GG folgenden von der Ausländerbehörde zu beachtenden grundrechtlichen Schutzpflichten unter zwei Aspekten gegeben sein (vgl. zu alldem schon VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 -, InfAuslR 2003, 423; vom 15.10.2004 - 11 S 2297/04 -, juris und vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, juris; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

  • BVerfG, 30.04.2015 - 2 BvR 746/15

    Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer syrischen Familie mit Kindern nach

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1984 - 10 S 2773/83

    Fahrerlaubnisentziehung - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung mit der

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

    Das gilt nicht nur für Verfahren, die auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels gerichtet sind (dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.03.2018 - 11 S 1810/16 -, juris Rn. 54), sondern auch in solchen, in denen um die Aussetzung der Abschiebung gestritten wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

    Zudem hat der Antragsgegner durch eine Arztbegleitung ab Abholung in der Wohnung sichergestellt, dass die Schwangere während des gesamten Vorgangs der Abschiebung ärztlich betreut ist, und hat damit durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung des Vollstreckungsverfahrens Vorkehrungen getroffen, um Gesundheitsgefahren abzuwehren (vgl. hierzu grds. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 27, vom 01.06.2017 - 11 S 658/17 -, juris Rn. 3, vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 4, und vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, juris Rn. 8; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 60a Rn. 182 ff. ).

    Bedarf ein Ausländer medizinischer Versorgung, so ist nicht nur während des Abschiebungsvorgangs sicherzustellen, dass es nicht zu einer raschen, erheblichen und unumkehrbaren Verschlimmerung seines Gesundheitszustands kommt, sondern es kann nach den Umständen des Einzelfalls noch ein Zeitraum nach der Ankunft im Zielland der Abschiebung in den Blick zu nehmen sein (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschlüsse vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 27, vom 01.06.2017 - 11 S 658/17 -, juris Rn. 3, und vom 18.03.2022 - 12 S 269/22 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.07.2018 - 7 B 10768/18 -, juris Rn. 28; Röder in: Becker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2021, § 60a Rn. 36; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 60a Rn. 185 ).

    Dieser Zeitraum muss noch als zum Abschiebungsvorgang selbst gehörend begriffen werden, denn es ist ohne weiteres denkbar, dass sich ein durch den eigentlichen Abschiebungsvorgang ausgelöstes und verursachtes Risiko erst nach der Ankunft realisiert, aber ohne weiteres bei einer gesamtheitlichen Betrachtung durchaus auf die physischen und/oder psychischen Belastungen zurückzuführen ist, die mit der Abschiebung verbunden sind (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschlüsse vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 27, und vom 01.06.2017 - 11 S 658/17 -, juris Rn. 3; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.07.2018 - 7 B 10768/18 -, juris Rn. 28).

  • OVG Thüringen, 01.08.2019 - 3 EO 276/19

    Abschiebungsschutz bei Suizidgefahr

    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solches (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret folgt (vgl. hierzu wie auch zum folgenden: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 - juris Rdn. 27; Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.07.2017 - 19 CE 17.657 - juris Rdn. 20 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.06.2016 - 2 M 16/16, juris Rdn. 4; alle jeweils m. w. N.).

    Dabei ist von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 - juris Rdn. 27 a. E.).

    Die fachlich-medizinischen Stellungnahmen lassen insbesondere eine Auseinandersetzung damit vermissen, dass Suiziddrohungen häufig appelativen Charakter haben und aus taktischen Gründen vorgebracht werden (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 - juris Rdn. 25).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer an einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung leidet, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde (OVG Sachsen, Beschluss vom 19.03.2019 - 3 B 430/18 - juris Rdn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 - juris Rdn. 31; Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.07.2017 - 19 CE 17.657 - juris Rdn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2018 - 12 S 643/18

    Anordnungsgrund bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Zuweisung eines

    Aus den mit der Beschwerde gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO vorgetragenen Gründen folgt jedoch, dass eine den Anforderungen dieser Bestimmung entsprechende Anmeldung des Antragstellers zum 1. März 2018 vorliegt (1.) Da die auf die dargelegten Gründe beschränkte Prüfung des Beschwerdegerichts (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO) ergeben hat, dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigt, hat der Senat umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 - VBlBW 2018, 115 und vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 - VBlBW 2013, 384 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18

    Glaubhaftmachung einer die Abschiebung beeinträchtigenden Erkrankung

    Erforderlich ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschiebevorgang (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10. August 2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 6).

    Dabei ist im vorliegenden Einzelfall auch zu berücksichtigen, dass nicht nur die Durchführung eines Suizids, sondern  auch das Eintreten einer massiven Gesundheitsbeeinträchtigung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abschiebung verhindert werden muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10. August 2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 31 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17

    Abschiebung bei geltend gemachter Suizidgefahr; posttraumatische

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob in Ausnahmefällen auch allein aufgrund von Arztberichten, die den Anforderungen des § 60a Abs. 2c AufenthG nicht genügen, ausreichende Anhaltspunkte i.S.v. § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG vorliegen können, die weitere Ermittlungen veranlassen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 01.06.2017 - 11 S 658/17 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris RdNr. 30), denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Vertiefung, ob im vorliegenden Fall die bei hoher Suizidgefahr bestehenden Anforderungen an die Ausgestaltung des Abschiebevorgangs sowie an die sich daran anschließenden Übergabe des Betroffenen an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, a.a.O. RdNr. 31) erfüllt sind.

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Nach Auffassung des Senates sind an die behördlicherseits veranlasste (amts-) ärztliche Feststellung der Reisefähigkeit nicht dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Widerlegung der in § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG normierten gesetzlichen Vermutung des Fehlens gesundheitlicher Gründe, die der Abschiebung entgegenstehen (zu weitgehend insoweit VGH BW, B.v. 10.8.2017 - 11 S 1724/17 - juris Rn. 22).
  • VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19

    Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen

    Die von einem Psychologen oder einem psychologischen Psychotherapeuten ausgestellte Bescheinigung ist aber gerade keine - zur Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit und Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG geeignete - ärztliche Bescheinigung im Sinne des § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 3 B 319/17 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 6. September 2017 - 2 M 83/17 -, juris Rn. 8, und vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 -, juris Rn. 9; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/ Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 45; wohl auch BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 19 CE 17.1541 -, juris Rn. 19; a.A. wohl VGH BW, Beschluss vom 10. August 2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 22).
  • VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18

    Abschiebung; ärztliche Behandlung; Reisefähigkeit

    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (vgl. zum Ganzen EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191, 205; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 10, 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 4 f. und Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 31).

    Allerdings hat die letztgenannte Bescheinigung des zfp der Ausländerbehörde Anlass dazu gegeben, weitere Ermittlungen im Hinblick auf das Vorliegen einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung anzustellen (vgl. § 60a Abs. 2d Satz letzter Halbsatz AufenthG; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris).

  • VG Minden, 10.02.2022 - 2 K 41/19
    vgl. VGH Baden-Würrtemberg, Beschluss vom 10. August 2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 22.
  • VG Karlsruhe, 29.01.2021 - 1 K 148/21

    Guinea: Covid-Test vor Überstellung verletzt den Antragsteller nicht in seinen

  • VG Berlin, 20.03.2023 - 33 K 143.19

    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz wegen drohender Militärdiensteinziehung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2018 - 8 S 700/18

    Zulässigkeit einer Teilstattgabe unter Auflagen bei einem vorläufigen

  • VG Trier, 04.09.2019 - 7 K 2673/19

    Dublin-Verfahren - Zuständigkeit eines Mitgliedstaats für die Prüfung eines

  • VG Karlsruhe, 26.10.2021 - A 14 K 3284/19

    Dublin-Verfahren; Rückschiebung von Asylbewerbern nach Frankreich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - 18 B 1285/17

    Reiseunfähigkeit als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis bei einer psychischen

  • VG Karlsruhe, 11.03.2019 - A 1 K 6963/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 ZB 19.32690

    Kein Abschiebungsverbot aus gesundheitlichen Gründen für Kläger aus der Ukraine

  • VG Karlsruhe, 11.03.2019 - 1 K 6963/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Potsdam, 10.05.2019 - 8 L 860/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Abschiebung

  • VG Schleswig, 16.02.2022 - 11 B 8/22
  • VG Schleswig, 16.12.2019 - 11 B 168/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Schleswig, 18.03.2021 - 11 B 20/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

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