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   VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20   

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VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20 (https://dejure.org/2020,26910)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 (https://dejure.org/2020,26910)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. September 2020 - 4 S 1326/20 (https://dejure.org/2020,26910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 127
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Karlsruhe, 12.03.2020 - 13 K 7090/19

    Auswahlentscheidung des Justizministeriums Baden-Württemberg erneut fehlerhaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. März 2020 - 13 K 7090/19 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

    Dem hiergegen gerichteten weiteren Eilantrag des Antragstellers gab das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 12.03.2020 - 13 K 7090/19 - im Wesentlichen deshalb überwiegend statt, weil (a.) der Präsident des Oberlandesgerichts - insbesondere nach der eidesstattlichen Versicherung des zwischenzeitlich pensionierten früheren Vorsitzenden des Antragstellers - als Beurteiler voreingenommen gewesen sei, (b.) rechtsfehlerhaft davon ausgegangen worden sei, dass an das Amt des Vorsitzenden Richters am Landgericht höhere Anforderungen zu stellen seien als an "das gleiche Statusamt" eines Richters am Oberlandesgericht, weil (c.) die Ausschöpfung der Beurteilungen der Bewerber zu Lasten des Antragstellers nicht anhand der gleichen Maßstäbe erfolgt sei und weil der Auswahlvermerk (d.) rechtswidrig von der Beurteilung losgelöst Einzelaussagen in das Beurteilungssystem einpasse sowie (e.) in der Beurteilung enthaltene Aussagen selektiv ausgewählt bzw. sogar in ihr Gegenteil verkehrt und die eigene Einschätzung teilweise nicht hinreichend begründet habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die ausführliche Darstellung im angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12.03.2020 - 13 K 7090/19 - (Juris Rn. 2-14), die beigezogenen Personalakten der Beteiligten und Verwaltungsakten des Ministeriums sowie die Gerichtsakten Bezug genommen.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
    Im Rahmen des mit diesen Begriffen eröffneten Beurteilungsspielraums, der nur begrenzter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ), hat der Antragsgegner anhand des angestrebten Statusamtes und seines Anforderungsprofils die zitierten vier Auswahlkriterien als Bewertungsraster ausformuliert.
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
    Im Rahmen des mit diesen Begriffen eröffneten Beurteilungsspielraums, der nur begrenzter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ), hat der Antragsgegner anhand des angestrebten Statusamtes und seines Anforderungsprofils die zitierten vier Auswahlkriterien als Bewertungsraster ausformuliert.
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr unter Berücksichtigung seiner einschlägigen Richtlinien die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BVerwG, Urteile vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, Juris Rn. 31, und vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, Juris Rn. 14).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr unter Berücksichtigung seiner einschlägigen Richtlinien die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BVerwG, Urteile vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, Juris Rn. 31, und vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, Juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
    Deshalb könnte sich auch eine fehlerhafte Beteiligung des Landesrichter- und -staatsanwaltsrats, die bei einer Verständigung in der Beurteilerkonferenz ohnehin fernliegt (vgl. § 29a Abs. 2 Nr. 2 LRiStAG), in Bezug auf die hier entscheidende Eignung, Befähigung und fachliche Leistung nicht ausgewirkt haben (ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 LA 171/06 -, Juris Rn. 11), sodass das diesbezügliche Vorbringen des Antragstellers seinem Antrag nicht zum Erfolg verhelfen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
    Im vorliegenden Einzelfall kann es vor dem Hintergrund des weitreichenden Gleichstandes im Übrigen auch nicht als Wertmaßstäbe missachtend eingestuft werden, wenn der Antragsgegner hier bei demjenigen Bewerber besondere Flexibilität sowie Leistungsbereitschaft und damit einen Vorsprung sieht, bei dem eine deutlich abgesicherte Prognose über die Eignung für das höhere Amt vorliegt, weil im Verlaufe des Berufslebens erfolgreich mehr Gelegenheiten ergriffen wurden, die die Beförderungseignung ausmachenden Fähigkeiten unter Beweis zu stellen (im Grundsatz ebenso OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 19.12.1996 - 10 B 13120/96 -, Juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2020 - 6 B 1700/19

    Konkurrentenstreitverfahren; Professur; Dokumentation; Auswahlentscheidung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
    Ihr Umfang lässt sich zudem nicht regelhaft und losgelöst von etwaigen Besonderheiten des Einzelfalles bestimmen (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 20.04.2020 - 6 B 1700/19 -, Juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 4 S 940/20

    Konkurrentenstreit -Verschärfung des Beurteilungsmaßstabs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 15.06.2020 - 4 S 940/20 - (Juris Rn. 4 ff.) bereits ausgeführt, dass der einheitliche (verschärfte) Beurteilungsmaßstab selbst in Ausnahmefällen weiterhin keinen Veränderungen unterliegen darf und textliche Anpassungen der Einzelaussagen angezeigt sein könnten.
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20
    Überzeugend maßen sie hierbei einheitlich dem in der VwVBRL-LRiStAG (Anlage 2 [4]) formulierten Anforderungsprofil des angestrebten Beförderungsamts maßgebliche Bedeutung bei (BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, Juris Rn. 11).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Voreingenommenheit des Beurteilers i.R.d. Regelbeurteilung eines Richters für den

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 4 S 277/18

    Orientierung der dienstlichen Beurteilung eines Richters am Statusamt und nicht

  • VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg:

    Denn dieses wird nicht nur durch die Laufbahn oder Laufbahngruppe und die verliehene Amtsbezeichnung, sondern auch durch die Besoldungsgruppe definiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52, juris Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305, juris Rn. 54 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 - juris Rn. 12 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 4 S 720/21

    Ermittlung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an

    Erforderlich ist mit Blick auf die Ermöglichung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 As. 4 GG weiterhin, dass die wesentlichen Ergebnisse und Auswahlerwägungen schriftlich so dokumentiert werden, dass der unterlegene Bewerber und ggf. das Gericht sie ohne Weiteres nachvollziehen und überprüfen können (BVerwG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 WB 4.12 -, Juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -, Juris Rn. 21).

    Auch mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG genügt es, dass im Auswahlvermerk bzw. den dazugehörigen Unterlagen die die Entscheidung tragenden Auswahlerwägungen dokumentiert sind und damit angegriffen und überprüft sowie auf etwaige Rügen hin näher konkretisiert werden können; die Dokumentation darf sich mithin auf ein vertretbares Maß beschränken, Schwerpunkte setzen und als weniger gewichtig erachtete Aspekte vernachlässigen (Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -, Juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 4 S 4256/20

    Stellenbesetzungsverfahren (Besetzungsvorschlag einer/s

    Nach Prüfung der mit der Beschwerde dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auch in einem Konkurrentenstreit grundsätzlich beschränkt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, Juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -, Juris), ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem die Verpflichtung des Antragsgegners ausgesprochen wurde, die im Streit stehende Stelle freizuhalten und über die Bewerbung des Antragstellers erneut zu entscheiden, zu ändern und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen.

    Die Dokumentation darf sich mithin auf ein vertretbares Maß beschränken, Schwerpunkte setzen und als weniger gewichtig erachtete Aspekte vernachlässigen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -, Juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer

    Die fragwürdige, nicht hinreichend statusamtsbezogene "Umrechnung" in Abhängigkeit von individuellen und variablen (Funktions-)Leistungsbezügen (§ 38 Abs. 1 LBesG) bzw. von jeweiligen Erfahrungsstufen (vgl. dazu, dass Leistungsbezüge von Hochschullehrern nicht ihr Statusamt betreffen BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 18.18 -, juris Rn. 19; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25.03.2022 - 5 Bf 185/20.Z -, juris Rn. 32; vgl. dazu, dass das Statusamt u. a. durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe definiert wird BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, BVerwGE 165, 305 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -, juris Rn. 13; Urteil vom 04.05.2021 - 2 S 2103/20 -, juris Rn. 126, jeweils m. w. N.), hat sich im Ergebnis jedoch allenfalls zugunsten, nicht aber zu Lasten der Antragstellerin ausgewirkt.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1657/20

    Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem Personalreferenten bei einer

    Nach Prüfung der mit der Beschwerde dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auch in einem Konkurrentenstreit beschränkt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, Juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -), ist festzustellen, dass die Ablehnung des Eilantrags des Antragstellers zu Unrecht erfolgte.

    Diese Vorschrift beansprucht bezüglich der angestrebten Ernennung im hier vorliegenden Verwaltungsverfahren Geltung (vgl. §§ 1, 9 LVwVfG; Senatsbeschluss vom 24.07.2014 - 4 S 298/14 -, BeckRS 2014, 48942 Rn. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 18.03.2009 - 1 B 2642/08 -, Juris Rn. 2 f.; Steinkühler in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG 2. Auflage 2019, § 21 Rn. 16; anders grundsätzlich mangels Verwaltungsaktsqualität bei dienstlichen Beurteilungen: BVerwG, Urteile vom 12.03.1987 - 2 C 36.86 -, Juris Rn. 13 und vom 23.09.2004 - 2 A 8.03 -, Juris Rn. 26, wonach es insoweit auf die tatsächliche Voreingenommenheit ankommt; vgl. in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -).

  • VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 B 1574/21

    Konkurrentenstreitverfahren Generalstaatsanwalt

    Die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit des Beurteilers kann sich aus der Beurteilung selbst, aber auch aus seinem Verhalten in Angelegenheiten des zu beurteilenden Mitarbeiters ergeben (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 25. März 2021 - 2 B 447/20 -, juris Rn. 23; VGH B-W, Beschluss vom 10. September 2020 - 4 S 1326/20 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 2. September 2020 - 6 CE 20.1351 -, juris Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1657/10

    Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem Personalreferenten bei einer

    Nach Prüfung der mit der Beschwerde dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auch in einem Konkurrentenstreit beschränkt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, Juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -), ist festzustellen, dass die Ablehnung des Eilantrags des Antragstellers zu Unrecht erfolgte.

    Diese Vorschrift beansprucht bezüglich der angestrebten Ernennung im hier vorliegenden Verwaltungsverfahren Geltung (vgl. §§ 1, 9 LVwVfG; Senatsbeschluss vom 24.07.2014 - 4 S 298/14 -, BeckRS 2014, 48942 Rn. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 18.03.2009 - 1 B 2642/08 -, Juris Rn. 2 f.; Steinkühler in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG 2. Auflage 2019, § 21 Rn. 16; anders grundsätzlich mangels Verwaltungsaktsqualität bei dienstlichen Beurteilungen: BVerwG, Urteile vom 12.03.1987 - 2 C 36.86 -, Juris Rn. 13 und vom 23.09.2004 - 2 A 8.03 -, Juris Rn. 26, wonach es insoweit auf die tatsächliche Voreingenommenheit ankommt; vgl. in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2020 - 4 S 2968/20

    Anhörungsrüge zu einem Konkurrentenstreit

    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 10. September 2020 - 4 S 1326/20 - wird zurückgewiesen.
  • VG Freiburg, 11.01.2024 - 3 K 2508/23

    Beförderungsauswahlentscheidung nur anhand aktueller Beurteilungen

    Das Statusamt ist durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn oder Laufbahngruppe, durch die Besoldungsgruppe sowie durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24.02.2017 - 2 BvR 2524/16 -, juris Rn. 40 und vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, BVerfGE 130, 52 ; BVerwG Urteil vom 15.12.2021 - 2 A 1.21 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 27.06.2018 - 2 B 132/18 -, juris Rn. 19; Beschluss der Kammer vom 01.02.2023, a. a. O. Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 4 S 2675/20

    Streitwert im dienstrechtlichen Konkurrenteneilverfahren bzgl. einer bei einer

    Damit aber bestimmt sich das Interesse eines Eilantragstellers hier nach der Verleihung des begehrten anderen Statusamts mit dem höheren Endgrundgehalt, wobei insoweit die Hälfte der nach der konkreten Besoldungsstufe sich ergebenden Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge dieses höheren Statusamts mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen im Zeitpunkt der Eilantragserhebung maßgeblich ist (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -, Juris Rn. 31; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, Juris Rn. 46).
  • VG Freiburg, 01.02.2023 - 3 K 2733/22

    Konkretes Status- statt Beförderungsamt als Bezugspunkt einer

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