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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12   

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VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12 (https://dejure.org/2013,38158)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2013 - 4 S 1611/12 (https://dejure.org/2013,38158)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 4 S 1611/12 (https://dejure.org/2013,38158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des anrechnungsfreien Umfangs privatwirtschaftlicher Einkünfte aus (hier:) schriftstellerischer Tätigkeit im (vorzeitigen) Ruhestand nach § 53 Abs. 7 S. 2 BeamtVG

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 7 S 2 BeamtVG, § 100 Abs 4 BBG, § 99 Abs 2 S 3 BBG, § 99 Abs 3 BBG
    Bestimmung des anrechnungsfreien Umfangs privatwirtschaftlicher Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit im vorzeitigen Ruhestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des anrechnungsfreien Umfangs privatwirtschaftlicher Einkünfte aus (hier:) schriftstellerischer Tätigkeit im (vorzeitigen) Ruhestand nach § 53 Abs. 7 S. 2 BeamtVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit können auf Versorgungsbezüge angerechnet werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit können auf Versorgungsbezüge angerechnet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 298
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 26.07

    Allgemeine Altersgrenze; besondere Altersgrenzen; Alimentation;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
    Auch ein wegen individueller Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzter Beamter kann seine Versorgungsbezüge erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres durch eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes anrechnungsfrei aufstocken (BVerwG, Urteil vom 17.12.2008 - 2 C 26.07 -, BVerwGE 133, 25).

    Danach ist der Gesetzgeber berechtigt, die Anrechnung desjenigen Einkommens auf die Alimentation anzuordnen, das ein Ruhestandsbeamter nur deshalb erzielen kann, weil seine Dienstleistungspflicht vorzeitig weggefallen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 -, BVerfGK 13, 35; BVerwG, Urteil vom 17.12.2008, a.a.O., m.w.N.; Urteil vom 27.08.2009, a.a.O.; Urteil vom 28.06.2012, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber begegnet den unerwünschten Anreizen zur vorzeitigen Pensionierung hier mit einer pauschalierenden Regelung, die in gleicher Weise bei wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzten Beamten Anwendung findet wie bei solchen, die sich nicht mehr in der Lage sehen, ihren Dienst zu verrichten, ohne bereits im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Regelungen dienstunfähig zu sein (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.03.2009, a.a.O.; vgl. dazu insbesondere auch BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 2 C 39.03 -, Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13, m.w.N.; Urteil vom 17.12.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 25.08

    Ruhensvorschriften; Vorteilsausgleich; Übergangsvorschrift; Vertrauensschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
    Dabei ist dem Versorgungsberechtigten nach § 53 Abs. 5 Satz 1 BeamtVG mindestens ein Betrag in Höhe von 20 v.H. der Versorgungsbezüge zu belassen, wenn er das Einkommen durch eine privatwirtschaftliche Tätigkeit, d.h. außerhalb des öffentlichen Dienstes, erzielt; dadurch wird sichergestellt, dass die geleistete Dienstzeit nicht völlig entwertet wird (BVerwG, Urteil vom 27.08.2009 - 2 C 25.08 -, Buchholz 239.1 § 69c BeamtVG Nr. 1).

    Danach ist der Gesetzgeber berechtigt, die Anrechnung desjenigen Einkommens auf die Alimentation anzuordnen, das ein Ruhestandsbeamter nur deshalb erzielen kann, weil seine Dienstleistungspflicht vorzeitig weggefallen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 -, BVerfGK 13, 35; BVerwG, Urteil vom 17.12.2008, a.a.O., m.w.N.; Urteil vom 27.08.2009, a.a.O.; Urteil vom 28.06.2012, a.a.O.).

    Wird ein Teil der Beamtenversorgung zum Ruhen gebracht, berechnet sich der Streitwert nach dem sich aus dem angegriffenen Bescheid ergebenden Ruhensbetrag und nicht nach den Grundsätzen zum Teilstatus (BVerwG, Beschluss vom 27.08.2009 - 2 C 25.08 -, Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07

    Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
    Mit der in § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG geregelten Fiktion zugunsten der in § 100 Abs. 1 Nr. 2 BBG aufgezählten Betätigungen setzt der Gesetzgeber dabei die Privilegierung fort, die diese Tätigkeiten bereits im Nebentätigkeitsrecht der aktiven Beamten dergestalt genießen, dass diese nicht genehmigungspflichtig sind und auch keiner Abführungspflicht unterliegen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.03.2009 - 1 A 2560/07 -, Schütz BeamtR ES/C III 1.5 Nr. 9).

    Der Gesetzgeber begegnet den unerwünschten Anreizen zur vorzeitigen Pensionierung hier mit einer pauschalierenden Regelung, die in gleicher Weise bei wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzten Beamten Anwendung findet wie bei solchen, die sich nicht mehr in der Lage sehen, ihren Dienst zu verrichten, ohne bereits im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Regelungen dienstunfähig zu sein (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.03.2009, a.a.O.; vgl. dazu insbesondere auch BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 2 C 39.03 -, Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13, m.w.N.; Urteil vom 17.12.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
    § 53 Abs. 1 und 2 BeamtVG beschränkt die Anrechnungsfreiheit von Einkommen auf den Differenzbetrag zwischen den Versorgungsbezügen und der Höchstgrenze; nur wenn das Einkommen den Differenzbetrag nicht übersteigt, werden die Versorgungsbezüge in der festgesetzten Höhe ausgezahlt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 2 C 58.11 -, Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 25 m.w.N.).

    Danach ist der Gesetzgeber berechtigt, die Anrechnung desjenigen Einkommens auf die Alimentation anzuordnen, das ein Ruhestandsbeamter nur deshalb erzielen kann, weil seine Dienstleistungspflicht vorzeitig weggefallen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 -, BVerfGK 13, 35; BVerwG, Urteil vom 17.12.2008, a.a.O., m.w.N.; Urteil vom 27.08.2009, a.a.O.; Urteil vom 28.06.2012, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
    Danach ist der Gesetzgeber berechtigt, die Anrechnung desjenigen Einkommens auf die Alimentation anzuordnen, das ein Ruhestandsbeamter nur deshalb erzielen kann, weil seine Dienstleistungspflicht vorzeitig weggefallen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 -, BVerfGK 13, 35; BVerwG, Urteil vom 17.12.2008, a.a.O., m.w.N.; Urteil vom 27.08.2009, a.a.O.; Urteil vom 28.06.2012, a.a.O.).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
    Der Vorteilsausgleich zielt dabei auf die Abschöpfung von Vorteilen, die frühzeitig pensionierte Beamte gegenüber denjenigen Beamten haben, die bis zur allgemeinen Altersgrenze ihren Dienst leisten; er trägt damit dem - auch in der zitierten Gesetzesentwurfsbegründung zum Versorgungsreformgesetz 1998 betonten - Umstand Rechnung, dass die vorzeitige Pensionierung nicht dazu dienen soll, dem Beamten eine andere Erwerbstätigkeit zu eröffnen (BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 2 C 18.10 -, Buchholz 449.4 § 53 SVG Nr. 1, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10

    Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
    Entspricht die Tätigkeit des Klägers - wie hier - insgesamt dem Bild einer eher unternehmerischen oder gewerblichen, folgt daraus auch die fehlende Abtrennbarkeit der dabei zu berücksichtigenden Vielzahl von wirtschaftlichen Vorgängen (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.05.2010 - 10 A 10149/10 -, Schütz BeamtR ES/C III 1.5 Nr. 13 und nachgehend BVerwG, Urteil vom 25.08.2011 - 2 C 31.10 -, Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 22).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06

    Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
    Dienstliche Pflichten werden verletzt, wenn der Beamte die (genehmigungsfreie) Nebentätigkeit in solchem Umfang oder sonst in solcher Weise ausübt, dass seine geschuldete Dienstleistung tatsächlich beeinträchtigt wird, d.h. infolge eines Mangels an Zeit oder Sorgfalt quantitativ oder qualitativ unter der Nebentätigkeit leidet oder dass jedenfalls seine Fähigkeit zur vollen Dienstleistung feststellbar beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 2 C 3.06 -, Buchholz 232 § 66 BBG Nr. 5).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03

    Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
    Der Gesetzgeber begegnet den unerwünschten Anreizen zur vorzeitigen Pensionierung hier mit einer pauschalierenden Regelung, die in gleicher Weise bei wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzten Beamten Anwendung findet wie bei solchen, die sich nicht mehr in der Lage sehen, ihren Dienst zu verrichten, ohne bereits im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Regelungen dienstunfähig zu sein (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.03.2009, a.a.O.; vgl. dazu insbesondere auch BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 2 C 39.03 -, Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13, m.w.N.; Urteil vom 17.12.2008, a.a.O.).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91

    Beamtenrecht - Nebentätigkeit Hochschullehrer - Genehmigungsbedürftigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
    In gleicher Weise kann auch offen bleiben, ob die schriftstellerische Tätigkeit des Klägers trotz ihrer Privilegierung im aktiven Dienst überhaupt genehmigungsfrei wäre oder ob sie vielmehr in Ansehung der Verflechtungen mit der Ausübung der Geschäftsführung für den A.-Verlag, über den der Kläger seine Werke (wohl ausschließlich) publiziert, an deren Genehmigungspflicht teilhätte (vgl. dazu Plog/Wiedow, § 66 BBG a.F. RdNr. 4a, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29.10.1992 - 2 C 35.91 -, Schütz BeamtR ES/E IV Nr. 9).
  • BVerwG, 23.07.2009 - 2 B 53.09

    Alimentationsgrundsatz; Vorteilsausgleich; vorzeitiger Ruhestand; Anrechnung von

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 1540/02

    Nebentätigkeit - Teilzeitbeschäftigung

  • VGH Bayern, 05.08.2013 - 6 CE 13.1269

    Befristete Nebentätigkeit eines Zollbeamten als selbständiger

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 15 ZB 08.1667

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründung des Urteils; Beamter bei Vivento;

  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an

  • BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03

    Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch

  • BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11

    Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 4 S 2829/06

    Ausschluss bestimmter Arztrechnungen von der Leistungserstattung durch

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