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   VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01   

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https://dejure.org/2003,4123
VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01 (https://dejure.org/2003,4123)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 (https://dejure.org/2003,4123)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 2003 - 5 S 1657/01 (https://dejure.org/2003,4123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kiesabbaugenehmigung - naturschutzrechtliche Genehmigung - Baugenehmigung - öffentlicher Belang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NatSchG,BW durch die Naturschutzbehörde; Errichtung von Windenergieanlagen im gemeindlichen Außenbereich; Planungsvorbehalt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; NatSchG § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kiesabbau, Baugenehmigung, Flächennutzungsplan, naturschutzrechtliche Genehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Verhältnis zwischen Naturschutzrecht und öffentlichem Baurecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 673 (Ls.)
  • BauR 2004, 1496 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 289 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 289 DÖV 2004, 673 (Leitsatz) BauR 2004, 1496 (Leitsatz) Schriftt u Rspr 2004, 124
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Sigmaringen, 28.09.2000 - 4 K 2577/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
    In einem weiteren Verfahren hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Beklagten mit Urteil vom 28.09.2000 (4 K 2577/98) verpflichtet, über einen Antrag des Klägers auf Erteilung von Genehmigungen für den Kiesabbau auf einem Grundstück der Gemarkung Gebrazhofen von Leutkirch im Allgäu erneut zu entscheiden.

    Denn soweit der Kläger insoweit ausführt, es werde in der Umgebung bereits Kies abgebaut, gilt dies jedenfalls nicht für den hier zu beurteilenden Standort; anders ist dies nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in seinem Urteil vom 28.09.2000 Tag im Verfahren 4 K 2577/98 beim Standort Gebrazhofen.

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in seinem Urteil vom 28.09.2000 im Verfahren 4 K 2577/98 gilt § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auch für Flächennutzungspläne bzw. Regionalpläne aus der Zeit vor seinem Inkrafttreten.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
    Eine "Verhinderungsplanung" liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn die Festlegung von Konzentrationsflächen im Ergebnis zu einer Art Kontingentierung der Anlagenstandorte führt (BVerwG Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 = NVwZ 2003, 733; Urteile v. 13.03.2003 - 4 C 3.02 - und 4 C 4.02 -).

    Der Ausnahmevorbehalt stellt ein Korrektiv dar, das unverhältnismäßigen (unzumutbaren) Beschränkungen des Grundeigentümers in Sonderfällen vorbeugt, ohne dass die Grundzüge der Planung in Frage gestellt werden (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 4.02 -).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
    Eine "Verhinderungsplanung" liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn die Festlegung von Konzentrationsflächen im Ergebnis zu einer Art Kontingentierung der Anlagenstandorte führt (BVerwG Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 = NVwZ 2003, 733; Urteile v. 13.03.2003 - 4 C 3.02 - und 4 C 4.02 -).

    Es soll die Zulassung von Vorhaben außerhalb der hierfür vorgesehenen Flächen auf Fälle beschränkt bleiben, die gemessen an den Zielvorstellungen des Plangebers Ausnahmecharakter haben (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 10 A 4574/94

    Bauleitplanung: Ermittlung des gemeindlichen Planwillens im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
    Dann gilt nach allgemeinen Grundsätzen des intertemporalen Rechts, dass eine materiellrechtliche Vorschrift ab ihrem Inkrafttreten maßgebend ist (Löhr, in: Battis/Krautz-berger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 233 Rdnr. 1 m.w.N.; ebenso OVG Münster, Urt. v. 28.10.1997 - 10 A 4574/94 - ZfBR 1998, 160).
  • BVerwG, 03.06.1998 - 4 B 6.98

    Außenbereichsvorhaben; Windenergieanlagen; Darstellungen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
    In seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB geht das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschl. v. 03.06.1998 - 4 B 6.98 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. Art. 33 Abs. 5 GG = NVwZ 1998, 960 = PBauE § 35 Abs. 2 + 3 BauGB Nr. 36) ohne Weiteres davon aus, dass die Vorschrift auf "alte" Flächennutzungspläne anwendbar sei.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
    Eine "Verhinderungsplanung" liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn die Festlegung von Konzentrationsflächen im Ergebnis zu einer Art Kontingentierung der Anlagenstandorte führt (BVerwG Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 = NVwZ 2003, 733; Urteile v. 13.03.2003 - 4 C 3.02 - und 4 C 4.02 -).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
    Der Flächennutzungsplan 2002 enthält nach dem insoweit maßgeblichen Erläuterungsbericht (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300 = PBauE § 35 Abs. 2 + 3 BauGB Nr. 18) ersichtlich gebietsbezogene Festlegungen des Plangebers über die Konzentration von Kiesabbauflächen an bestimmten Standorten, durch die zugleich ein Ausschluss der Anlagen an anderer Stelle im Plangebiet angestrebt und festgeschrieben wird.
  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
    Es müssen nicht sämtliche Flächen, die sich für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB eignen, im Flächennutzungsplan dargestellt werden (vgl. auch OVG Schleswig Beschl. v. 27.08.1999 - 2 L 181/98 - NordÖR 1999, 455; OVG Münster, Urt. v. 13.06.2002 - 8 A 480/01 - NuR 2003, 47; Sächs. OVG Urt. v. 26.11.2002 - 1 D 36/01 - SächsVBl 2003, 84).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1999 - 2 L 181/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
    Es müssen nicht sämtliche Flächen, die sich für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB eignen, im Flächennutzungsplan dargestellt werden (vgl. auch OVG Schleswig Beschl. v. 27.08.1999 - 2 L 181/98 - NordÖR 1999, 455; OVG Münster, Urt. v. 13.06.2002 - 8 A 480/01 - NuR 2003, 47; Sächs. OVG Urt. v. 26.11.2002 - 1 D 36/01 - SächsVBl 2003, 84).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 8 A 480/01

    Neubescheidung des Antrages auf Erteilung einer Genehmigung zur Trockenabgrabung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
    Es müssen nicht sämtliche Flächen, die sich für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB eignen, im Flächennutzungsplan dargestellt werden (vgl. auch OVG Schleswig Beschl. v. 27.08.1999 - 2 L 181/98 - NordÖR 1999, 455; OVG Münster, Urt. v. 13.06.2002 - 8 A 480/01 - NuR 2003, 47; Sächs. OVG Urt. v. 26.11.2002 - 1 D 36/01 - SächsVBl 2003, 84).
  • VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 1 K 73/03

    Unzulässigkeit eines Kiesabbauvorhabens wegen Ausweisung von Kiesabbauflächen an

    Der VGH Baden-Württemberg habe die Wirksamkeit des neuen Flächennutzungsplans im Urteil vom 07.07.2003 (Az.: 5 S 1657/01) bestätigt.

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Flächennutzungsplan 2002 hinsichtlich seiner Darstellungen zum Kiesabbau an einem Abwägungsmangel leidet (ebenso im Zusammenhang mit einem Vorhaben an anderer Stelle im Geltungsbereich dieses Flächennutzungsplans: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -, veröffentlicht in juris-web).

    Es ist dem Plangeber jedoch nicht verwehrt, begründete Genehmigungsanträge zum Anlass zu nehmen, die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen zu ändern, um so die Grundlage für eine Ablehnung zu schaffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -, veröffentlicht in juris-web).

    Es folgt auch nicht, wie der Kläger meint, bereits aus dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -, dass der Flächennutzungsplan 2002 bezüglich des hier maßgeblichen Abbaugebiets an einem Abwägungsmangel leidet.

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 12.05.2003, Az: 5 S 1657/01, veröffentlicht in juris-web), der sich das erkennende Gericht anschließt, enthält § 13 NatSchG das ungeschriebene Erfordernis, dass für das Vorhaben eine erforderliche Baugenehmigung beantragt worden ist und diese erteilt werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler

    Nach außen handelt zwar ein und dieselbe Behörde, inhaltlich und formal bleibt es aber bei zwei Genehmigungen (Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Auflage, § 145 Rn. 1; vgl. ähnlich zum Verhältnis von naturschutzrechtlicher Genehmigung und Baugenehmigung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 - NuR 2004, 241).
  • VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02

    Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für

    Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken, wobei die Entscheidung des Gesetzgebers über die Privilegierung einzelner Vorhaben zu berücksichtigen und der Realisierung derartiger Vorhaben in substanzieller Weise Raum zu geben ist (vgl. zu alledem nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -, DÖV 2004, 673).

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass bereits die Verwendung des Begriffs "konzentrieren" oder "Schwerpunkt" darauf hindeuten kann, dass von einer planerischen Befugnis Gebrauch gemacht worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -).

  • VG Sigmaringen, 10.09.2003 - 4 K 1586/01

    Flächennutzungsplan; Konzentrationszone für Kiesabbau; Abwägung

    § 13 NatSchG enthält dabei als ungeschriebene Voraussetzung für die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung, dass für das Vorhaben eine erforderliche Baugenehmigung beantragt worden ist und dass diese erteilt werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.5.2003 - 5 S 1657/01 -).

    § 13 NatSchG enthält als ungeschriebene Voraussetzung für die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung, dass für das Vorhaben eine erforderliche Baugenehmigung beantragt worden ist und dass diese erteilt werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.5.2003 - 5 S 1657/01 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 S 950/19

    Sanierungsrechtliche Genehmigung; Streitwertfestsetzung

    Dabei muss nicht entschieden werden, ob ein Antrag auf Verpflichtung zur Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung bei einer Geltendmachung im Verpflichtungsprozess betreffend die Baugenehmigung überhaupt zu einer Streitwerterhöhung führen würde (vgl. dazu die Empfehlung Nr. 1.1.1 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, VBlBW Sonderbeilage Januar 2014; VGH Baden-Württemberg, Streitwertbeschluss vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 - zur "doppelten" Anfechtung von Baugenehmigung und -vorbescheid: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1795/94 -, JurBüro 1995, 539).
  • VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 17717/17

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftform; einer Baugenehmigung beigefügte

    Da die naturschutzrechtliche Genehmigung gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 NatschG nur gemeinsam mit der Baugenehmigung erteilt wird (vgl. zu § 13 NatschG a.F.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2003 - 5 S 1657/01 -, juris, m.w.N.; und zu § 24 NatschG a.F.: Rohlf/Albers, NatschG BW, 1. Auflage 2006, § 24 Rn. 4), teilt sie das rechtliche Schicksal der Baugenehmigung und geht gemeinsam mit ihr auf den Rechtsnachfolger über.
  • VG Freiburg, 27.04.2004 - 5 K 1585/02

    Unvereinbarkeit von Windkraftanlagen mit dem konkreten Schutzzweck eines

    Diese Planänderung ist für die Begründetheit des Begehrens relevant, denn maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung ist derjenige der mündlichen Verhandlung (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt.v. 12.05.2003 - 5 S 1657/01 - Urt. v. 06.03.2003 - 8 S 393/03 - Urt. v. 11.08.1997 - 5 S 3509/95 - VG Regensburg, Urt. v. 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291 -, NuR 2002, 179).
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