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   VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 5 S 3639/21   

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https://dejure.org/2023,38199
VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 5 S 3639/21 (https://dejure.org/2023,38199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.2023 - 5 S 3639/21 (https://dejure.org/2023,38199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 2023 - 5 S 3639/21 (https://dejure.org/2023,38199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 21 BauGB, § 18 Abs 1 BauNVO
    Festsetzung eines Bebauungsplans; Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung; Einbeziehung von Bauwünschen; Höhenfestsetzung; Festsetzung von Nutzungsrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung des Plangebiets; Bebauungsplan; Bestimmtheit von Festsetzungen; Einbeziehung von Grundstücken; Ermittlungs- und Bewertungsfehler; Geh-, Fahr- und Leitungsrecht; Höhenfestsetzung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Verschattung

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung des Plangebiets; Bebauungsplan; Bestimmtheit von Festsetzungen; Einbeziehung von Grundstücken; Ermittlungs- und Bewertungsfehler; Geh-, Fahr- und Leitungsrecht; Höhenfestsetzung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Verschattung

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    K. gegen Gemeinde Friolzheim wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Lehen II., 3. Änderung'

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 5 S 3639/21
    Das notwendige Abwägungsmaterial umfasst dabei solche Belange, die in der konkreten Planungssituation "nach Lage der Dinge" in die Abwägung eingestellt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301, juris Rn. 29, und vom 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, juris Rn. 45).

    Ein ebenfalls bereits einen Verfahrensfehler im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB begründender Bewertungsfehler liegt vor, wenn die Bedeutung der berührten Belange verkannt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969, a.a.O., juris Rn. 29, und vom 5.7.1974, a.a.O., juris Rn. 45; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.7.2011 - 5 S 2718/09 - juris Rn. 28 ff).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 5 S 3639/21
    Das notwendige Abwägungsmaterial umfasst dabei solche Belange, die in der konkreten Planungssituation "nach Lage der Dinge" in die Abwägung eingestellt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301, juris Rn. 29, und vom 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, juris Rn. 45).

    Ein ebenfalls bereits einen Verfahrensfehler im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB begründender Bewertungsfehler liegt vor, wenn die Bedeutung der berührten Belange verkannt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969, a.a.O., juris Rn. 29, und vom 5.7.1974, a.a.O., juris Rn. 45; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.7.2011 - 5 S 2718/09 - juris Rn. 28 ff).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 8 S 538/12

    Verzicht auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte bei neben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 5 S 3639/21
    Eine planbedingte Zunahme von Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm gehört zwar grundsätzlich zum Abwägungsmaterial und auch zu den wesentlichen Belangen, die nach § 2 Abs. 3 BauGB tatsächlich wie rechtlich zu ermitteln und zu bewerten sind (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - juris Rn. 64 und vom 24.7.2015 - 8 S 538/12 - VBlBW 2016, 197, juris Rn. 38, jeweils m. w. N.).

    Allerdings ist bei einem gemeinsamen Erlass der beiden Satzungen nach § 74 Abs. 7 LBO, wenn der Bebauungsplan weitgehend bislang unbebaute Flächen überplant, regelmäßig davon auszugehen, dass nach dem Willen des Satzungsgebers das rechtliche Schicksal der örtlichen Bauvorschriften an dasjenige des Bebauungsplans gekoppelt sein soll (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.7.2015 - 8 S 538/12 - juris Rn. 63).

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