Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unschädlichkeit eines absoluten Verfahrensmangels - Versagung rechtlichen Gehörs - Entscheidungserheblichkeit des Fehlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 23.09.1988 - A 13 K 118/87
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89
Das ist etwa der Fall, wenn sich die Versagung des Gehörs auf ein obiter dictum, auf eine von mehreren selbständigen Alternativbegründungen oder auf lediglich hilfsweise angestellte Erwägungen bezieht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13.08.1981 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33); ebenso wirkt sich die Versagung des rechtlichen Gehörs bei einer Häufung von Klageansprüchen nur auf den Teil der Entscheidung aus, hinsichtlich dessen es auf die fehlerhafte Feststellung ankommt (BVerwG, Urteil vom 30.08.1962, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 22 = BVerwGE 15, 24, 25 f).Auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 32 AsylVfG ist ferner bei entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO (vgl. BVerwG Beschluß vom 13.06.1977, vom 29.10.1979 und vom 12.02.1981 Buchholz 310 § 192 VwGO Nr. 153, § 144 VwGO Nr. 34 und 36 sowie ständig; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, RdNr. 237; GK AsylVfG § 32 Anhang 1 RdNr. 366.4, 619) denkbar, daß das Beschwerdegericht eine fehlerhaft getroffene tatsächliche Feststellung nach seiner eigenen materiell-rechtlichen Beurteilung des Falles als entscheidungsunerheblich ansieht mit der Folge, daß auch dann -- wie in den anderen genannten Fällen der Versagung des Gehörs zu einzelnen nicht erheblichen Tatsachen -- kein Anlaß besteht, die Berufung zuzulassen, um das rechtliche Gehör nachzuholen und eine verfahrensfehlerfreie neue Entscheidung in der Sache zu treffen (vgl. auch BVerwGE 15, 24, 26).
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89
So wird mit der Behauptung, das Verwaltungsgericht habe die schlechte Handschrift des Ehemannes der Klägerin bei seiner Würdigung nicht berücksichtigt, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht aufgezeigt, weil das Gericht nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267, 274). - BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71
Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 36, 92, 97 und ständig) kann eine gerichtliche Entscheidung nur dann wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Gericht bei Gewährung des Gehörs zu einer anderen, dem Kläger günstigeren Entscheidung gelangt wäre, die Entscheidung also auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruht.
- VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von …
Eine derartige in das Zulassungsverfahren vorgezogene Ergebniskontrolle wird dementsprechend für die Revisionsinstanz nur bei anderen als absoluten Verfahrensmängeln für statthaft erachtet (vgl. BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79 -, Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 betr. Unzulässigkeit der Klage; BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 13; dies wird übersehen von VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990, a.a.O. und OVG Hamburg, 15.07.1993, a.a.O.).Die in der Rechtsprechung zur Revisionszulassung für den Fall der Versagung rechtlichen Gehörs verlangte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ordnungsgemäßer Gewährung noch zusätzlich vorgetragen hätte (…vgl. dazu Kummer, a.a.O., Rdnr. 183 ff., auch bezüglich der Unterschiede in den öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen VwGO, FGO und SGG; ders. auch in NJW 1989, 1645 betr. SGG), ist auf den Bereich der asylrechtlichen Berufungszulassung nicht übertragbar (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89 -, EZAR 633 Nr. 15).
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
Gewährung rechtlichen Gehörs in Asylverfahren - Erkenntnislisten
Ob der festgestellte Gehörsverstoß für das Ergebnis der Entscheidung des Verwaltungsgerichts kausal war, ob dessen Urteil also hierauf beruht, ist bei einem unbedingten (absoluten) Verfahrensmangel nach § 32 Abs. 2 Nr. 3 AsylVfG in Verbindung mit § 138 VwGO grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 16.3.1990 - A 14 S 28/89 -).Im Hinblick auf die Zulassung der Berufung in Asylrechtsstreitigkeiten dürfte sich eine solche Feststellung nur dann treffen lassen, wenn der festgestellte Gehörsverstoß entscheidungsunerhebliche Feststellungen oder Umstände, welche das angegriffene Urteil aus der Sicht des Rechtsmittelgerichts nicht tragen, betroffen hat (vgl. hierzu im einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 16.3.1990 - A 14 S 28/89 -, m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89
Iran: zur Beurteilung der Gefahr von Sippenhaft im Iran
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, besteht auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 -- A 14 S 937/88 -- NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 2.3.1990 -- A 14 S 1509/89 -- und vom 23.11.1990 -- A 14 S 28/89 --).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2016 - 2 L 114/15
Anspruch auf rechtliches Gehör nur bei entscheidungserheblichen Feststellungen; …
Wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit unschädlich ist eine Versagung des rechtlichen Gehörs auch im Hinblick auf solche Umstände, die das angegriffene Urteil nicht tragen (…HessVGH, Beschl. v. 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93 -, EZAR 633 Nr. 22, S. 10, RdNr. 18 in juris; VGH BW, Beschl. v. 16.03.1990 - A 14 S 28/89 -, EZAR 633 Nr. 15, S. 3, RdNr. 6 in juris). - VGH Hessen, 04.05.1993 - 12 UZ 530/93
Zulassung der Berufung in Asylverfahren, hier: prozeßordnungswidrige Ablehnung …
Diese Verletzung des rechtlichen Gehörs muß auch zur Zulassung der Berufung führen, da nach § 138 VwGO ein Urteil stets als auf der Verletzung beruhend anzusehen ist, wenn einer der in § 78 Abs. 2 Nr. 3 AsylVfG in Bezug genommenen Zulassungsgründe vorliegt (VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89 -, EZAR 633 Nr. 15). - VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90
Zur Verfolgungsgefahr für einen iranischen Asylbewerber wegen Desertion und …
Hinsichtlich der Folgen einer exilpolitischen Betätigung und/oder Asylantragstellung in der Bundesrepublik hält der Senat an seiner bereits mehrfach geäußerten Überzeugung fest, daß auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr besteht, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 - A 14 S 937/88 - NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 15.03.1991 - A 14 S 1036/89 -, vom 18.11.1991 - A 14 S 1525/90 - und vom 23.11.1990 - A 14 S 28/89 -). - VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - A 14 S 1525/90
Asylrecht - Iran: Anerkennung eines unverfolgt ausgereisten Minderjährigen - …
Hinsichtlich der Folgen einer exilpolitischen Betätigung und/oder Asylantragstellung in der Bundesrepublik hält der Senat an seiner bereits mehrfach geäußerten Überzeugung fest, daß auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr besteht, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 -- A 14 S 937/88 -- NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 15.03.1991 -- A 14 S 1036/89 --, und vom 02.03.1990 -- A 14 S 1509/89 -- und vom 23.11.1990 -- A 14 S 28/89 --). - VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - A 14 S 2231/89
Zur Gefahr politischer Verfolgung für Iraner mit irakischer Abstammung
Der Senat hat ferner bereits mehrfach entschieden, daß allein die Asylantragstellung einen subjektiven Nachfluchttatbestand abgibt, weil auch aus heutiger Sicht für in den Iran zurückkehrende Asylbewerber die Gefahr besteht, als potentielle Regimegegner angesehen zu werden, weshalb sie zwar nicht (mehr) mit Bestrafung allein wegen der Asylantragstellung, aber dennoch außer mit Befragungen, Verhören und sonstigen Ermittlungen mit Haft und Folter rechnen müssen, wenn sich der Verdacht vergangener oder gegenwärtiger aktiver politischer Betätigung gegen das bestehende System "aus iranischer Sicht" erhärtet (vgl. Beschluß des Senats vom 21.12.1989 - A 14 S 937/88 - NVwZ-RR 1991, 48, 51 f.; ebenso Urteile vom 15.03.1001 - A 14 S 1036/89 -, vom 2.3.1990 - A 14 S 1509/89 - und vom 23.11.1990 - A 14 S 28/89 -). - OVG Schleswig-Holstein, 02.11.1994 - 4 L 225/94 Eine Ausnahme kann nur dann gelten, wenn es auf das Vorbringen, das das Gericht nicht zur Kenntnis genommen hat, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 9 C 49/85 -, NJW 86, 1125; Urteil vom 27.02.1992 - 4 C 42/89 -, NJW 92, 2042; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 16.03.1990 - A 14 S 28/89 -, EZAR 633 Nr. 15;… Schenk in Hailbronner, AuslR, Kommentar Band 2, Rdnr. 152 zu § 78 AsylVfG).