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   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97   

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VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97 (https://dejure.org/1998,2194)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1998 - 10 S 233/97 (https://dejure.org/1998,2194)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 10 S 233/97 (https://dejure.org/1998,2194)
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Veräußerung des Altlastengrundstücks II

§ 7 PolG, § 24 LAbfG, keine nachwirkende Zustandshaftung nach Entäußerung, Übertragung eines Altlastengrundstücks an eine vermögenslose Gesellschaft, um sich der Polizeipflichtigkeit und Kostentragung zu Lasten der Allgemeinheit zu entziehen, ist gem. § 138 BGB nichtig (Hinweis: vgl. nun auch § 4 Abs. 6 BBodSchG)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sittenwidrige Veräußerung eines Altlastengrundstücks zwecks Umgehung der Sanierungslasten zu Lasten der Allgemeinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizei- und Sicherheitsrecht: Sittenwidrige Veräußerung eines Altlastengrundstücks zur Umgehung der Sanierungslasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Veräußerung eines Altlastengrundstücks an ausländische Kapitalgesellschaft sittenwidrig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beendet die Veräußerung eines Altlastengrundstücks die Zustandshaftung? (IBR 1998, 547)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 189
  • VBlBW 1998, 312
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.01.1973 - II ZR 139/71

    Reines Konnossement gegen Revers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97
    Der Bundesgerichtshof hat Sittenwidrigkeit bejaht, wenn die Beteiligten mit dem Rechtsgeschäft den Zweck verfolgen, Kostenlasten zum Nachteil privater Dritter zu verschieben (vgl. Urt. v. 25.1.1973, BGHZ 60, 102, 104; Urt. v. 20.12.1979, NJW 1980, 991; Urt. v. 14.12.1987, NJW 1988, 902).

    Ob diese Drittschädigung der Hauptzweck des Rechtsgeschäfts ist, ist nicht maßgebend (Urt. v. 25.1.1973, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1995 - 10 S 828/95

    Altlastensanierung - Störerauswahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97
    Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg diesen Antrag durch Beschluß vom 14.2.1995 - 1 K 1991/94 - abgelehnt hatte, stellte der erkennende Senat auf Beschwerde der Klägerin mit Beschluß vom 4.8.1995 - 10 S 828/95 - (NVwZ 1996 S. 1036 ff.) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung des Landratsamts wieder her.

    Die Klägerin selbst spricht von einem "theoretischen Wert" des Geländes von rund 16 Millionen DM (350,-- DM/qm), doch lassen sich weder dem von ihr im Eilverfahren 10 S 828/95 und in der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegten Berechnungsvermerk vom 15.10.1993 noch ihrem sonstigen Vorbringen Anhaltspunkte entnehmen, daß diese Zahl realistisch ist.

  • VG Freiburg, 11.12.1996 - 1 K 620/96

    Zustandshaftung für ein mit Altlasten kontaminierten Grundstück; Gefährdung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Dezember 1996 - 1 K 620/96 - zu ändern und den Bescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 28. Juli 1994 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 12. Februar 1996 aufzuheben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Schriftsätze der Beteiligten und die dem Senat vorliegenden Akten des Klageverfahrens - 1 K 620/96, des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Freiburg   - 1 K 1991/94 -   und   - 1 K 936/96 -   und  vor dem  Senat  -  10 S.

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97
    Entscheidend kommt es auf den aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu erschließenden Gesamtcharakter der Verzichtsvereinbarung an (Urt. v. 8.12.1982, BGHZ 86, 82, 88).
  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97
    Die Sittenwidrigkeit kann aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, aber auch aus seinem Gesamtcharakter hergeleitet werden, wie er sich aus der Zusammenfassung von Inhalt, Motiv und Zweck ergibt (z.B. Bundesgerichtshof, Urt. v. 18.1.1989, BGHZ 106, 269, 272; Urt. v. 25.2.1994, BGHZ 125, 218, 228).
  • BGH, 19.01.1989 - IX ZR 124/88

    Bürgschaftsverpflichtung eines nahen Angehörigen des Kreditnehmers; Prüfung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97
    Die Sittenwidrigkeit kann aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, aber auch aus seinem Gesamtcharakter hergeleitet werden, wie er sich aus der Zusammenfassung von Inhalt, Motiv und Zweck ergibt (z.B. Bundesgerichtshof, Urt. v. 18.1.1989, BGHZ 106, 269, 272; Urt. v. 25.2.1994, BGHZ 125, 218, 228).
  • BGH, 20.12.1979 - VII ZR 306/78

    Anspruch auf Zahnarzthonorar aus abgetretenem Recht; Prozessführungsbefugnis der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97
    Der Bundesgerichtshof hat Sittenwidrigkeit bejaht, wenn die Beteiligten mit dem Rechtsgeschäft den Zweck verfolgen, Kostenlasten zum Nachteil privater Dritter zu verschieben (vgl. Urt. v. 25.1.1973, BGHZ 60, 102, 104; Urt. v. 20.12.1979, NJW 1980, 991; Urt. v. 14.12.1987, NJW 1988, 902).
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 166/87

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zur Vereitelung schuldrechlicher Rechte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97
    Der Bundesgerichtshof hat Sittenwidrigkeit bejaht, wenn die Beteiligten mit dem Rechtsgeschäft den Zweck verfolgen, Kostenlasten zum Nachteil privater Dritter zu verschieben (vgl. Urt. v. 25.1.1973, BGHZ 60, 102, 104; Urt. v. 20.12.1979, NJW 1980, 991; Urt. v. 14.12.1987, NJW 1988, 902).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.1996 - 2 L 366/95

    Der Verkauf eines kontaminierten Grundstückes kann sittenwidrig sein: Zu den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97
    In dem zugrundeliegenden Berufungsurteil vom 1.8.1996 (2 L 366/95) hatte das OVG Schleswig dem Umstand entscheidende Bedeutung beigemessen, daß es alleiniger Geschäftszweck der Veräußerung eines kontaminierten Grundstücks an eine beschränkt haftende juristische Person gewesen war, die Kosten der Gefahrenbeseitigung auf die Allgemeinheit abzuwälzen.
  • LG Hildesheim, 12.06.1992 - 2 O 436/91
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97
    828/95 -, die Akten des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis und des Regierungspräsidiums Freiburg sowie die Akten des Landgerichts Konstanz - 2 O 436/91 -, des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 4 U 279/93 -, des Landgerichts Frankfurt - 2/6 O 654/92 - und des Oberlandesgerichts Frankfurt - 6 U 133/93 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 5 S 2129/20

    Verweigerung eines Vorkaufsrechts-Negativzeugnisses mit Verweis auf die

    Auch das im Grundgesetz verkörperte Wertsystem wirkt über § 138 BGB in das Privatrecht hinein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1998 - 10 S 233/97 - juris Rn. 25 ff. m. w. N.).

    Solche können - worauf die Beklagte unter Verweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1998 - 10 S 233/97 -juris Rn. 25) hinweist, darin liegen, dass Grundstücksteile mit dem Ziel veräußert werden, die Allgemeinheit zu schädigen.

  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1566/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; abgestimmtes Vorgehen; Bestimmtheit;

    Eine Sittenwidrigkeit dieser Erklärungen gemäß § 138 BGB, die anzunehmen sein könnte, wenn mit ihnen der Zweck verfolgt worden wäre, die Kosten für die Sanierung der Flurstücke letzten Endes der öffentlichen Hand aufzubürden, vgl. zu diesem Ansatz Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 14. November 1996 - 4 B 205.96 - , NVwZ 1997, 577; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 1998 - 10 S 233/97 - , juris, deren Vorliegen womöglich dazu führen würde, dass der Kläger ausnahmsweise trotz der Änderung der Grundbuchlage ordnungsrechtlich auch noch im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung nach wie vor als gegenwärtiger Miteigentümer der Flurstücke (im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG) anzusehen gewesen wäre, wodurch ein Rückgriff auf die verlängerte Zustandshaftung nach § 4 Abs. 6 BBodSchG entbehrlich würde, liegt indessen - auch in Anbetracht des klägerischen Vorbringens im Schriftsatz vom 31. Januar 2005, in denen er Ausführungen zu den Hintergründen der Vollmachterteilung durch Herrn X. macht - nicht auf der Hand.
  • VGH Bayern, 02.01.2012 - 22 ZB 10.2691

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Die von der Antragstellerin in Bezug genommene Einzelfallentscheidung verneinte zwar die Sittenwidrigkeit auf Grund vorläufiger Würdigung der Sachlage im Eilverfahren, diese Rechtsprechung wurde aber im Hauptsacheverfahren aufgegeben (vgl. zunächst VGH BW vom 4.8.1995 NVwZ 1996, 1036/1037 f.; später aber VGH BW vom 20.1.1998 VBlBW 1998, 312 m.w.N.).

    Beispielsweise sind Veräußerungen von Altlastengrundstücken an mittellose Empfänger, um die Erkundungs- und Sanierungslast auf die öffentliche Hand abzuwälzen, nichtig nach § 138 Abs. 1 BGB, weil ihr Ziel die Schädigung der Allgemeinheit ist (VGH BW vom 20.1.1998 a.a.O.).

  • VG Mainz, 18.09.2015 - 3 L 745/15

    Mainzer Weihnachtsmarkt - gerichtlicher Eilantrag eines bei der Auswahl

    Eine Aussicht auf Zulassung alle vier Jahre stellt jedoch einen solchen "absehbaren Turnus" dar (VG Freiburg, Urteil vom 10.11.1987 - 4 K 167/87 -, VBlBW 1998, 312 und juris (LS), LS 2: alle drei bis vier Jahre, längstens fünf Jahre).
  • VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08

    Wann besteht ein Vorteil im Sinne von § 28 WVG?

    Aus diesem Grunde bedurfte auch die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob die Aufgabe des Eigentums an den genannten Grundstücken rechtlich grundsätzlich möglich ist, sowie die weitere Frage einer Sittenwidrigkeit der Dereliktion wegen beabsichtigter Drittschädigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1996 - 4 B 205/96 -, NVwZ 1997, 577 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1998 - 10 S 233/97 -, VBlBW 1998, 312)im vorliegenden Fall keiner Entscheidung mehr.
  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

    Eine Sittenwidrigkeit dieser Erklärungen gemäß § 138 BGB, die anzunehmen sein könnte, wenn mit ihnen der Zweck verfolgt worden wäre, die Kosten für die Sanierung der G5 und G2 letzten Endes der öffentlichen Hand aufzubürden, vgl. zu diesem Ansatz Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 14. November 1996 - 4 B 205.96 - , NVwZ 1997, 577; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 1998 - 10 S 233/97 - , juris, deren Vorliegen womöglich dazu führen würde, dass der Kläger ausnahmsweise trotz der Änderung der Grundbuchlage ordnungsrechtlich auch noch im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung nach wie vor als gegenwärtiger Miteigentümer der G5 und G2 (im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG) anzusehen gewesen wäre, wodurch ein Rückgriff auf die verlängerte Zustandshaftung nach § 4 Abs. 6 BBodSchG entbehrlich würde, liegt indessen - auch in Anbetracht des klägerischen Vorbringens im Schriftsatz vom 31. Januar 2005, in denen er Ausführungen zu den Hintergründen der Vollmachterteilung durch Herrn X1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2001 - 20 B 1115/01
    In einer solchen Situation würde die Freigabe, vergleichbar der einer Eigentumsaufgabe gleich kommenden Übertragung des Eigentums an einem Altlastengrundstück auf einen mittellosen Erwerber, vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 1998 - 10 S 293/97 -, NuR 1999, 331, bewirken, dass der wirtschaftliche Wert eines Gesamtvermögens durch Abspaltung der zugehörigen Verbindlichkeiten sachwidrig im alleinigen privaten Interesse erhöht würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 10 S 177/97

    Altlasten: Entsorgungsverantwortlicher - Störerauswahl

    Wenn sie bei Erwerb von dem Hofschacht und den darin gelagerten Abfällen keine Kenntnis hatten, so läßt sich allein hieraus keine Opferposition herleiten, die es rechtfertigen könnte, ihre Entsorgungsverantwortung - zu Lasten anderer Verantwortlicher oder gar der Allgemeinheit - nicht nur wertmäßig zu begrenzen, sondern gänzlich zurücktreten zu lassen (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1991, 475 und NVwZ 1997, 577 = UPR 1997, 193; BVerwG, NJW 1998, 1004; VGH Mannheim, GewArch 1998, 301 = VBlBW 1998, 312).
  • VGH Bayern, 05.02.2001 - 22 C 00.3619
    Die Rechtsprechung zu Rechtsgeschäften über die Abwälzung der Kosten einer Störungsbeseitigung auf die Allgemeinheit (vgl. BVerwG, NVwZ 1997, 577 und VGH Mannheim, UPR 1998, 397) ist auf Rechtsgeschäfte entsprechend anzuwenden, die die Durchsetzung des Anspruchs auf die Störungsbeseitigung selbst vereiteln sollen.
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