Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1341
VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16 (https://dejure.org/2017,1341)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.2017 - 1 S 821/16 (https://dejure.org/2017,1341)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 1 S 821/16 (https://dejure.org/2017,1341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,1341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Fluglärmstatistik: Kein Recht auf bestimmte statistische Erfassung von Fluglärmbeschwerden; Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fluglärmstatistik - Kein Recht auf bestimmte statistische Erfassung von Fluglärmbeschwerden - Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 427 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.11.1990 - 7 B 85.90

    Petitionsrecht: Kein Anspruch auf Begründung einer Entscheidung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16
    Weitergehende Ansprüche können allenfalls dann bestehen, wenn sie zur Wahrung der Effektivität des Petitionsrechts unerlässlich wären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1990 - 7 B 85.90 - NJW 1991, 936).

    Daher folgen allein aus diesem Prinzip keine über den Anspruch auf Entgegennahme, Prüfung und Bescheidung einer Petition hinausgehende Rechte eines Petenten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1990, a.a.O., bestätigt von BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16
    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordert, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine für diese Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.05.2011 - 10 S 354/11 - VBlBW 2011, 442).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16
    Eine im Verwaltungsrechtsweg erhobene Klage kann sich deshalb zulässigerweise nur auf die Überprüfung der ordnungsgemäßen Entgegennahme, Prüfung und Bescheiderteilung, nicht jedoch auf die "Richtigkeit" der Bearbeitung oder das Ergebnis der Beratung über die Petition beziehen (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 22.04.1953 - 1 BvR 162/51 - BVerfGE 2, 225 ; BVerwG, Beschl. v. 01.12.1976 - VII B 108.74 - Buchholz 11 Art. 7 GG Nr. 2; Beschl. v. 09.08.2007 - 1 WB 16.07 - juris).
  • BVerfG, 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung einer Petition

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16
    Daher folgen allein aus diesem Prinzip keine über den Anspruch auf Entgegennahme, Prüfung und Bescheidung einer Petition hinausgehende Rechte eines Petenten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1990, a.a.O., bestätigt von BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, d.h. benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.06.1997 - 4 S 1050/97 - VBlBW 1997, 420 m.w.N.; Beschl. v. 19.08.2010 - 8 S 2322/09 - ZfWG 2010, 424).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16
    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2011 - 10 S 354/11

    Berufungszulassung wegen Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordert, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine für diese Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.05.2011 - 10 S 354/11 - VBlBW 2011, 442).
  • OVG Bremen, 13.02.1990 - 1 BA 48/89

    Petitionsbescheid; Verwaltungsrechtsweg; Verwaltungsakte; Leistungsklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16
    Das Petitionsrecht hat insofern seine Wurzel im Demokratieprinzip, als der Staat individuelle Anliegen auch außerhalb formaler Verwaltungs- und Rechtsmittelverfahren zur Kenntnis nehmen, sachlich prüfen und bescheiden muss (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 13.02.1990 - 1 BA 48/89 - juris).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 16.07

    Petition; Petitionsausschuss; Maßnahme.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16
    Eine im Verwaltungsrechtsweg erhobene Klage kann sich deshalb zulässigerweise nur auf die Überprüfung der ordnungsgemäßen Entgegennahme, Prüfung und Bescheiderteilung, nicht jedoch auf die "Richtigkeit" der Bearbeitung oder das Ergebnis der Beratung über die Petition beziehen (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 22.04.1953 - 1 BvR 162/51 - BVerfGE 2, 225 ; BVerwG, Beschl. v. 01.12.1976 - VII B 108.74 - Buchholz 11 Art. 7 GG Nr. 2; Beschl. v. 09.08.2007 - 1 WB 16.07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09

    Berufungszulassung bei einem auf mehrere Gründe gestützten Urteil; Aufzeigen

  • BVerwG, 01.12.1976 - VII B 108.74

    Petitionen eines Hochschullehrers gegen die Ernennung eines Honorarprofessors

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22

    Tätlicher Angriff auf einen Beamten; Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    stellt sich schon nicht in entscheidungserheblicher Weise, weil der Schädiger wie ausgeführt bedingt vorsätzlich gehandelt bzw. der Beklagte ein solches Handeln zumindest nicht hinreichend in Zweifel gezogen hat (vgl. zu diesem Erfordernis und insgesamt zu den sich aus § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ergebenden Anforderungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.01.2017 - 1 S 821/16 -, Juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht