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   VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08   

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VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08 (https://dejure.org/2009,3588)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2009 - 8 S 639/08 (https://dejure.org/2009,3588)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2009 - 8 S 639/08 (https://dejure.org/2009,3588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Satzungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Fassung eines Satzungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Abschluss eines Durchführungsvertrags als Voraussetzung für den ...

  • Judicialis

    BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; BauGB § 12 Abs. 1; ; VwVfG § 56

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung; 2/13 Normenkontrolle: Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Abschlusszeitpunkt; Verpflichtung Vorhabenträger; Bindendes Vertragsangebot; Koppelungsverbot; Aussicht auf den Bodensee

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Anforderungen an Durchführungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bei vorhabenbezogenem Bebauungsplan

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vor dem Beschluss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss der Durchführungsvertrag nur vom Vorhabenträger, nicht aber von der Gemeinde unterschrieben worden sein

Besprechungen u.ä.

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vor dem Beschluss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss der Durchführungsvertrag nur vom Vorhabenträger, nicht aber von der Gemeinde unterschrieben worden sein

Papierfundstellen

  • ESVGH 59, 215
  • VBlBW 2009, 348
  • DVBl 2009, 1110
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass es im Ergebnis mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar sein kann, Wohngebäude an der lärmzugewandten Seite des Gebiets auch deutlich über den Orientierungswerten liegenden Außenpegeln auszusetzen, wenn im Innern der Gebäude durch die Anordnung der Räume und die Verwendung schallabsorbierender Außenbauteile angemessener Lärmschutz gewährleistet wird (BVerwG, Urteil vom 22.3.2007 - 4 CN 2.06 - BVerwGE 128, 238).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 8 S 2814/96

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
    Diese besondere Aussichtslage ist zwar wohl - ausnahmsweise -abwägungsrelevant (vgl. das eingangs erwähnte Urteil des Senats vom 13.5.1997 - 8 S 2814/06 - VBlBW 1997, 426).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.1990 - 8 S 2604/89

    Bebauungsplan - Zulässigkeit von Giebeldächern trotz Einschränkung des Seeblicks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
    Das Gewicht dieses Belangs ist jedoch schon deswegen generell deutlich gemindert, weil sich die Wohnungen in Gebäuden befinden, die vom Seeufer aus gesehen in vierter Reihe stehen (vgl. den Beschluss des Senats vom 28.12.1990 - 8 S 2604/89 - VBlBW 1991, 261 zu einer Bebauung in zweiter Reihe).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
    Zur Verhinderung eines Ausverkaufs von Hoheitsrechten dürfen danach nur solche Aufwendungen zum Gegenstand von Folgekostenverträgen gemacht werden, wie die Antragsteller selbst zutreffend anführen, die den Gemeinden als Folge neuer Ansiedlungen für Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs entstehen (BVerwG, Urteil vom 6.7.1973 - IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331; die dort noch verwendete Einschränkung "jenseits der beitragsfähigen Erschließung" kann mit Blick auf § 124 Abs. 2 BauGB vernachlässigt werden).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
    So berufen sich etwa Quaas/Kukk (a. a. O.) für ihre Ansicht zu Unrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.9.2003 (- 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
    Auch könne keine Parallele zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.12.1990 - 4 N 6.88 - gezogen werden, weil dieser sich auf eine bestehende Gemengelage bezogen habe, während eine solche im vorliegenden Fall erst durch die Planung geschaffen werde.
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach der planerischen Konzeption des Flächennutzungsplans für den größeren Raum, in der Regel das gesamte Gemeindegebiet (BVerwG, Urteil vom 26.2.1999 - 4 CN 6.98 - BauR 1999, 1128; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.9.2002 - 5 S 2687/00 - BauR 2003, 1001).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
    Denn es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Lärmgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung in der bauleitplanerischen Abwägung die Funktion von Orientierungswerten haben, von denen je nach den Umständen der konkreten Planungssituation abgewichen werden darf (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2007 - 4 BN 41.07 - BauR 2008, 632).
  • VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574

    Bauleitplanung: Durchführungsvertrag als Voraussetzung für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
    Das ebenfalls mehrfach genannte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.7.2001 (- 1 N 00.1574 - UPR 2002, 38) stellt sich zwar - auch im Leitsatz - auf den Standpunkt, dass bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor dem Satzungsbeschluss ein wirksamer Durchführungsvertrag vorhanden sein muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 639/02

    Zulässigkeit städtebaulicher Folgekostenverträge im Rahmen einer Angebotsplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
    Soweit die Antragsteller des Weiteren darauf abheben, dass ein Folgekostenvertrag nur von gemeindlichen Aufwendungen entlasten dürfe, zu denen der Erlass des Bebauungsplans, der seinerseits die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens begründe, geführt habe oder führen werde (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.2.2005 - 5 S 639/02 - VBlBW 2006, 23) bzw. die dem einzelnen Bebauungsplan zurechenbar sind (BVerwG, Beschluss vom 21.6.2005 - 4 B 32.05 - BauR 2005, 1600), verkennen sie, dass der angefochtene Bebauungsplan unmittelbar die Kostenlast hervorruft, weil er die Fußgängerunterführung festsetzt.
  • BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05

    Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; Teilnichtigkeit eines Vertrages

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Durchführungsvertrag; Funktionsloswerden

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 8 S 1151/96

    Normenkontrollverfahren: Satzung über einen Vorhabenplan und Erschließungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2001 - 8 S 1306/01

    Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens iSd BauGB § 35 Abs 3 S 2

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00

    Verletzung des Entwicklungsgebots; Überplanung einer Gewerbefläche mit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 5 N 22.04

    Voraussetzungen für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    .-Württ., Urteil vom 29. April 2009 - 8 S 639/08 -, BRS 74 Nr. 237 = juris Rn. 28; Kuschnerus, BauR 2004, 946, 952; zur Bedeutung des Durchführungsvertrags als verbindlichen Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde siehe auch: Bay. VGH, Urteile vom 17. Dezember 2003 - 26 N 03.428 -, juris Rn. 29, und vom 24. Juli 2001 - 1 N 00.1574 -, BRS 64 Nr. 228 = juris Rn. 52.

    .-Württ., Urteil vom 29. April 2009 - 8 S 639/08 -, BRS 74 Nr. 237 = juris Rn. 29.

  • OLG Schleswig, 15.03.2013 - 1 Verg 4/12

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags

    Die Stadt kann einen (wirksamen) vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht erlassen, wenn sich der Vorhabenträger - hier: die Beigeladene - ihr gegenüber nicht verpflichtet, die im Plan zugelassenen Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist zu verwirklichen (vgl. VGH München, Urt. v. 24. Juli 2001, 1 N 00.1574, NVwZ-RR 2002, 260 ff.) oder - jedenfalls - ein dahingehendes verbindliches Vertragsangebot gegenüber der Stadt abgegeben hat (VGH Mannheim, Urt. v. 29. April 2009, 8 S 639/08, DVBl. 2009, 1110 [bei [...] Rn. 28]; Gatz, jurisPR-BVerwG 24/2011 Anm. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach

    Ferner ist es jedenfalls durch den Abschluss des Gestattungsvertrags zu einem nach § 12 Abs. 5 Satz 1 BauGB zulässigen Wechsel des Vorhabenträgers gekommen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.4.2009 - 8 S 639/08 - VBlBW 2009, 348).
  • BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung

    Unter diesen Umständen wäre es unangemessen, das Vorliegen eines schriftlichen Vertrages i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allein daran scheitern zu lassen, dass der Bürgermeister die Zustimmungsentscheidung des Rats erst nach Satzungsbeschluss vollzogen hat (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 29. April 2009 - 8 S 639/08 - BRS 74 Nr. 237 S. 1077).
  • VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175

    Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb.

    Unter diesen Umständen wäre es unangemessen, das Vorliegen eines schriftlichen Vertrages i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allein daran scheitern zu lassen, dass der Bürgermeister die Zustimmungsentscheidung des Rats erst nach Satzungsbeschluss vollzogen hat (BVerwG, B.v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - ZfBR 2012, 38 = juris Rn. 3; vgl. auch OVG NRW, U.v. 8.3.2012 - 10 D 17/10.NE - BauR 2012, 1075 = juris Rn. 46; VGH Mannheim, U.v. 29.4.2009 - 8 S 639/08 - UPR 2009, 457 = juris Rn. 24 ff.; Spieß in Jäde u.a., BauGB/BauNVO, 8. Aufl. 2017, zu § 12 BauGB Rn. 23).

    Es muss m.a.W. im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses sichergestellt sein, dass das Realisierungsangebot des Vorhabenträgers (= der Vorhaben- und Erschließungsplan) von ihm auch tatsächlich verwirklicht wird und auch tatsächlich verwirklicht werden kann, wenn das zuständige kommunale Gremium diesem im Rahmen des Beschließens eines damit übereinstimmenden Bebauungsplans zustimmt (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.4.2009 - 8 S 639/08 - UPR 2009, 457 = juris Rn. 28; OVG NRW, U.v. 8.3.2012 - 10 D 17/10.NE - BauR 2012, 1075 = juris Rn. 46).

  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren

    (VGH Mannheim, Urteil vom 29.04.2009 - 8 S 639/08 -, DVBl. 2009, 1110) Der Einwand § 13 a BauGB erlaube nicht die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren für ein Sondergebiet, finde im Gesetz keine Stütze.

    Im Übrigen hat die Beigeladene zu 2. zutreffend darauf hingewiesen, dass es jedenfalls nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2009 - 8 S 639/08 -, DVBl. 2009, 1110 = BRS 74 Nr. 237 und bei juris) der Durchführungsvertrag vor der Beschlussfassung der Gemeinde auch noch gar nicht unterschrieben worden sein müsse, vielmehr ein bindendes Vertragsangebot des Vorhabensträgers genüge, das hier vorlag.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 D 17/10

    Notwendigkeit der Ausfertigung eines Bebauungsplans vor seiner Bekanntmachung für

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. April 2009 - 8 S 639/08 -, BRS 74 Nr. 237; Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, 4. Aufl. 2010, Rn 115.
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