Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16787
VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466 (https://dejure.org/2017,16787)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.2017 - 19 CS 16.2466 (https://dejure.org/2017,16787)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 19 CS 16.2466 (https://dejure.org/2017,16787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BtMG § 35, § 36 Abs. 1 S. 3, Abs. 2; StGB § 56 Abs. 1 S. 2, § 57 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 53
    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose bei der Ausweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose bei der Ausweisung; Ableitung einer positiven Ausweisungsprognose aus rechtstreuem Verhalten unter dem Legalbewährungsdruck einer Strafrestaussetzung; Besondere Begründung der ...

  • rewis.io

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose bei der Ausweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose bei der Ausweisung; Ableitung einer positiven Ausweisungsprognose aus rechtstreuem Verhalten unter dem Legalbewährungsdruck einer Strafrestaussetzung; Besondere Begründung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1637
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
    Der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 23.6.2016 - 1 B 77/16 - juris Rn. 4; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - InfAuslR 2013, 217, juris Rn. 17 ff.; U.v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185; B.v. 16.11.1992 - 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4; B.v. 23.9.1987 - 1 B 97/87 - InfAuslR 1988, 1; B.v. 19.10.1982 - 1 C 100.78 - InfAuslR 1983, 34/35 re.Sp.; vgl. auch BVerfG, B.v. 1.3.2000 - 2 BvR 2120/99 - InfAuslR 2001, 113, Juris Rn. 18, 19) ist hinsichtlich von Strafrestaussetzungen ein anderer Standpunkt zu entnehmen.

    Dem insoweit grundsätzlichen Urteil vom 16. November 2000 (a.a.O.) zufolge ist eine Strafrestaussetzung nach § 57 StGB bei der ausländerrechtlichen Prognose von tatsächlichem Gewicht und stellt ein wesentliches Indiz dar, begründet aber keine Vermutung für das Fehlen einer Rückfallgefahr.

    Dem Urteil vom 16. November 2000 zufolge (9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185, juris Rn. 16) sind hier insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ebenso wie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zu dem maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt zu berücksichtigen (vgl. nunmehr auch AVwV AufenthG Nr. 53.3.1.4, in der die Prognoseindizien wesentlich differenzierter dargestellt werden als in AuslG-VwV Nr. 51.3.3.0, die vom BVerwG am 16.11.2000 in Bezug genommen worden ist).

    Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 (a.a.O.) werden insoweit die Persönlichkeit des Täters, seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt genannt.

    Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 (a.a.O.) werden insoweit die Persönlichkeit des Täters, seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt genannt.

    Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 (a.a.O.) werden insoweit die Persönlichkeit des Täters, seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt genannt.

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
    Jedenfalls in Fällen nachhaltiger Delinquenz ist eine nachhaltige Resozialisierung oft nicht im Rahmen einer Strafvollstreckung zu erreichen (sinngemäß ebenso BVerfG, B.v. 16.3.1994 - 2 BvL 3/90, 2 BvL 4/91, 2 BvR 1537/88, 2 BvR 400/90, 2 BvR 349/91, 2 BvR 387/92 - BVerfGE 91, 1, juris Rn. 90).

    Es ist Aufgabe des Strafvollstreckungsrechts, aus den zu Gebote stehenden - derart begrenzten - Mitteln (z.B. probeweise Vollzugslockerung, Zurückstellung der Strafvollstreckung, Strafrestaussetzung, aber auch Verlängerung der Bewährungszeit, Widerruf begünstigender Maßnahmen usw.; der B.d. BVerfG v. 16.3.1994, a.a.O., juris Rn. 65 spricht insoweit von positiven und negativen Verhaltensverstärkern) diejenigen auszuwählen, die - unter Berücksichtigung des öffentlichen Sicherheitsinteresses - die Resozialisierungswahrscheinlichkeit so weit als möglich erhöhen.

    Beispielsweise hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Strafrest, der nach § 36 BtMG ausgesetzt werden kann, wenn die Therapiedauer während der Vollstreckungszurückstellung angerechnet worden ist, noch mindestens ein Drittel der Strafe betragen muss (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BtMG), und dadurch den Motivationsdruck aufrechterhalten (Patzak, a.a.O., § 36 Rn. 24, 68 ff.; zu den entsprechenden Gründen für die begrenzte Anrechenbarkeit im Fall der Unterbringung vgl. BVerfG, B.v. 16.3.1994, a.a.O., juris Rn. 94).

    Allerdings ist in einem ähnlichen Zusammenhang - die Bestimmungen in § 67 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 StGB sehen für Ausländer, bei denen die Aufenthaltsbeendigung vollziehbar ist, eine Nachrangigkeit der Therapie-Unterbringung vor, die mit einer Zwangsbehandlung verbunden ist (vgl. zu dieser speziellen Problematik BVerfG, B.v. 16.3.1994, a.a.O., juris Rn. 82) und bei der sich wegen der immanenten Freiheitsentziehung die Frage der Kosten und der Verfügbarkeit von Therapieplätzen in besonderer Weise stellt - argumentiert worden, ein Therapieausschluss aus derartigen Gründen verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, weil er nur Ausländer betreffen könne (auf Art. 3 GG bzw. Art. 2 der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/42/EG des Rates v. 29.6.2000, ABl L 180/22, nehmen Bezug: Heinhold, Maßregelreform und Ausländerrecht, R & P, 24. Jg. - 2006 - S. 187/191; Schlebusch, Drogenabhängige Ausländer im Jugendstrafvollzug, ZfStrVo 1 48 - 1999 -,15,19; Jung, die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel bei Ausländern, StV 2009, 212/215).

    Welche von beiden Varianten vorliegt, ist diagnostisch nicht erfassbar (vgl. BVerfG, B.v. 16.3.1994, a.a.O., juris Rn. 60) und für die Frage der Gefahrenprognose auch nicht erheblich.

  • BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
    Der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 23.6.2016 - 1 B 77/16 - juris Rn. 4; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - InfAuslR 2013, 217, juris Rn. 17 ff.; U.v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185; B.v. 16.11.1992 - 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4; B.v. 23.9.1987 - 1 B 97/87 - InfAuslR 1988, 1; B.v. 19.10.1982 - 1 C 100.78 - InfAuslR 1983, 34/35 re.Sp.; vgl. auch BVerfG, B.v. 1.3.2000 - 2 BvR 2120/99 - InfAuslR 2001, 113, Juris Rn. 18, 19) ist hinsichtlich von Strafrestaussetzungen ein anderer Standpunkt zu entnehmen.

    Die dezidierte Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, die Annahme einer Wiederholungsgefahr stelle kein Abweichen von der strafgerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung dar (B.v. 16.11.1992 - Az. 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4, vgl. auch die eingehende Erläuterung im U.v. 15.1.2013, a.a.O., Rn. 19), gibt die Rechtslage zutreffend wieder.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
    Während die Dauer der Sperrfrist daran zu orientieren ist, wie lange die Gefahr für die Allgemeinheit voraussichtlich bestehen wird, wobei die persönlichen Belange auf der Seite des Ausgewiesenen berücksichtigt werden müssen sowie der Umstand, dass die persönliche Entwicklung nur etwa zehn Jahre vorhergesehen werden kann (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - NVwZ 2013, 733 Rn. 40), steht bei der Strafrestaussetzung die Frage im Vordergrund, wie lange die Erprobung unter dem "Damoklesschwert" (Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 Rn. 1) eines Widerrufs der Strafrestaussetzung andauern muss, um wenigstens eine reale Chance auf Straffreiheit zu bieten.

    Im Übrigen bedeutet die Festlegung der Ausreisesperrfrist auf fünf Jahre (wegen ihrer Begrenzung auf das Vorhersehbare) nicht, dass nach dem Ablauf dieser Frist eine (nach den Einzelfallumständen fortbestehende) Gefährdung der Allgemeinheit hinzunehmen ist (BVerwG, U.v. 13.12.2012, a.a.O., a.E.).

  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 217/91

    Strafaussetzung - Prognose - Betäubungsmittel - Fürsorgepflicht - Therapieplatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
    Dabei stellt die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Therapie einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar (zur Bedeutung der Therapiebereitschaft vgl. BGH, B.v. 18.06.1991 - 5 StR 217/91 - NJW 91, 3289 sowie Juris Rn. 4 ff.; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 2 bis 5, 303 ff.).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
    Wiederholte Bewährungsbrüche wirken sich besonders negativ auf die Prognose aus (BGH, U.v. 17.5.1988 - 1 StR 138/88 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
    Nichts anderes ergibt sich aus der Erwägung, dass der Ausgewiesene einen etwaigen Anspruch auf Teilnahme an einer Therapie nicht mit Erfolg gegen die Ausweisung einwenden kann (BVerwG, B.v. 15.04.2013 - 1 B 22/12 - InfAuslR 2013, 317, juris Rn. 16 ff.; die Möglichkeit, dass eine Therapieteilnahme das Ausweisungsverfahren beeinflusst, weil die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung maßgeblich ist, ist rein tatsächlicher Art) und Therapieplätze rar sowie kostenintensiv sind.
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 (2 BvR 1943/16) hat bindende Wirkung für das vorliegende Verfahren.
  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
    Hätte die Wiederholungsgefahr in beiden Bereichen denselben Bezugsrahmen, würde der rechtswegübergreifende Grundsatz gelten, dass eine Frage, die in einem Gerichtsverfahren bereits geklärt ist, in einem anderen Gerichtsverfahren nur mit besseren Gründen anders entschieden werden darf (zu Feststellungen der Strafgerichte, die für das Ausweisungsverfahren bedeutsam sind, vgl. bereits BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris, zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990 sowie vom 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, st. Rspr.; zu strafgerichtlichen Feststellungen, die für zivilrechtliche Ansprüche bedeutsam sind, vgl. BGH, U.v. 27.9.1988 - XI ZR 8/88 - BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1 und vom 22.9.1982 - IVb ZR 576/80 - BGHZ 85, 32, 35, sowie BAG, U.v. 22.1.1998 - 2 AZR 455/97 - NJW 1999, 82 ; zu strafgerichtlichen Feststellungen, die für das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren bedeutsam sind, vgl. § 57 Abs. 1 BDG sowie BVerwG, U.v. 11.2.2014 - 2 B 37.12 - juris, vom 29.11.2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243, 245 sowie vom 16.3.2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 81 f.; B.v. 24.7.2007 - 2 B 65.07 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 4 Rn. 11, vom 26.8.2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 5 sowie vom 15.3.2013 - 2 B 22.12 - juris Rn. 6 ff.).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 455/97

    Restitutionsklage nach Verdachtskündigung bei neuen Entlastungsgesichtspunkten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
    Hätte die Wiederholungsgefahr in beiden Bereichen denselben Bezugsrahmen, würde der rechtswegübergreifende Grundsatz gelten, dass eine Frage, die in einem Gerichtsverfahren bereits geklärt ist, in einem anderen Gerichtsverfahren nur mit besseren Gründen anders entschieden werden darf (zu Feststellungen der Strafgerichte, die für das Ausweisungsverfahren bedeutsam sind, vgl. bereits BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris, zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990 sowie vom 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, st. Rspr.; zu strafgerichtlichen Feststellungen, die für zivilrechtliche Ansprüche bedeutsam sind, vgl. BGH, U.v. 27.9.1988 - XI ZR 8/88 - BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1 und vom 22.9.1982 - IVb ZR 576/80 - BGHZ 85, 32, 35, sowie BAG, U.v. 22.1.1998 - 2 AZR 455/97 - NJW 1999, 82 ; zu strafgerichtlichen Feststellungen, die für das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren bedeutsam sind, vgl. § 57 Abs. 1 BDG sowie BVerwG, U.v. 11.2.2014 - 2 B 37.12 - juris, vom 29.11.2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243, 245 sowie vom 16.3.2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 81 f.; B.v. 24.7.2007 - 2 B 65.07 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 4 Rn. 11, vom 26.8.2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 5 sowie vom 15.3.2013 - 2 B 22.12 - juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00

    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerwG, 24.07.2007 - 2 B 65.07

    Verbindlichkeit der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Falle

  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf

  • BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02

    Anforderungen an die Entscheidung über die Sozialprognose bei Strafaussetzung zur

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 576/80

    Keine Bindung an Strafurteil bei Prüfung des Restitutionsgrundes

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

  • BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98

    Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung

  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 63.97

    Pflicht des Gerichts zur Sachverhaltserforschung - Anlass zur Einholung eines

  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer

  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 123.88

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Strafgerichtliche

  • BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 8/88
  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • BVerwG, 23.09.1987 - 1 B 97.87
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2017 - 11 ME 72/17

    Abänderungsantrag; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Gefahrenprognose; breitere

  • VGH Bayern, 07.03.2024 - 19 ZB 22.2263

    Ausweisung, Assoziationsberechtigter, Cannabis, Strafrest- und

    Eine strafvollstreckungsrechtliche Aussetzung von Straf- und Maßregelvollzug und eine gefahrenabwehrrechtliche Ausweisung verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen deshalb unterschiedlichen Regeln (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 10 ZB 20.2091 - juris Rn. 14; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.): Bei Aussetzungsentscheidungen nach § 57 StGB geht es um die Frage, ob die Wiedereingliederung eines in Haft befindlichen Straftäters weiter im Vollzug stattfinden muss oder durch vorzeitige Entlassung für die Dauer der Bewährungszeit gegebenenfalls unter Auflagen "offen" inmitten der Gesellschaft verantwortet werden kann.

    Nichts Anderes gilt für die Beendigung der Unterbringung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB, "wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird", denn auch bei dieser strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung, sowie bei der Erstellung eines Prognosegutachtens hierfür, sind die begrenzte Zielsetzung der Unterbringung und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.).

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Es treffe nicht zu, wenn teilweise generalisierend behauptet werde (so BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 Rn. 10), die Prognose weiche von § 56 StGB insoweit ab, als eine Erwartung künftiger Straffreiheit nicht verlangt werde.

    In seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466 - juris, insbesondere Rn. 8 ff.; KommunalPraxis BY 2017, 275 - Leitsatz, NVwZ 2017, 1637/1638 - Leitsatz - und ZAR 2017, 339 - Leitsatz) hat sich der Senat detailliert mit der Unterschiedlichkeit der Prognosen bei Strafrestaussetzungen und Ausweisungsentscheidungen befasst.

    Unabhängig von dem Rückfallgeschehen ist zunächst festzuhalten, dass bei der Einschätzung des Gewichts des eine bedingte Entlassung aus dem Maßregelvollzug befürwortenden Berichts des Bezirksklinikums A. vom 26. Juni 2018 zu berücksichtigen ist, dass - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466 - juris Rn. 48) im Einzelnen dargelegt und belegt hat - zu einer effektiven Drogenbehandlung ein enges Vertrauensverhältnis erforderlich ist, der Therapeut kein verlängerter Arm des Staates ist und Therapieberichte keine objektive Bewertung oder gar Begutachtung darstellen, weswegen Therapiestellungnahmen als einseitige Stellungnahmen zu bewerten sind, und die Therapieeinrichtung regelmäßig dann eine günstige Prognose abgibt, wenn sie - wie vorliegend - nicht vom Klienten durch einen erheblichen Verstoß gegen ihre Regeln zu einem disziplinarischen Therapieabbruch genötigt worden ist.

  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach einer Strafaussetzungsentscheidung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG eine erhebliche indizielle Bedeutung zukomme (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -), sei auf den Fall des Beschwerdeführers bereits deshalb nicht übertragbar, weil er weder die Drogentherapie beendet habe noch eine Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung erfolgt sei; im Übrigen überzeuge die Entscheidung aufgrund der zutreffenden Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 2. Mai 2017 - 19 CS 16.2466 - und vom 10. Oktober 2017 - 19 ZB 16.2636 -) aber auch nicht.
  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

    a) In seiner Entscheidung vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466), die durch die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 (2 BvR 1943/16) veranlasst worden ist, hat der Senat dargelegt, dass dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Annahme zugrunde liegt, über die Aussetzung eines Strafrests nach Teilverbüßung werde anhand derselben Sozialprognose entschieden, wie sie bei Ausweisungsentscheidungen zu erstellen ist (mit der Folge eines besonderen Begründungsbedarfs im Fall einer Abweichung von der strafvollstreckungsrechtlichen Prognose).

    Dieser besondere Legalbewährungsdruck ist auch den Äußerungen der Beteiligten und Gutachter in anderen Verfahren zu entnehmen (vgl. beispielsweise S. 26 des Senatsbeschlusses vom 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris sowie S. 10 des Senatsbeschlusses vom 14.8.2017 - 19 ZB 16.541) und entspricht allgemein den Erfahrungen des Senats.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 8 ME 126/20

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abwägung; Ägypten; Ausweisungsinteresse;

    Solchen Entscheidungen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch eine erhebliche indizielle Bedeutung zu; jedenfalls soweit die Prognose der Wiederholungsgefahr Bedeutung im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung hat, bedarf es einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Einschätzung abgewichen werden soll (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21; ablehnend Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 -, juris).
  • VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 ZB 22.852

    Rechtmäßige Ausweisung nach Verurteilung wegen schwerwiegender

    Eine strafvollstreckungsrechtliche Aussetzung von Straf- und Maßregelvollzug und eine gefahrenabwehrrechtliche Ausweisung verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen deshalb unterschiedlichen Regeln (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 10 ZB 20.2091 - juris Rn. 14; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.): Bei Aussetzungsentscheidungen nach § 57 StGB geht es um die Frage, ob die Wiedereingliederung eines in Haft befindlichen Straftäters weiter im Vollzug stattfinden muss oder durch vorzeitige Entlassung für die Dauer der Bewährungszeit gegebenenfalls unter Auflagen "offen" inmitten der Gesellschaft verantwortet werden kann.

    Nichts Anderes gilt für die Beendigung der Unterbringung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB, "wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird", denn auch bei dieser strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung sowie bei der Erstellung eines Prognosegutachtens hierfür, sind die begrenzte Zielsetzung der Unterbringung und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.).

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 19 ZB 22.1538

    Bestätigung der Ausweisungsanordnung und Wiedereinreisesperre beim Handeltreiben

    Eine strafvollstreckungsrechtliche Aussetzung von Straf- und Maßregelvollzug und eine gefahrenabwehrrechtliche Ausweisung verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen deshalb unterschiedlichen Regeln (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 10 ZB 20.2091 - juris Rn. 14; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.): Bei Aussetzungsentscheidungen nach § 57 StGB geht es um die Frage, ob die Wiedereingliederung eines in Haft befindlichen Straftäters weiter im Vollzug stattfinden muss oder durch vorzeitige Entlassung für die Dauer der Bewährungszeit gegebenenfalls unter Auflagen "offen" inmitten der Gesellschaft verantwortet werden kann.

    Nichts Anderes gilt für die Beendigung der Unterbringung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB, "wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird", denn auch bei dieser strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung sowie bei der Erstellung eines Prognosegutachtens hierfür sind die begrenzte Zielsetzung der Unterbringung und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 8 ff.).

  • VGH Bayern, 16.07.2021 - 19 ZB 18.1022

    Ausweisung eines Ausländers wegen Wiederholungsgefahr und aus generalpräventiven

    In seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466 - juris, insbesondere Rn. 8 ff.; KommunalPraxis BY 2017, 275 - Leitsatz, NVwZ 2017, 1637/1638 - Leitsatz - und ZAR 2017, 339 - Leitsatz) hat sich der Senat detailliert mit der Unterschiedlichkeit der Prognosen bei Strafrestaussetzungen und Ausweisungsentscheidungen befasst.

    Zunächst ist festzuhalten, dass bei der Einschätzung des Gewichts des eine bedingte Entlassung aus dem Maßregelvollzug empfehlenden Berichts des Bezirkskrankenhauses vom 17. August 2018 zu berücksichtigen ist, dass - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466 - juris Rn. 48) im Einzelnen dargelegt und belegt hat - zu einer effektiven Drogenbehandlung ein enges Vertrauensverhältnis erforderlich ist, der Therapeut kein verlängerter Arm des Staates ist und Therapieberichte keine objektive Bewertung oder gar Begutachtung darstellen, weswegen Therapiestellungnahmen als einseitige Stellungnahmen zu bewerten sind, und die Therapieeinrichtung regelmäßig dann eine günstige Prognose abgibt, wenn sie nicht vom Klienten durch einen erheblichen Verstoß gegen ihre Regeln zu einem disziplinarischen Therapieabbruch genötigt worden ist.

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 ZB 20.2139

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt für die Bundesrepublik Deutschland

    Soweit die Beklagte auf eine Entscheidung des Senats vom 24.11.2020 Bezug nehme, die wiederum auf die Senatsentscheidung vom 02.05.2017 (19 CS 16.2466) verweise, sei festzuhalten, dass es dort unter Randnummer 48 heiße: "Bei der Würdigung des Therapieberichts ist zu berücksichtigen, dass ein Therapiebericht - entgegen der Darstellung in der Verfassungsbeschwerde des Antragstellers (S. 50) - keine objektive Bewertung oder gar Begutachtung darstellt.

    In seinem Beschluss vom 2. Mai 2017 (19 CS 16.2466 - juris, insbesondere Rn. 8 ff.; KommunalPraxis BY 2017, 275 - Leitsatz, NVwZ 2017, 1637/1638 - Leitsatz - und ZAR 2017, 339 - Leitsatz) hat sich der Senat detailliert mit der Unterschiedlichkeit der Prognosen bei Strafrestaussetzungen und Ausweisungsentscheidungen befasst.

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 19 CS 18.1704

    Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Beschwerde, Bescheid, Abschiebungsverbot,

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass einer strafvollstreckungsrechtlichen Aussetzungsentscheidung und dem zugrunde liegenden Gutachten zwar eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr durch die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte zukommt, diese wegen des unterschiedlichen Prognosezeitraums und -maßstabs aber gerade keine Bindungswirkung entfalten (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21 ff.; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 21; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris Rn. 18; B.v. 23.6.2016 - 1 B 77/16 - juris; BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 6 ff.; B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5).

    Bei der der Ausweisung zugrunde liegenden Prognoseentscheidung geht es vor allem um die Beurteilung, ob es dem Ausländer gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.9.2019 - 10 ZB 19.1781 - juris Rn. 11; B.v. 2.5.2017, a.a.O., Rn. 6; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 ff.).

    Demgegenüber kann nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung die Aussetzung des Strafrestes bereits dann im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB "verantwortet werden", wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit (eine reale Chance) für das straffreie Durchstehen der Bewährungszeit spricht; eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein, vgl. BGH, U.v. 28.6.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 5.9.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2017, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 19 ZB 20.696

    Ausweisung eines "faktischen Inländers"

  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323

    Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 19 ZB 21.429

    Rechtmäßige Ausweisung trotz Strafaussetzung zur Bewährung

  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 19 ZB 20.2345

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts aufgrund

  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171

    Beurteilungskompetenz des Gerichts über Prozess- bzw. Geschäftsfähigkeit eines

  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 19 ZB 21.1371

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem ausländerrechtlichen

  • VGH Bayern, 22.02.2024 - 19 ZB 23.2309

    Grundsätzliche Bedeutung, Darlegung, Ausweisung, Gefahrenprognose

  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 19 ZB 17.1535

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. Ausweisung

  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977

    Ausweisung wegen wiederholter Straffälligkeit

  • VG München, 09.08.2023 - M 9 K 20.6275

    Ausweisung, Albanischer Staatsangehöriger, Drogendelikt, Freiheitsstrafe (3 Jahre

  • VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20

    Ausweisung eines syrischen Straftäters

  • OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20

    Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen

  • VGH Bayern, 06.11.2019 - 19 CS 19.1183

    Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausweisung eines wegen

  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020

    Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten

  • VGH Bayern, 25.03.2021 - 19 ZB 19.950

    Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit bei einem drogenabhängigen

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2376

    Kein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 19 ZB 22.2204

    Ausweisungsverfügung gegen russischen Staatsbürger nach strafrechtlicher

  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts bei einem im Bundesgebiet geborenen

  • VGH Bayern, 03.09.2021 - 19 ZB 21.1771

    Ausweisung eines mehrfach Straffälligen

  • VGH Bayern, 03.11.2022 - 19 ZB 22.1681

    Rechtmäßige Ausweisung eines iranischen Staatsangehörigen nach Verurteilung wegen

  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 19 ZB 21.159

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts aufgrund

  • VGH Bayern, 04.05.2023 - 19 ZB 22.1890

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem ausländerrechtlichen

  • VG Ansbach, 14.03.2017 - AN 5 E 17.00212

    Fortgeltensfiktion eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit während

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 19 ZB 22.1357

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen der Begehung von

  • VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488

    Ohne Therapie kein Wegfall der Wiederholungsgefahr bei auf Suchterkrankung

  • VGH Bayern, 05.03.2021 - 19 CE 21.243

    Erfolgloses, auf die Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gerichtetes

  • VG Bayreuth, 30.09.2020 - B 6 K 19.717

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Unerreichbarkeit des Klägers

  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 19 ZB 20.1460

    Verlustfeststellung gegenüber einem im Bundesgebiet aufgewachsenen Unionsbürger

  • VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21

    Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; generalpräventives Ausweisungsinteresse;

  • VG Berlin, 03.11.2020 - 19 K 23.18

    Klage gegen Ausweisung sowie ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht