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   VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631   

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VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631 (https://dejure.org/2011,12377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2011 - 19 B 10.1631 (https://dejure.org/2011,12377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 19 B 10.1631 (https://dejure.org/2011,12377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fiktion des Fortbestehens eines Aufenthaltstitels steht dem Erlaubnisbesitz nicht gleich; Rechtmäßigkeitsbeurteilung einer Ausweisung erstreckt sich auch auf die Erreichung der ordnungsrechtlichen Ziele im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktion des Fortbestehens des Aufenthaltstitels gem. § 81 Abs. 4 AufenthG steht dem Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG nicht gleich; Gleichstellung der Fiktion des Fortbestehens des Aufenthaltstitels mit dem Besitz der Aufenthaltserlaubnis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellung der Fiktion des Fortbestehens des Aufenthaltstitels mit dem Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG; Berücksichtigung eines Erreichens der mit der Ausweisung verfolgten ordnungsrechtlichen Ziele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1504
  • DÖV 2011, 983
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
    Da seit dem Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes (juris: EURLUmsG) am 28. August 2007 für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei allen Ausländern einheitlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich ist (BVerwG vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 ), ist auch zu berücksichtigen, ob die mit der Ausweisung verfolgten ordnungsrechtlichen Ziele erreicht sind.

    Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgebend (vgl. BVerwG vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 ).

    Dieser ursprünglich für die Überprüfung von Ausweisungen von Unionsbürgern und assoziationberechtigten türkischen Staatsangehörigen entwickelte Grundsatz (vgl. BVerwG vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 ; BVerwG vom 3.8.2004 - 1 C 29.02 ) gilt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I S.1970) auch für alle Drittstaatsangehörigen, weil bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch ihrer Ausweisungen und der Gegenwärtigkeit der von ihnen ausgehenden Gefahren auf eine möglichst aktuelle Tatsachengrundlage abzustellen ist (BVerwG vom 15.11.2007 a.a.O.).

    Dies galt allerdings schon vor Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes nicht uneingeschränkt (vgl. im Einzelnen BVerwG vom 15.11.2011 - 1 C 45/06 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwG vom 15.11.2007 a.a.O.) steht dies nicht in Widerspruch zu der nach wie vor geltenden gesetzlichen Regelung über die Befristung der Wirkungen der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, die dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt.

    Denn diese Regelung behält auch bei Verlagerung des maßgeblichen Zeitpunktes für die gerichtliche Überprüfung der Ausweisung ihre Bedeutung, weil sie es ermöglicht, auch bzw. gerade solchen Veränderungen Rechnung zu tragen, die nach Bestandskraft der Ausweisung eintreten (BVerwG vom 15.11.2007 a.a.O.Rz. 18).

    In jedem Fall haben die Tatsachengerichte bei der Überprüfung von Ausweisungen aufgrund der dargelegten materiellen Vorgaben und der dadurch bedingten Verlagerung des maßgeblichen Zeitpunktes die durch § 114 Satz 2 VwGO eröffnete prozessuale Möglichkeit der nachträglichen Ergänzung von Ermessenserwägungen zu beachten (BVerwG vom 15.11.2007 a.a.O., RdZiff. 21).

    Angesichts der Verlängerung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage über Klagen gegen Ausweisungen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichtes ist die Ausländerbehörde entgegen der Annahme des Klägers auch insoweit berechtigt und gleichzeitig verpflichtet, die Rechtsmäßigkeit ihrer Verfügung ständig verfahrensbegleitend zu kontrollieren (BVerwG vom 15.11.2007 a.a.O.).

    51 Wie ausgeführt, sind unter Berücksichtigung der Verlagerung des Beurteilungszeitpunktes (BVerwG vom 15.11.2007 a.a.O.) auch Sachverhaltsänderungen zu berücksichtigen, die für den Fortbestand des Ausweisungszweckes erheblich sind.

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
    Nach Wiederaufnahme des Verfahrens nach ergangener Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2010 ( Az. 1 C 6/09 ) wurde mit Schriftsatz des Bevollmächtigten des Klägers vom 7. September 2010 zur weiteren Entwicklung des Klägers dargelegt: Der Kläger lebe im Haus seiner Großmutter in R..., Kosovo.

    Nach dieser Rechtsprechung, die durch die mittlerweile ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG vom 30.3.2010 - 1 C 6/09) bestätigt worden ist, kann die Zeit der Fiktionswirkung des Verlängerungsantrages nach § 81 Abs. 4 AufenthG nicht auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG erforderliche Zeit des Besitzes eine Aufenthaltserlaubnis seit sieben Jahren angerechnet werden, wenn kein Anspruch auf Verlängerung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis besteht.

    Da nunmehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG Ausländer eine Erwerbstätigkeit nur ausüben dürfen, wenn der Aufenthaltstitel sie dazu berechtigt, war es zwingend erforderlich, die bisher über das gesonderte Arbeitsgenehmigungsrecht mögliche Fortsetzung der Erwerbstätigkeit während eines noch ungeklärten Anspruchs auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch eine fiktive Aufrechterhaltung des Aufenthaltstitels sicherzustellen (vgl. BVerwG vom 30.3.2010 a.a.O.Rz.21).

    Daher hat die Fiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG besitzstandswahrende, nicht aber rechtsbegründende Wirkung; die Neuregelung der Fiktionswirkung vermittelt nur eine verfahrensrechtliche, nicht aber eine materiell-rechtliche Position (vgl. BVerwG vom 30.3.2010 a.a.O., Rz. 22).

  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774

    Anrechnung des Fiktionszeitraums nach § 81 Abs. 4 AufenthG 2004 auf die in § 26

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
    Mit Beschluss des Senats vom 22. September 2009 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Senats vom 4. Februar 2009 (19 B 08.2774) ausgesetzt.

    Wie im Urteil des Senates vom 4. Februar 2009 (19 B 08.2774 Rz.42) bereits dargelegt, würde die Berücksichtigung der Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG im Rahmen des § 56 AufenthG zur Anerkennung von Rechtswirkungen führen, die in diesen Fällen regelmäßig nicht mehr in Betracht kommen können, weil es infolge des Vorliegens eines Ausweisungstatbestandes an einer Verlängerungsmöglichkeit fehlt (vgl. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK, die auch als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dient (vgl. BVerwG NVwZ 2004, 852), sind bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltsbeendigung eines Erwachsenen, der - wie hier - noch keine eigene Familie gegründet hat, bestimmte Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. EGMR InfAuslR 2008, 333).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK, die auch als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dient (vgl. BVerwG NVwZ 2004, 852), sind bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltsbeendigung eines Erwachsenen, der - wie hier - noch keine eigene Familie gegründet hat, bestimmte Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. EGMR InfAuslR 2008, 333).
  • VGH Bayern, 12.04.2006 - 19 ZB 06.185
    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
    Die Fiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG ersetzt jedoch, wie im bereits vorausgegangenen Beschluss des Senates vom 6. Februar 2008 im Eilverfahren (19 S 07.3102) ausgeführt, nicht einen tatsächlichen Aufenthaltstitel (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12.4.2006 - 19 ZB 06.185 ).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
    Ohne die Kenntnis von Einzelheiten der Tatbegehung und der familiären und beruflichen Situation können in der Regel die Auswirkungen der Ausweisung auf verfassungsrechtlich geschützte Individualinteressen nicht hinreichend sicher festgestellt und in der einzelfallbezogenen Abwägung den für die Ausweisung sprechenden Interessen der Allgemeinheit gegenübergestellt werden (BVerwG vom 10.8.2007 2 BVr 535/06 ).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
    Dieser ursprünglich für die Überprüfung von Ausweisungen von Unionsbürgern und assoziationberechtigten türkischen Staatsangehörigen entwickelte Grundsatz (vgl. BVerwG vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 ; BVerwG vom 3.8.2004 - 1 C 29.02 ) gilt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I S.1970) auch für alle Drittstaatsangehörigen, weil bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch ihrer Ausweisungen und der Gegenwärtigkeit der von ihnen ausgehenden Gefahren auf eine möglichst aktuelle Tatsachengrundlage abzustellen ist (BVerwG vom 15.11.2007 a.a.O.).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
    1.1 Die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit der Ausweisungsverfügung erfordert angesichts der Vielschichtigkeit der dabei zu berücksichtigenden tatsächlichen Umstände und der rechtlichen Komplexität eine umfassende Prüfung auch unter Einbeziehung der aktuellen Entwicklung des Betroffenen (vgl. BVerfG vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 , EGMR vom 31.10.2002 InfAuslR 2003, 126f.).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2011 - 19 B 10.1631
    Dieser ursprünglich für die Überprüfung von Ausweisungen von Unionsbürgern und assoziationberechtigten türkischen Staatsangehörigen entwickelte Grundsatz (vgl. BVerwG vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 ; BVerwG vom 3.8.2004 - 1 C 29.02 ) gilt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I S.1970) auch für alle Drittstaatsangehörigen, weil bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch ihrer Ausweisungen und der Gegenwärtigkeit der von ihnen ausgehenden Gefahren auf eine möglichst aktuelle Tatsachengrundlage abzustellen ist (BVerwG vom 15.11.2007 a.a.O.).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 1 B 3.96

    Ausländerrecht: Beurteilungszeitpunkt für eine angefochtene Ausweisungsverfügung

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und

  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

  • VGH Bayern, 06.02.2008 - 19 CS 07.3102

    Ausländerrecht; vorläufiger Rechtsschutz; zur Fiktionswirkung des § 51 Abs.4

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2376

    Kein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

    Eine im Hinblick auf den Verlängerungsantrag eines Aufenthaltstitels erteilte Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 AufenthG steht dem nicht gleich (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris Rn. 40 ff.; U.v. 4.2.2009 - 19 B 08.2774 - juris Rn. 41; OVG Saarl, B.v. 27.8.2014 - 2 D 282/14 - juris Rn. 5; Bauer in Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 55 AufenthG, Rn. 6; a.A. Cziersky-Reis in Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 55 AufenthG, Rn. 30, dessen Meinung, der in § 55 Abs. 3 AufenthG enthaltene Verweis auf Absatz 2 sei als Redaktionsversehen des Gesetzgebers zu werten, vgl. § 55 AufenthG Rn. 41 nicht überzeugt).

    Der Senat hat diese Frage im Hinblick auf einen Ausweisungsschutz in mehreren Entscheidungen in dem Sinne beantwortet, dass die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG dem tatsächlichen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nicht gleich steht (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2011, a.a.O., U.v. 4.2.2009, a.a.O.).

  • VG München, 08.12.2016 - M 12 K 16.2418

    Ausweisung aufgrund Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Die Neuregelung der Fiktionswirkung vermittelt nur eine verfahrensrechtliche, nicht aber eine materiell-rechtliche Position (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris; BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - juris).

    Dem steht die Fiktionswirkung des Verlängerungsantrages nach § 81 Abs. 4 AufenthG nicht gleich (vgl. zur Vorgängerregelung des § 56 AufenthG: BayVGH, U.v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris; Bauer in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Auflage 2013, § 56 AufenthG Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 11 S 1929/11

    Abwägung nach der Menschenrechtskonvention bei zwingender Ausweisung

    Abgesehen davon hat das Regierungspräsidium zu Recht ausgeführt, dass Zeiten der Fiktionswirkung nicht dem (tatsächlichen) Besitz einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gleichgestellt werden können (vgl. ausführlich Bay. VGH, Urteil vom 04.07.2011 - 19 B 10.1631 -juris, m.w.N.), wenn später die Erteilung des Titels unanfechtbar abgelehnt wurde.
  • VG München, 26.01.2017 - M 12 K 16.5397

    Rechtmäßige Ausweisung wegen Unterstützens einer terroristischen Vereinigung

    Die Neuregelung der Fiktionswirkung vermittelt nur eine verfahrensrechtliche, nicht aber eine materiell-rechtliche Position (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris; BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - juris).

    Dem steht die Fiktionswirkung des Verlängerungsantrages nach § 81 Abs. 4 AufenthG nicht gleich (vgl. zur Vorgängerregelung des § 56 AufenthG: BayVGH, U.v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris; Bauer in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Auflage 2013, § 56 AufenthG Rn. 15).

  • VG München, 13.12.2016 - M 12 S 16.5398

    Ausweisung eines libyschen Studenten wegen Unterstützung des IS

    Die Neuregelung der Fiktionswirkung vermittelt nur eine verfahrensrechtliche, nicht aber eine materiell-rechtliche Position (vgl. BayVGH, U. v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris; BVerwG, U. v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - juris).

    Dem steht die Fiktionswirkung des Verlängerungsantrages nach § 81 Abs. 4 AufenthG nicht gleich (vgl. zur Vorgängerregelung des § 56 AufenthG: BayVGH, U. v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris; Bauer in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Auflage 2013, § 56 AufenthG Rn. 15).

  • VG Berlin, 16.11.2023 - 29 K 98.22

    Visumserteilung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Verbrauch von

    Die Entscheidung des Beigeladenen vom 15. Oktober 2019, das Einreise- und Aufenthaltsverbotes wegen der Ausweisung auf 2 Jahre und 6 Monate zu verkürzen, zeigt unmissverständlich auf, dass im Hinblick auf den Zweck der Ausweisung allein die Fernhaltung des Klägers vom Bundesgebiet nicht mehr geboten ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 4. Juli 2011 - 19 B 10.1631 - juris, Rn. 52).

    Der Rechtsgedanke des Verbrauchs von Ausweisungsinteressen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2019 - OVG 12 N 152.19 - unveröffentlicht, BA S. 3 ff. m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 4. Juli 2011 - 19 B 10.1631 - juris, Rn. 52).

  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 16.320

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen aufgrund

    Die bloße Beantragung - hier durch den Kläger unter dem 18. Dezember 2014 bzw. durch seinen Bevollmächtigten unter dem 12. Mai 2015 - steht dem Besitz der Aufenthaltserlaubnis auch unter Berücksichtigung des § 81 Absatz 4 AufenthG grundsätzlich nicht gleich (vgl. Bauer in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016 § 55 Rdn. 4, 6; VGH München, U. v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris Rn. 41 zu § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG 2004).
  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1456

    Rechtmäßige Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Da für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer aufenthaltsbeendigenden Behördenentscheidung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung abzustellen ist, um im Rahmen der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung die Umstände des Einzelfalles bezogen auf die Lebenssituation des Ausländers aktuell zu würdigen (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 - juris), sind zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung auch Sachverhaltsänderungen zu berücksichtigen, die für den Fortbestand des Ausweisungszweckes erheblich sind (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 16.03.2023 - 19 CS 23.269

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerer, wiederholter und fortgesetzter

    Da für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer aufenthaltsbeendigenden Behördenentscheidung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung abzustellen ist, um im Rahmen der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung die Umstände des Einzelfalles bezogen auf die Lebenssituation des Ausländers aktuell zu würdigen (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 - juris), sind zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung auch Sachverhaltsänderungen zu berücksichtigen, die für den Fortbestand des Ausweisungszweckes erheblich sind (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2011 - 19 B 10.1631 - juris Rn. 51).
  • VG Saarlouis, 16.10.2018 - 6 L 1070/18

    Verbrauch eines Ausweisungsinteresses

    Beschluss der Kammer vom 10.12.2015, 6 L 1010/15, a.a.O. zu § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG a.F. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 30.03.2010, 1 C 6.09, juris, Rn. 19 ff. m.w.N. sowie auf OVG Saarlouis, Beschluss vom 27.08.2014, 2 D 282/14, juris, Rn. 5, und BayVGH, Urteil vom 04.07.2011, 19 B 10.1631, juris, Rn. 39 ff. m.w.N. und Beschluss vom 24.07.2017, 19 CS 16.2376, juris; Beschlüsse der Kammer vom 07.09.2015, 6 L 952/15 und vom 22.03.2016, 6 L 30/16.
  • VG Saarlouis, 11.12.2014 - 6 K 262/14

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen Ausländers wegen wiederholter

  • VG München, 05.08.2015 - M 25 K 15.106

    Rechtmäßige Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 19 CS 23.708

    Ausweisung, Kasachstan, Gewaltdelikte, Drogensucht, Therapieabbruch, Begehren

  • VG Düsseldorf, 06.08.2015 - 7 K 7551/14
  • VG Düsseldorf, 20.02.2015 - 7 L 2705/14

    Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis eines Asylbewerbers

  • VG Oldenburg, 18.04.2012 - 11 A 1369/11

    Ausweisung; Schutz des Privatlebens; Privatleben

  • VG München, 30.11.2011 - M 9 K 10.6099

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; faktischer Inländer; kein Verstoß gegen

  • VG Regensburg, 29.04.2013 - RO 9 S 13.527

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

  • VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 11 K 20.02512

    Ausweisung eines bosnischen Staatsangehörigen wegen Straftaten gegen die

  • VG München, 07.12.2017 - M 25 S 17.4284

    Erfolgloser Eilantrag gegen Ausweisung, Befristung und Ablehnung der Verlängerung

  • VG München, 25.11.2013 - M 25 S 13.2682

    Ablehnung eines Aufenthaltstitels; summarische Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit

  • VG Regensburg, 05.09.2013 - RO 9 K 13.528

    Ausweisung eines mittlerweile über 21 Jahre alten sog. "faktischen Inländers",

  • VG Saarlouis, 10.12.2015 - 6 L 1010/15

    Ausweisung und Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei einem in

  • VG Saarlouis, 07.09.2015 - 6 L 952/15

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Ablehnung der Verlängerung einer

  • VG München, 21.07.2015 - M 4 K 14.3174

    Bei Straffälligkeit kein Ausweisungsschutz wegen Aufwachsens in Deutschland

  • VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.1270

    Ist-Ausweisung; Langjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet

  • VG Saarlouis, 17.09.2015 - 6 K 1801/14

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers wegen des Begehens

  • VG Saarlouis, 19.03.2012 - 10 L 84/12

    Einzelfall einer rechtmäßigen Ausweisung eines assoziationsberechtigten

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