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   VGH Bayern, 05.04.2019 - 12 ZB 18.534   

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https://dejure.org/2019,93474
VGH Bayern, 05.04.2019 - 12 ZB 18.534 (https://dejure.org/2019,93474)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2019 - 12 ZB 18.534 (https://dejure.org/2019,93474)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2019 - 12 ZB 18.534 (https://dejure.org/2019,93474)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Verwaltungsgerichtsverfahren, Verletzung rechtlichen Gehörs, Klärungsbedürftigkeit, Kostenerstattungsanspruch, Verwaltungsgerichtsurteile, Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtsentscheidungen, Erstattungsanspruch, Verfahrensmangel, Eingliederungshilfe, ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 12 ZB 18.534
    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (vgl. hierzu und zum Folgenden mit weiteren Nachweisen BVerwG, U.v. 18.12.2012 - 5 C 21.11, BVerwGE 145, 1 Rn. 30 ff.; BayVGH, U.v. 15.5.2013 - 12 B 13.129 - BeckRS 2013, 50876 Rn. 26 ff.).

    Denn die nachträgliche Berufung auf die Ungeeignetheit einer selbstbeschafften Maßnahme ist dem Jugendhilfeträger aufgrund des den Anlass der Selbstbeschaffung gebenden "Systemversagens" abgeschnitten (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2012 - 5 C 21.11, BVerwGE 145, 1 Rn. 34).

  • VGH Bayern, 15.05.2013 - 12 B 13.129

    Eingliederungshilfe; Anspruch auf Übernahme der Kosten für selbstbeschaffte

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 12 ZB 18.534
    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (vgl. hierzu und zum Folgenden mit weiteren Nachweisen BVerwG, U.v. 18.12.2012 - 5 C 21.11, BVerwGE 145, 1 Rn. 30 ff.; BayVGH, U.v. 15.5.2013 - 12 B 13.129 - BeckRS 2013, 50876 Rn. 26 ff.).

    Er ist vielmehr gehalten, von sich aus oder aufgrund eines äußeren Anlasses erneut zu prüfen, ob die Ablehnung Fortbestand haben kann, oder ob sich der Hilfebedarf des Betroffenen dergestalt verändert hat, dass die beantragte Hilfe nunmehr zu gewähren ist (so im Hinblick auf eine selbstbeschaffte Legasthenie-Therapie BayVGH, U.v. 15.5.2013 - 12 B 13.129 - BeckRS 2013, 50876 Rn. 35; ferner BayVGH, U.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846 - BeckRS 2008, 27558 Rn. 36).

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191

    Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 12 ZB 18.534
    Er übersieht insoweit, dass im Fall einer zulässigen Selbstbeschaffung, wovon nach dem vorstehend Ausgeführten auszugehen ist, der sog. Mehrkostenvorbehalt nach § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII und § 36 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII ebenso wenig greift, wie die Verpflichtung der Antragsteller zur Wahl eines Leistungserbringers, mit dem der Jugendhilfeträger eine Vereinbarung nach § 78b SGB VIII abgeschlossen hat (vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen BayVGH, U.v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - JAmt 2016, 320 [323]; Winkler in BeckOK SozR, § 36a SGB VIII Rn. 22).
  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846

    Kinder- und Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 12 ZB 18.534
    Er ist vielmehr gehalten, von sich aus oder aufgrund eines äußeren Anlasses erneut zu prüfen, ob die Ablehnung Fortbestand haben kann, oder ob sich der Hilfebedarf des Betroffenen dergestalt verändert hat, dass die beantragte Hilfe nunmehr zu gewähren ist (so im Hinblick auf eine selbstbeschaffte Legasthenie-Therapie BayVGH, U.v. 15.5.2013 - 12 B 13.129 - BeckRS 2013, 50876 Rn. 35; ferner BayVGH, U.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846 - BeckRS 2008, 27558 Rn. 36).
  • VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4963

    Teilweise Erstattung der Kosten einer traumapädagogischen Begleitung als Hilfe

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. April 2019 abgelehnt (Verfahren 12 ZB 18.534).

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 12 ZB 18.534 - n.v., Rn. 37 m.w.N.).

  • VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953

    Keine Kostenübernahme für selbst beschaffte Jugendhilfeleistung für jungen

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 12 ZB 18.534 - n.v., Rn. 37 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.08.2022 - 12 ZB 21.419

    Verwaltungsgerichte, SGB VIII, Verwaltungsgerichtsurteile, Aufgaben des

    Den Antrag des beklagten Landkreises auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil hat der Senat mit Beschluss vom 5. April 2019 (Az. 12 ZB 18.534) abgelehnt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die dem Senat vorliegenden Gerichts- und Behördenakten, ergänzend auf den Beschluss vom 5. April 2019 (Az. 12 ZB 18.534) verwiesen.

  • VG München, 21.01.2021 - M 18 E 20.6374

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Übernahme von Internats- bzw.

    Hat das Jugendamt die begehrte Hilfe aus im vorgenannten Sinne vertretbaren Erwägungen abgelehnt, besteht weder ein Anspruch des Betroffenen auf die begehrte Eingliederungshilfeleistung noch auf den Ersatz von Aufwendungen für eine selbstbeschaffte Hilfe (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 12 ZB 18.534 - n.v., Rn. 37).
  • VG München, 24.03.2020 - M 18 E 20.258

    Vorläufiger Rechtsschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme

    Hat das Jugendamt die begehrte Hilfe aus im vorgenannten Sinne vertretbaren Erwägungen abgelehnt, besteht weder ein Anspruch des Betroffenen auf die begehrte Eingliederungshilfeleistung noch auf den Ersatz von Aufwendungen für eine selbstbeschaffte Hilfe (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 12 ZB 18.534 - BeschlAbdr. Rn. 37).
  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen

    Ist die Entscheidung des Leistungsberechtigten in diesem Sinne fachlich vertretbar, kann ihr im Nachhinein nicht etwa mit Erfolg entgegnet werden, das Jugendamt hätte eine andere Hilfe für geeignet oder notwendig gehalten (VG München, B.v. 26.3.2020 - M 18 E 19.3994 - juris Rn. 49 ff. unter Berufung auf BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 12 ZB 18.534 - BeschlAbdr.
  • VG München, 26.03.2020 - M 18 E 19.3994

    Vorläufiger Rechtschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme

    Hat das Jugendamt die begehrte Hilfe aus im vorgenannten Sinne vertretbaren Erwägungen abgelehnt, besteht weder ein Anspruch des Betroffenen auf die begehrte Eingliederungshilfeleistung noch auf den Ersatz von Aufwendungen für eine selbstbeschaffte Hilfe (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 12 ZB 18.534 - BeschlAbdr. Rn. 37; VG Sigmaringen, U.v. 12.12.2018 - a.a.O.; Bohnert in BeckOGK, SGB VIII, Stand: 1.1.2020, § 36a Rn. 18).
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