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   VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87   

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VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87 (https://dejure.org/2019,1928)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2019 - 10 ZB 17.87 (https://dejure.org/2019,1928)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 (https://dejure.org/2019,1928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 5; VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 41, § 45, § 512; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
    Zulassung der Berufung bei Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Zulassung der Berufung bei Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung bei Unzulässigkeit eines Antrags auf Richterablehnung

  • rechtsportal.de

    Ausweisung; Verfahrensfehler; Richterablehnung; Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Zulassung der Berufung; Zulassungsgrund; rechtsmissbräuchlicher Ablehnungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - juris Rn. 10 f.; BVerwG, B.v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 9.11.2001 - 6 B 59/01 - juris Rn. 8; Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 54 Rn. 128 ff.; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 54 Rn. 28).

    Das Verwaltungsgericht konnte das Ablehnungsgesuch auch unter Mitwirkung der abgelehnten Vorsitzenden Richterin als unzulässig ablehnen; es war rechtsmissbräuchlich, weil das Gesuch nur mit solchen Umständen begründet wurde, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen konnte (BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - juris Rn. 19; BVerwG, B.v. 21.8.2017 - 8 PKH 1/17 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - juris Rn. 10 f.; BVerwG, B.v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 9.11.2001 - 6 B 59/01 - juris Rn. 8; Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 54 Rn. 128 ff.; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 54 Rn. 28).
  • BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
    Die dienstliche Äußerung dient der weiteren Sachaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (BVerwG, B.v. 8.3.2006 - 3 B 182/05 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 25.7.2008 - 3 B 69/08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
    Die dienstliche Äußerung dient der weiteren Sachaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (BVerwG, B.v. 8.3.2006 - 3 B 182/05 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 25.7.2008 - 3 B 69/08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 21.08.2017 - 8 PKH 1.17

    Unredlicher Erwerb; Entschädigungshöhe; Aufklärungspflicht, rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
    Das Verwaltungsgericht konnte das Ablehnungsgesuch auch unter Mitwirkung der abgelehnten Vorsitzenden Richterin als unzulässig ablehnen; es war rechtsmissbräuchlich, weil das Gesuch nur mit solchen Umständen begründet wurde, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen konnte (BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - juris Rn. 19; BVerwG, B.v. 21.8.2017 - 8 PKH 1/17 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.11.2001 - 6 B 59.01

    Wahrung des Verbots einer Erschwerung des Rechtsweges durch Auslegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - juris Rn. 10 f.; BVerwG, B.v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 9.11.2001 - 6 B 59/01 - juris Rn. 8; Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 54 Rn. 128 ff.; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 54 Rn. 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 128/19

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Eine Ausnahme besteht insoweit nur dann, wenn die Entscheidung über die Ablehnung zugleich gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt; dies ist jedoch nicht schon bei jeder fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, sondern nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 - juris Rn. 5).

    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Entscheidung über die Ablehnung zugleich gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt; dies ist jedoch nicht schon bei jeder fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, sondern nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 - juris Rn. 5).

    Die dienstliche Äußerung dient der weiteren Sachaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 - a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 11 A 610/19

    Gewährung von Prozesskostenhilfe im Umfang der Berufungszulassung; Hinreichende

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 -, NVwZ-RR 2008, 289 ff. = juris, Rn. 10 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - 2 B 77.07 -, NVwZ 2008, 1025 ff. = juris, Rn. 6, und vom 9. November 2001 - 6 B 59.01 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 29 = juris, Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87- juris, Rn. 5; Marx, AsylG, Kommentar, 9. Aufl. (2017), § 78 Rn. 128.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 127/19

    Berichtigung der Liegenschaftskarte; Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Entscheidung über die Ablehnung zugleich gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt; dies ist jedoch nicht schon bei jeder fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, sondern nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 - juris Rn. 5).

    Die dienstliche Äußerung dient der weiteren Sachaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 - a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 10 ZB 19.129

    Unzulässiger Wiederaufnahmeantrag bzgl. der Ablehnung der Berufungszulassung

    Mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wendet sich der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 7. Januar 2019 (10 ZB 17.87), mit dem sein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 8. September 2016 (M 12 K 14.3776) abgelehnt worden ist.

    Völlig unabhängig von diesen Erwägungen hätte aber auch die materielle Prüfung des verspäteten Vortrags im Beschluss vom 7. Januar 2019 (10 ZB 17.87) nicht zur Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) führen können.

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 10 ZB 21.1242

    Zulassung der Berufung abgelehnt - Einzelfall

    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 10 ZB 17.87 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 1 ZB 19.1575 - juris Rn. 4jew.
  • VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 4 K 18.00800

    Verstoß gegen das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns

    Im Übrigen ist ein Befangenheitsantrag kein rechtlich zulässiges Mittel eine Terminsverlegung zu erreichen (VGH München, B.v. 7.1.2019, 10 ZB 17.87 - juris Rn. 11).
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