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   VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941   

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VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941 (https://dejure.org/2018,37667)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2018 - 9 ZB 15.941 (https://dejure.org/2018,37667)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2018 - 9 ZB 15.941 (https://dejure.org/2018,37667)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 43, § 86 Abs. 1 S. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1 u. 5, § 124a Abs. 5 S. 2; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, § 201
    Antrag auf Feststellung einer landwirtschaftlichen Privilegierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Antrag auf Feststellung einer landwirtschaftlichen Privilegierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage; Landwirtschaftliche Privilegierung; Obstbau; Nebenerwerbsstelle; Gewinnerzielungsabsicht; Ernsthaftigkeit; Beweislast; Bestätigung einer fachkundigen Stelle; Liebhaberei; Beseitigungsanordnung

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Feststellung einer landwirtschaftlichen Privilegierung für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen; Erfüllung der Voraussetzungen eines privilegierten Erwerbslandwirtschaftsbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941
    Geht es - wie hier - um die Neugründung einer Nebenerwerbsstelle, ist die Absicht der Gewinnerzielung ein für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung der Beständigkeit gewichtiges Indiz, das besonders sorgfältig zu prüfen ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 4 C 7.04 - BVerwGE 122, 308 = juris Rn. 12; BVerwG U.v. 11.10.2012 - 4 C 9.11 - BauR 2013, 207 = juris Rn. 8 m.w.N.).

    Diese Nachweispflicht reduziert sich bei einer Betätigung, der nach Art und Umfang von einer fachkundigen Stelle attestiert wird, dass es sich um einen regulären, also generell lebensfähigen Betrieb handelt (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941
    Insoweit tragen die Kläger, die sich auf eine privilegierte Nebenerwerbslandwirtschaft berufen, die Beweislast, um in den Genuss der gesetzlichen Privilegierung zu kommen (vgl. BVerwG U.v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 - BauR 1999, 733 = juris Rn. 13 m.w.N.).

    Da sich die Kläger auf das Vorliegen der Voraussetzungen für die Neugründung einer privilegierten Nebenerwerbslandwirtschaft berufen, tragen sie hierfür die Beweislast (vgl. vgl. BVerwG U.v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 - BauR 1999, 733 = juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.679

    Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungs- und Baubeseitigungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941
    Die Kläger begehren die Feststellung, dass die Klägerin zu 1, eine mit Vertrag vom 15. Dezember 2013 u.a. von den Klägern zu 2 und 3 gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Bezeichnung "S* ...", aufgrund ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit die Privilegierung nach §§ 201, § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen spätestens seit dem Zugang des Wiederaufgreifensantrags mit Anlagen bei der Beklagten (vgl. Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 9 ZB 15.679) zusteht.

    Die Kläger mussten sich angesichts der Gründe des Bescheids vom 7. Juli 2014, mit dem die Beklagte den Antrag der Kläger auf Wiederaufgreifen des bestandskräftig abgeschlossenen bauaufsichtlichen Verfahrens abgelehnt hatte (vgl. Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 9 ZB 15.679), darüber im Klaren sein, dass das Verwaltungsgericht die Frage der Privilegierung möglicherweise in derselben Weise bewerten würde wie die Beklagte.

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941
    Geht es - wie hier - um die Neugründung einer Nebenerwerbsstelle, ist die Absicht der Gewinnerzielung ein für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung der Beständigkeit gewichtiges Indiz, das besonders sorgfältig zu prüfen ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 4 C 7.04 - BVerwGE 122, 308 = juris Rn. 12; BVerwG U.v. 11.10.2012 - 4 C 9.11 - BauR 2013, 207 = juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351

    Erfolglose Berufungszulassung, wenn Darlegungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941
    Das Gebot der Darlegung erfordert eine substanzielle Erörterung des in Anspruch genommenen Zulassungsgrunds (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 2.6.2016 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941
    Eine Ausnahme hiervon gilt zwar dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, B.v. 21.9.2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 10.02.2015 - W 4 K 14.696

    Anforderungen an einen privilegierten landwirtschaftlichen Erwerbsbetrieb;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941
    Das Vorbringen der Kläger, ihren bisherigen Vortrag aus dem erstinstanzlichen Klageverfahren (W 4 K 14.696), aus den erstinstanzlichen Eilverfahren (W 4 E 14.958 und W 4 S 14.959) sowie aus den Beschwerdeverfahren (9 CS 14.2423 und 9 CE 14.2424) in das Zulassungsverfahren einzubeziehen, genügt nicht den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen.
  • VG Würzburg, 23.10.2012 - W 4 K 12.67

    Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Weinbergshäuschen; Holzterrasse;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941
    Hinsichtlich des Vortrags zu einer Vielzahl "von ungenehmigten und auch nicht genehmigungsfähigen baulichen Anlagen", gegen die nicht eingeschritten worden sei (vgl. hierzu auch Lichtbilder sowie Auszug der Niederschrift zur mündlichen Verhandlung v. 23.10.2012 im Verfahren W 4 K 12.67), wird auf die vorstehenden Ausführungen unter Nr. 5 Buchst. c) verwiesen.
  • VGH Bayern, 06.11.2015 - 9 ZB 15.944

    Verwaltungsgerichte, Baugenehmigungsverfahren, Grundstück, Bauvorhaben,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941
    Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2015 - 9 ZB 15.944 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 28.10.2014 - W 4 S 14.959

    Zwangsgeld; Fälligkeitsmitteilung; erneute Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941
    Das Vorbringen der Kläger, ihren bisherigen Vortrag aus dem erstinstanzlichen Klageverfahren (W 4 K 14.696), aus den erstinstanzlichen Eilverfahren (W 4 E 14.958 und W 4 S 14.959) sowie aus den Beschwerdeverfahren (9 CS 14.2423 und 9 CE 14.2424) in das Zulassungsverfahren einzubeziehen, genügt nicht den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen.
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.943

    Fälligkeit eines Zwangsgeldes - Darlegungsanforderungen, Darlegungsfrist

    d) Soweit der Kläger vorbringt, das Verwaltungsgericht habe außerdem nicht berücksichtigt, dass dem Wiederaufgreifensantrag im Verfahren W 4 K 14.695 (vgl. Beschluss des Senats im Verfahren 9 ZB 15.679 vom heutigen Tag) habe stattgegeben werden müssen und die landwirtschaftliche Privilegierung der u.a. vom Kläger gegründeten GbR im Verfahren W 4 K 14.696 (vgl. Beschluss des Senats im Verfahren 9 ZB 15.941 vom heutigen Tag) habe festgestellt werden müssen, wird dies nicht näher begründet.

    Der Verweis des Klägers auf die Begründung seiner Anträge auf Zulassung der Berufung in den Verfahren 9 ZB 15.679 und 9 ZB 15.941 genügt schon nicht den Darlegensanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO (vgl. nachfolgend Nr. 4).

    Davon abgesehen wurden die Anträge auf Zulassung der Berufung in den Verfahren 9 ZB 15.679 und 9 ZB 15.941 mit Beschlüssen des Senats vom heutigen Tag abgelehnt.

  • VG München, 12.03.2024 - M 1 K 20.3252

    Vorbescheid, Landwirtschaftlicher Betrieb

    Geht es - wie hier - um die Neugründung eines Betriebs, ist die Absicht der Gewinnerzielung ein für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung der Beständigkeit gewichtiges Indiz, das besonders sorgfältig zu prüfen ist (BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 4 C 7.04 - juris Rn. 12; BVerwG U.v. 11.10.2012 - 4 C 9.11 - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 9 ZB 15.941 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 9 CS 18.2340

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung bei fehlender Privilegierung im

    Eine hier sinngemäß behauptete Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebs liegt bei der Haltung von vier Bienenvölkern und zudem ohne jeden Nachweis dafür, dass sich ein nach erwerbswirtschaftlichen Grundsätzen geführter Betrieb im Aufbau befindet, offensichtlich nicht vor (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 9 ZB 15.941 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.792

    Erfolglose Klage auf Einstellung des Vollstreckungsverfahrens neben Antrag auf

    Das Vorbringen des Klägers, seinen bisherigen Vortrag aus dem erstinstanzlichen Klageverfahren (W 4 K 14.957) in das Zulassungsverfahren einzubeziehen, genügt ebenso wenig den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen wie die Bezugnahme des im außerhalb der Zwei-Monats-Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO eingereichten Schriftsatzes vom 30. Juni 2015 auf den Vortrag in den Verfahren 9 ZB 15.943, 9 ZB 15.941 sowie 9 ZB 15.679.
  • VG München, 12.02.2021 - M 9 K 20.550

    Zum Vorliegen eines landwirtschaflitchen Betriebs in Abgrenzung zum Hobby -

    Geht es - wie hier - um die Neugründung eines Nebenerwerbsbetriebes, ist die Absicht der Gewinnerzielung ein für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung der Beständigkeit ein gewichtiges Indiz, das besonders sorgfältig zu prüfen ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 4 C 7.04 - BVerwGE 122, 308 = juris Rn. 12; BVerwG U.v. 11.10.2012 - 4 C 9.11 - BauR 2013, 207 = juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 9 ZB 15.941 - juris Rn. 8).
  • VG München, 12.02.2021 - M 9 K 19.2144

    Schafzucht als landwirtschaftlicher Betrieb

    bb) Geht es - wie hier - um die Neugründung eines Nebenerwerbsbetriebes, ist die Absicht der Gewinnerzielung ein für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung der Beständigkeit ein gewichtiges Indiz, das besonders sorgfältig zu prüfen ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 4 C 7.04 - BVerwGE 122, 308 = juris Rn. 12; BVerwG U.v. 11.10.2012 - 4 C 9.11 - BauR 2013, 207 = juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 9 ZB 15.941 - juris Rn. 8).
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