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   VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105   

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VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105 (https://dejure.org/2018,14208)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2018 - 22 ZB 18.105 (https://dejure.org/2018,14208)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 22 ZB 18.105 (https://dejure.org/2018,14208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwZVG Art. 3 Abs. 2 S. 1; ZPO § 177, § 178, § 180; VwGO § 124 Abs. 2
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistung der Zuordnung an den Adressaten im Wege der Ersatzzustellung bei einem Gemeinschaftsbriefkasten i.R.e. Klage gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken für einen Teil der Bahnstrecke

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistung der Zuordnung an den Adressaten im Wege der Ersatzzustellung bei einem Gemeinschaftsbriefkasten i.R.e. Klage gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken für einen Teil der Bahnstrecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105
    Bei einem von (nur) zwei Firmen gemeinschaftlich genutzten Briefkasten, ist der Zugriff offensichtlich auf einen überschaubaren Personenkreis beschränkt und damit für eine Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO grundsätzlich geeignet (BGH, U.v. 16.6.2011 - III ZR 342/09 - juris, Rn. 25; OLG Frankfurt, B.v. 14.1.2010 - 3 Ws 21/10 - juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06

    Ersatzzustellung im Geschäftslokal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105
    Dies gilt für jeden Zustellversuch außerhalb der Öffnungszeiten, unabhängig davon, ob ein Geschäft schon oder noch geschlossen hat (BVerwG, B.v. 2.8.2007 - 2 B 20/70 - juris, Rn. 4; BGH, B.v. 24.4.2007 - AnwZ (B) 93/06 - juris, Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10

    Ersatzzustellung durch Einwurf der Ladung in einen Gemeinschaftsbriefkasten

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105
    Bei einem von (nur) zwei Firmen gemeinschaftlich genutzten Briefkasten, ist der Zugriff offensichtlich auf einen überschaubaren Personenkreis beschränkt und damit für eine Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO grundsätzlich geeignet (BGH, U.v. 16.6.2011 - III ZR 342/09 - juris, Rn. 25; OLG Frankfurt, B.v. 14.1.2010 - 3 Ws 21/10 - juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung stellt kein Mittel dar, um insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung zu kompensieren (BVerwG, B.v. 3.7. 1998 - 6 B 67.98 - juris; B.v. 16.4. 2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640).
  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus §§ 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 47, 52 Abs. 1 GKG (BVerwG, B.v. 21.3.2014 - 6 B 55/13 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung stellt kein Mittel dar, um insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung zu kompensieren (BVerwG, B.v. 3.7. 1998 - 6 B 67.98 - juris; B.v. 16.4. 2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - 15 A 628/14

    Zustellung eines Urteils zur Unzeit; Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105
    Insbesondere kann auch durch Einlegen in den Briefkasten der Geschäftsräume an einem Samstag eine Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO mit dem Eintritt der Zustellfiktion nach § 180 Satz 2 ZPO vorgenommen werden (OVG NW, B.v. 2.6.2014 - 15 A 628/14 - juris, Rn. 2).
  • BFH, 19.10.2022 - X R 14/21

    Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den

    b) Zwar ist eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO auch dann zulässig, wenn der Geschäftsraum beim Zustellungsversuch nach § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO geschlossen und diese Art der Ersatzzustellung damit nicht ausführbar war (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.08.2007 - 2 B 20/07, NJW 2007, 3222; vgl. --ebenfalls zu einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten eines an Samstagen geschlossenen Geschäftslokals-- Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.05.2018 - 22 ZB 18.105, Deutsches Verwaltungsblatt 2019, 63, Rz 12, wo allerdings kein Zweifel an der Richtigkeit der beurkundeten Angabe des Zustellers bestand, er habe zuvor eine Übergabe in den Geschäftsräumen versucht).
  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 11 CS 20.2273

    Anforderungen an den Gegenbeweis bei Bestreiten des Zugangs trotz

    Vielmehr erfordert der Gegenbeweis im Falle des § 180 ZPO einen substantiierten Beweisantritt durch Darlegung von Umständen, die geeignet sind, ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 16.5.1986 - 4 CB 8.86 - NJW 1986, 2127 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 CS 16.310 - juris Rn. 4, B.v. 15.4.2015 - 11 ZB 15.209 - juris Rn. 7; B.v. 9.5.2018 - 22 ZB 18.105 - BayVBl 2019, 33 Rn. 12 ff.; OVG SH, B.v. 9.8.2018 - 4 MB 79/18 - ZfSch 2019, 240 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung

    Ein Teil der Strecke K.-E.-G.(von km 2, 168 bis 5, 370) wurde zudem mit Bescheid vom 12. Mai 2016 gemäß § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt; die dagegen gerichtete Anfechtungsklage blieb erfolglos (vgl. VG Würzburg, U.v. 24.10.2017 - W 4 K 16.616 - juris; die beantragte Berufungszulassung wurde abgelehnt, BayVGH, B.v. 9.5.2018 - 22 ZB 18.105).
  • VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
    § 180 ZPO enthält auch keinen Verweis auf § 177 ZPO, aus dem sich eine solche Verpflichtung des Zustellers ableiten ließe (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 22 ZB 18.105 -, juris, Rn. 12).
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