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   VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447   

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https://dejure.org/2018,26726
VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447 (https://dejure.org/2018,26726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447 (https://dejure.org/2018,26726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2018 - 1 ZB 17.30447 (https://dejure.org/2018,26726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3, Abs. 4 S. 4; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1, § 138 Nr. 3
    Asyl: Keine Berufungszulassung mangels Divergenz und Versagung rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Asyl: Keine Berufungszulassung mangels Divergenz und Versagung rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Divergenzrüge; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung keine divergenzfähige Entscheidung; keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Berufung; Zulassungsvorbringen

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 2 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Berücksichtigung einer Ansteckungsgefahr für einen Asylbewerber mit Malaria im Kongo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 21 B 06.31058
    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447
    Soweit sich die Klägerin für eine Divergenz auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Februar 2007 (Az. 21 B 06.31058) beruft, handelt es sich bei dem Einstellungs- und Kostenbeschluss nach Hauptsacheerledigung nicht um eine Entscheidung im Sinn von § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG.
  • BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14

    Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447
    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann nur ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 4.6.2018 - 1 B 31.18 - juris Rn. 10; B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz; Teilflächenabgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447
    Beschlüsse, in denen die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft wird, können eine Divergenz nicht begründen (vgl. BFH U.v. 12.1.2011 - I K 1/10 - juris Rn. 9 zu § 138 Abs. 1, § 11 Abs. 2 FGO; SächsOVG, B.v. 30.5.2016 - 5 A 93/13 - juris für Prozesskostenhilfebeschlüsse; Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 132 Rn. 63 für Kostenentscheidungen nach § 161 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18

    Maßgeblichkeit der Erklärung eines Konsulats der Republik Kosovo für den Erwerb

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447
    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann nur ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 4.6.2018 - 1 B 31.18 - juris Rn. 10; B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13).
  • BFH, 12.01.2011 - I K 1/10

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenbeschluss nach § 138 FGO keine

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447
    Beschlüsse, in denen die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft wird, können eine Divergenz nicht begründen (vgl. BFH U.v. 12.1.2011 - I K 1/10 - juris Rn. 9 zu § 138 Abs. 1, § 11 Abs. 2 FGO; SächsOVG, B.v. 30.5.2016 - 5 A 93/13 - juris für Prozesskostenhilfebeschlüsse; Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 132 Rn. 63 für Kostenentscheidungen nach § 161 Abs. 2 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - A 5 S 63/08

    Zur Frage einer extremen Gefahrenlage für Ausländer aus der Demokratischen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447
    Dass sich das Verwaltungsgericht nicht der Rechtsauffassung der Klägerin angeschlossen hat (vgl. wie das Verwaltungsgericht z.B. VGH BW, U.v. 19.1.2010 - A 5 S 63/08 - juris), ist keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 1 ZB 17.2545

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag wegen Nutzungsänderung eines Speichers in

    Beschlüsse, in denen die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft wurde, können eine Divergenz nicht begründen (vgl. BFH, U.v. 12.1.2011 - I K 1/10 - juris Rn. 9 zu § 138 Abs. 1, § 11 Abs. 2 FGO; BayVGH, B.v. 3.2.2020 - 3 ZB 18.2352 - juris Rn. 13; B.v. 9.8.2018 - 1 ZB 17.30447 - juris Rn. 2 zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG; Buchheister in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 132 Rn. 63 für Kostenentscheidungen nach § 161 Abs. 2 VwGO).
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