Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1133   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32213
VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1133 (https://dejure.org/2017,32213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.08.2017 - 9 C 17.1133 (https://dejure.org/2017,32213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. August 2017 - 9 C 17.1133 (https://dejure.org/2017,32213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Erfolglose PKH-Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152 Abs. 1
    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 17.02.2017 - 9 CE 17.24

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1133
    Der Senat hat mit Beschlüssen vom 17. Februar 2017 den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. November 2016 abgelehnt (Az. 9 CE 17.24) und die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen (Az. 9 CE 17.25).

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2017 - 9 CE 17.24 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 17.02.2017 - 9 CE 17.25

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fortnahme von Vögeln

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1133
    Da der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. November 2016 (Az. RN 4 E 16.1556) mit Beschluss des Senats vom 17. Februar 2017 (Az. 9 CE 17.25) abgelehnt wurde, eine zulässige Beschwerde mithin nicht eingelegt wurde, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. November 2016 rechtskräftig geworden.

    Der Senat hat mit Beschlüssen vom 17. Februar 2017 den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. November 2016 abgelehnt (Az. 9 CE 17.24) und die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen (Az. 9 CE 17.25).

  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 CS 17.1138

    Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1133
    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 CS 17.1138, 9 C 17.1134 und 9 C 17.1139) verwiesen.

    Der Senat legt das als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Schreiben der anwaltlich nicht vertretenen Antragstellerin vom 17. Mai 2017 "gegen den Beschluss vom 9. Mai 2017", "Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO analog", "Es wird PKH beantragt", dahin aus, dass sie sich gegen die Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs in Nr. IV des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2017 richtet (zur Auslegung des Schreibens auch als Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2017 - Az. 9 CS 17.1138).

  • VG Regensburg, 02.11.2016 - RN 4 E 16.1556

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen tierschutzrechtliche Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1133
    Im erstinstanzlichen Verfahren beantragte die Antragstellerin, die Antragsgegnerin unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 2. November 2016 (Az. RN 4 E 16.1556) zu verpflichten, die ihr fortgenommenen Ziervögel sofort an eine von der Antragstellerin genannte Person zu übergeben und die Kosten vorzulegen.

    Da der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. November 2016 (Az. RN 4 E 16.1556) mit Beschluss des Senats vom 17. Februar 2017 (Az. 9 CE 17.25) abgelehnt wurde, eine zulässige Beschwerde mithin nicht eingelegt wurde, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. November 2016 rechtskräftig geworden.

  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1134

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Fortnahme und Unterbringung von Ziervögeln

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1133
    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 CS 17.1138, 9 C 17.1134 und 9 C 17.1139) verwiesen.
  • VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 E 17.216

    Erfolgloser Antrag auf Abänderung der Ablehnung eines Antrags auf einstweiligen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1133
    Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen Nr. IV des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2017, zugestellt am 11. Mai 2017, mit dem das Verwaltungsgericht den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hat (Az. RN 4 E 17.216).
  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 CS 17.1138

    Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 C 17.1133, 9 C 17.1134, 9 CS 17.1139) verwiesen.

    Der Senat legt das als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Schreiben der anwaltlich nicht vertretenen Antragstellerin vom 17. Mai 2017 "gegen den Beschluss vom 9. Mai 2017", "Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO analog", "Es wird PKH beantragt", dahin aus, dass Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg 9. Mai 2017 (Az. RN 4 E 17.216) beantragt wird (zur Auslegung des Schreibens auch als Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Verwaltungsgericht vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2017 - Az. 9 C 17.1133).

  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1134

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Fortnahme und Unterbringung von Ziervögeln

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 CS 17.1139, 9 C 17.1133 und 9 CS 17.1138) verwiesen.
  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 CS 17.1139

    Versäumung; Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung; Ziervögel; Unterbringung; Tiere;

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 C 17.1134, 9 C 17.1133 und 9 CS 17.1138) verwiesen.
  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - TierSchG

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 C 17.1134, 9 C 17.1133 und 9 CS 17.1138) verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht