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   VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280   

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https://dejure.org/2017,39409
VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280 (https://dejure.org/2017,39409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2017 - 14 ZB 16.280 (https://dejure.org/2017,39409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 14 ZB 16.280 (https://dejure.org/2017,39409)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayNatSchG Art. 1, Art. 39; BNatSchG § 1, § 2 Abs. 2; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsklage gegen ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht für ein Grundstück; Überführung der Fläche in die öffentliche Hand; Schutz der vielseitigen naturbelassenen Uferbepflanzung des Bachlaufs mit seinen zukünftigen Ausschwemmungen und Bepflanzungen; ...

  • rewis.io

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Ergänzung der Begründung des Bescheids im gerichtlichen Verfahren; Darlegungsanforderungen; Optimierungsmaßnahmen; ökologische Aufwertung; Antragsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de

    Anfechtungsklage gegen ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht für ein Grundstück; Überführung der Fläche in die öffentliche Hand; Schutz der vielseitigen naturbelassenen Uferbepflanzung des Bachlaufs mit seinen zukünftigen Ausschwemmungen und Bepflanzungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann auch der Verwaltungsakt über die Ausübung des Vorkaufsrechts trotz seiner Fristgebundenheit nachgebessert bzw. es können im Prozess weitere (Ermessens-)Gründe nachgeschoben werden; insbesondere kann eine bisher unvollständige Begründung ergänzt werden, indem die bereits im Ansatz vorgetragene naturschutzrechtliche Rechtfertigung untermauert wird (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 43).

    Es reicht vielmehr aus, dass der Vorkaufsrechtsberechtigte eine ökologische Aufwertung eines Grundstücks im Sinn der von ihm benannten Zielrichtung durchführen will (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 53), was hier nicht im Zweifel steht.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280
    In diesem Schriftsatz wird nicht aufgezeigt, warum sich die naturschutzfachliche Bewertung auf das falsche Grundstück beziehen sollte; der bloße Hinweis der Klägerin auf den Vortrag in erster Instanz genügt den Darlegungsanforderungen nicht (vgl. etwa BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Bayern, 22.05.1995 - 9 B 92.1183
    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280
    Das Verwaltungsgericht weist zu Recht auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hin, wonach es nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist, dass bereits eine konkretisierte Planung über durchzuführende Optimierungsmaßnahmen vorliegt (BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2024 - 8 S 58/23

    L. GmbH & Co. KG gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen Ausübung des

    Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, so dass innerhalb der Frist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB sämtliche für die Ausübung des Vorkaufsrechts erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen (vgl. Senatsurteil vom 23.06.2015, a.a.O., juris Rn. 38 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2023 - 1 A 10150/22.OVG -, BauR 2023, 1630, juris Rn. 25; zur Ermessensausübung demgegenüber BVerwG, Beschluss vom 26.04.1993 - 4 B 31.93 -, NVwZ 1994, 282, juris Rn 38; BayVGH, Beschluss vom 12.10.2017 - 14 ZB 16.280 -, NuR 2018, 353, juris Rn. 6) .

    Dabei kommt es im Hinblick auf § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur auf die konkreten Erwägungen an, die im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts tatsächlich zugrunde gelegt wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.04.1993, a.a.O., juris Rn. 38), was freilich einer Konkretisierung und Ergänzung im Übrigen nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.04.1993, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 12.10.2017, a.a.O., Rn. 6).

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 14 ZB 16.280 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1601

    Dreijähriger Begutachtungsturnus zur Sicherung des Grundsatzes "Wald vor Wild"

    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 14 ZB 16.280 - juris Rn. 2; B.v. 15.12.2017 - 8. ZB 16.1806 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548 und juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 14 ZB 16.280 - juris Rn. 2; B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - juris Rn. 9 m.w.N.).

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