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   VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470, 12 ZB 22.2668   

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https://dejure.org/2023,6504
VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470, 12 ZB 22.2668 (https://dejure.org/2023,6504)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2023 - 12 ZB 23.470, 12 ZB 22.2668 (https://dejure.org/2023,6504)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2023 - 12 ZB 23.470, 12 ZB 22.2668 (https://dejure.org/2023,6504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4, § 152a; GG Art. 103 Abs. 1
    Unzulässige Anhörungsrüge bei lediglich anderer Rechtsansicht

  • rewis.io

    Ermessensentscheidung, Berufung, Berufungszulassungsverfahren, Darlegungsanforderungen, Zulassung, Frist, Notwendigkeit, Sicherstellung, Anspruch, Verwendung, Verfahren, Rechtsanspruch, Rechtsauffassung, Umsetzung, Zulassung der Berufung, Bedeutung der Rechtssache

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 2337/00

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausscheidens der gewerblichen Brennereien aus dem

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
    Weder Art. 14 noch Art. 12 GG gewähren einen Anspruch auf (Verschonungs-) Subventionen oder allgemeine Vergünstigungen in Gestalt eines Verzichts auf ansonsten zu berücksichtigende Abschläge (vgl. BVerwGE 35, 268 [275]; BVerfG NVwZ 2002, 197 [198] siehe auch Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 12 Rn. 24: "kein Recht auf Unterstützung bei der Berufsausübung").

    Ebenso wenig nimmt das gesetzliche Angebot von Subventionen oder sonstigen Vergünstigungen am Schutz der Eigentumsordnung teil (vgl. BVerfGE 97, 67 [83]; BVerfG, NVwZ 2002, 197).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2020 - 13 LC 504/18

    Chirurgie; Defizit; Fachabteilung; Gemeinsamer Bundesausschuss; geringer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
    Ebenso wenig war der Senat auf der Grundlage seines Rechtsstandpunkts einer mangelnden Darlegung der Möglichkeit einer subjektiven Rechtsverletzung durch die Klägerin (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) gehalten, sich mit den von dieser angeführten Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 19. Mai 2020 - 13 LC 504/18 - und des BSG vom 19.06.2018 - B 1 KR 26/17 R - näher auseinanderzusetzen.

    Dies gilt namentlich insoweit, als sie sich erneut, wenn nunmehr auch in anderem Zusammenhang auf die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 19. Mai 2020 - 13 LC 504/18 - beruft, die sich zu der im vorliegenden Verfahren streitgegenständlichen Regelung des § 26 Abs. 2 Nr. 3 Nfst-R jedoch gerade nicht verhält.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
    Der außerordentliche Rechtsbehelf der Anhörungsrüge eröffnet die Möglichkeit einer fachgerichtlichen Abhilfe ausschließlich für den Fall, dass ein Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [416 ff.], BT-Drs. 15/3706).
  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 26/17 R

    Krankenhausbehandlung Versicherter nur bei vertragsärztlicher Einweisung?

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
    Ebenso wenig war der Senat auf der Grundlage seines Rechtsstandpunkts einer mangelnden Darlegung der Möglichkeit einer subjektiven Rechtsverletzung durch die Klägerin (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) gehalten, sich mit den von dieser angeführten Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 19. Mai 2020 - 13 LC 504/18 - und des BSG vom 19.06.2018 - B 1 KR 26/17 R - näher auseinanderzusetzen.
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
    Lediglich nachteilige Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse besitzen keine berufsregelnde Tendenz und sind deshalb nicht geeignet, eine Beeinträchtigung der Berufsfreiheit zu begründen (vgl. BVerfGE 98, 218 [258 f.]; Mann, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 12 Rn. 97).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
    Ebenso wenig nimmt das gesetzliche Angebot von Subventionen oder sonstigen Vergünstigungen am Schutz der Eigentumsordnung teil (vgl. BVerfGE 97, 67 [83]; BVerfG, NVwZ 2002, 197).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
    Art. 103 Ab. 1 GG schützt nicht davor, dass ein Gericht bestimmten tatsächlichen Umständen nicht die von einem der Verfahrensbeteiligten für zutreffend erachtete Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 76, 93 [98]) oder dessen Rechtsansicht nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1 [12]).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
    Art. 103 Ab. 1 GG schützt nicht davor, dass ein Gericht bestimmten tatsächlichen Umständen nicht die von einem der Verfahrensbeteiligten für zutreffend erachtete Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 76, 93 [98]) oder dessen Rechtsansicht nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1 [12]).
  • BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
    Eine solche Rechtsverletzung liegt jedoch nicht vor, wenn ein Gericht einem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern - wie im vorliegendem Fall - aus Gründen des materiellen Rechts und des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als einer der Beteiligten es für richtig hält (vgl. BVerwG, B.v. 3.1.2006 - 7 B 103/05 u.a. - juris, Rn. 1).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 70.68

    Erstattung für den auf Grund des Exports von Mehl eingetretenen Verlust durch die

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2023 - 12 ZB 23.470
    Weder Art. 14 noch Art. 12 GG gewähren einen Anspruch auf (Verschonungs-) Subventionen oder allgemeine Vergünstigungen in Gestalt eines Verzichts auf ansonsten zu berücksichtigende Abschläge (vgl. BVerwGE 35, 268 [275]; BVerfG NVwZ 2002, 197 [198] siehe auch Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 12 Rn. 24: "kein Recht auf Unterstützung bei der Berufsausübung").
  • VG Karlsruhe, 16.11.2021 - 7 K 3674/20

    Klage des Nierenzentrums Heidelberg auf Einstufung in der Notfallversorgung ohne

  • VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955

    Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung

  • VG München, 25.01.2024 - M 15 K 21.4959

    Krankenhausrecht, Spezialversorger/zwingende Erforderlichkeit für die

    Lediglich nachteilige Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse besitzen keine berufsregelnde Tendenz und sind deshalb nicht geeignet, eine Beeinträchtigung der Berufsfreiheit zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2023 - 12 ZB 22.2668 - UA S. 6 Rn. 12 m.w.N.).

    Diese Kriterien sind nach Auffassung des Gerichts ermessensfehlerfrei und insbesondere nicht willkürlich oder sachfremd (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2023 - 12 ZB 22.2668 - UA Rn. 5; VG München, U.v. 24.11.2022 - M 15 K 22.937 - juris Rn. 27 ff.).

    Eine Ungleichbehandlung der Klinik im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG im Vergleich zu Kliniken, die aufgrund des ausgewählten Kriteriums als Spezialversorger anerkannt wurden, ist somit nicht ersichtlich (vgl. a. BayVGH, B.v. 12.2.2023 - 12 ZB 22.2668 - UA S. 3 Rn. 5).

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