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   VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162   

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https://dejure.org/2019,9540
VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162 (https://dejure.org/2019,9540)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2019 - 11 C 18.2162 (https://dejure.org/2019,9540)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2019 - 11 C 18.2162 (https://dejure.org/2019,9540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1; FeV § 30 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 Satz 2
    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer erteilten tschechischen Fahrerla...

  • rewis.io

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Umschreibung eines tschechischen Führerscheins; unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat; Wohnsitzerfordernis

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer erteilten tschechischen Fahrerlaubnis der Klassen B, C1, C, BE, C1E, CE und T; Nichterfüllung des Wohnsitzerfordernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
    Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62).

    Ferner lassen sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - a.a.O. Rn. 67 ff.) keine mit dem Begriff "unbestreitbar" verknüpften Mindestanforderungen an die qualitative Beweis- bzw. Aussagekraft entnehmen.

    Liegen unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats vor, aus denen sich die Möglichkeit ergibt bzw. die darauf hinweisen, dass das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten war, sind bei der Beurteilung dieser Frage alle Umstände des anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen, also auch die "inländischen Umstände" (EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - a.a.O. Rn. 75; stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10; B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NW, B.v. 9.1.2018 - 16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff.).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
    Hieraus folgt zunächst, dass es dem Beklagten nicht verwehrt war, der Frage nachzugehen, ob der Kläger bei der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis tatsächlich seinen ordentlichen Wohnsitz in Tschechien hatte (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10, Hofmann - juris Rn. 90).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe genügt es regelmäßig, dass die Erfolgsaussichten offen sind oder es entscheidungserheblich auf schwierige Rechtsfragen ankommt, die höchstrichterlich noch nicht geklärt sind (BVerfG, B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 = juris 2. Ls.).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
    Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.1696 - juris Rn. 25), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
    Ein deutsches Verwaltungsgericht, das auf die Überprüfung von Maßnahmen der deutschen öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG beschränkt ist (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.1981 - 2 BvR 1107/77 - BVerfGE 58, 1 = juris Rn. 76 ff.; Huber in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 9. Aufl. 2018, Art. 19 Abs. 4 Rn. 421 ff. m.w.N.; VGH BW, U.v. 29.8.2017 - 10 S 856/17 - NZV 2018, 181 = juris Rn. 29), hat die Rechtmäßigkeit eines ausländischen Verwaltungsakts grundsätzlich auch nicht inzident zu überprüfen.
  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12

    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
    Es genügt, wenn sie darauf "hinweisen", dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 = juris Rn. 21).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
    Hinreichende Erfolgsaussichten liegen allerdings dann nicht vor, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist oder konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069 = juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 16 B 534/17

    Anerkennungsfähigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis i.R.d. sog.

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
    Liegen unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats vor, aus denen sich die Möglichkeit ergibt bzw. die darauf hinweisen, dass das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten war, sind bei der Beurteilung dieser Frage alle Umstände des anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen, also auch die "inländischen Umstände" (EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - a.a.O. Rn. 75; stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10; B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NW, B.v. 9.1.2018 - 16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
    Danach kommt es auf die Rechtmäßigkeit des bestandskräftigen Feststellungsbescheids vom 24. März 2010 und die Voraussetzungen, unter denen ggf. dessen Aufhebung in Betracht käme (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2008 - 1 C 33/07 - NVwZ 2008, 1024 = juris Rn. 13 f.), nicht an.
  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
    Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.1696 - juris Rn. 25), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 12.01.2018 - 11 CS 17.1257

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

  • BVerwG, 28.01.2015 - 3 B 48.14

    Verpflichtung zur Vorlage eines in der Tschechischen Republik erworbenen

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458

    Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines

  • VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817

    Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das

  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 11 CE 13.738

    Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit; Wohnsitzverstoß;

  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.1022

    Wohnsitzerfordernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 21.08.2020 - Au 7 S 19.2039

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis -

    Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats liegenden Wohnorts im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935-1940, juris Rn. 90; BayVGH, U.v. 1.4.2019 - 11 B 18.2100 - juris Rn. 23 f.; B.v. 18.3.2019 - 11 C 18.2162 - juris Rn. 16; B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 20; U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259).
  • VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 7 K 19.116

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats liegenden Wohnorts im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935-1940, juris Rn. 90; BayVGH, U.v. 1.4.2019 - 11 B 18.2100 - juris Rn. 23 f.; B.v. 18.3.2019 - 11 C 18.2162 - juris Rn. 16; B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 20; U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259).
  • VG Augsburg, 29.07.2020 - Au 7 K 18.1747

    Überprüfung der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses bei Umschreibung einer

    Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats liegenden Wohnorts im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (vgl. vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935-1940, juris Rn. 90; BayVGH, U.v. 1.4.2019 - 11 B 18.2100 - juris Rn. 23 f.; B.v. 18.3.2019 - 11 C 18.2162 - juris Rn. 16; B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 20; U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259).
  • VG Augsburg, 23.10.2019 - 7 E 19.1566

    Umschreibung seiner tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats liegenden Wohnorts im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (vgl. vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935-1940, juris Rn. 90; BayVGH, U.v. 1.4.2019 - 11 B 18.2100 - juris Rn. 23 f.; B.v. 18.3.2019 - 11 C 18.2162 - juris Rn. 16; B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 20; U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259).
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