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   VGH Bayern, 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782   

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https://dejure.org/2017,52232
VGH Bayern, 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782 (https://dejure.org/2017,52232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782 (https://dejure.org/2017,52232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 10 ZB 17.1782 (https://dejure.org/2017,52232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Versäumung der Begründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Berufung bedarf einer fristgerechten Begündung.

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Versäumung der Begründungsfrist; Wiedereinsetzungsantrag; Verschulden; Ermittlung und Einhaltung der Zulassungsbegründungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten; gebotene Nachforschungen bezüglich des Zustellungsdatums; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 CS 12.1606

    Unterschiedliche Zeitpunkte der Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782
    Schuldhaft im Sinne der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und sachgemäß Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles auch zuzumuten war (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 11 CS 12.1606 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Demgemäß obliegt es ihm auch, das für den Lauf der Rechtsmittelfrist und der Rechtsmittelbegründungsfrist maßgebliche Datum der Urteilszustellung (s. § 124a Abs. 4 Satz 1 und 4 VwGO) in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zu ermitteln (BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 11 CS 12.1606 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    In Betracht gekommen wären insbesondere eine schriftliche oder fernmündliche Anfrage unmittelbar beim Verwaltungsgericht oder eine Nachfrage beim erstinstanzlichen Bevollmächtigten des Klägers, zu dessen Pflichten es gehörte, das Datum der an ihn erfolgten Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung in zuverlässiger Weise festzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 11 CS 12.1606 - juris Rn. 17 ff. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.05.2013 - 10 ZB 13.559

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782
    Die Ermittlung bzw. Prüfung, Überwachung und Einhaltung der Frist zur Begründung eines Berufungszulassungsantrages gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegt dem Rechtsanwalt grundsätzlich persönlich; er trägt insoweit die alleinige Verantwortung, die er selbst dann nicht auf sein Büropersonal verlagern kann, wenn dieses zuverlässig und gut geschult ist (BayVGH, B.v. 28.5.2013 - 10 ZB 13.559 - juris Rn. 7 m.w.N.; Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Juni 2017, VwGO § 60 Rn. 45 m. Rspr-nachweisen).
  • OVG Saarland, 24.06.2019 - 2 A 140/19

    Elektronischer Rechtsverkehr: Zustellung und Wiedereinsetzungsantrag

    Da die Zulässigkeit der Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung in einer höheren Instanz von der gewissenhaften Einhaltung der Rechtsmittelfristen abhängt, ist jeder Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet, Fristsachen mit größter Genauigkeit zu behandeln.(Vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782 -, juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712

    Unzulässigkeit wegen Fristversäumnis

    Schuldhaft im Sinne der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und sachgemäß handelnden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles auch zuzumuten war (st.Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 14.06.2018 - 10 CS 18.515

    Einstweiliger Rechtsschutz - Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes

    Denn der Antragsteller hat mit dem Wiedereinsetzungsantrag unter anwaltlicher Versicherung seiner Prozessbevollmächtigten und Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung der Rechtsanwaltsfachangestellten v.T. nachvollziehbar dargelegt und hinreichend glaubhaft gemacht, dass das Fristversäumnis auf dem Verschulden der sonst zuverlässigen Büroangestellten beruhte, ohne dass bezüglich der Fristenkontrolle (zu dieser Pflicht des Rechtsanwalts vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782 - juris Rn. 6) ein Organisationsverschulden der Prozessbevollmächtigten mitursächlich war.
  • OVG Saarland, 16.08.2019 - 2 B 250/19

    Versäumung der Beschwerdefrist durch Prozessbevollmächtigten

    Da die Zulässigkeit der Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung in einer höheren Instanz von der gewissenhaften Einhaltung der Rechtsmittelfristen abhängt, ist jeder Rechtsanwalt bzw. jede Rechtsanwältin grundsätzlich verpflichtet, Fristsachen mit größter Genauigkeit zu behandeln.(Vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782 -, juris).
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