Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AEUV Art. 291 Abs. 1; AEUV Art. 299; VO (EG) 726/2004 Art. 71,; VO (EG) 297/95 Art. 8 Nr. 3,; VO (EG) 297/95 Art. 10 Abs. 3; AMG § 69 Abs. 1 Satz 1; AMG § 67 Abs. 7 Satz 3
Keine nationale Gebührenerhebung für die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) - Parallelimport von Arzneimitteln - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Keine nationale Gebührenerhebung für die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) - Parallelimport von Arzneimitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine nationale Gebührenerhebung für die Europäische Arzneimittelagentur (EMA)
- rechtsportal.de
Parallelimport von Arzneimitteln; Europäische Arzneimittelagentur (EMA); Gebührenrechnung der EMA als EU-Eigenverwaltungsentscheidung; Arzneimittelrechtliche Anordnung der nationalen Arzneimittelbehörde mit dem Ziel der Zahlung an die EMA; Leistungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 27.04.2016 - M 18 K 14.4992
- VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- EuG, 08.03.2012 - T-573/10
Octapharma Pharmazeutika / EMA - Humanarzneimittel - Änderungen der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024
Gebührenrechnungen der EMA stellten nach der Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union mit der Nichtigkeitsklage anfechtbare Maßnahmen im Sinne des Art. 263 Abs. 1 Satz 2 AEUV (vgl. EuG, B. v. 8.3.2012 - T-573/10 - Octapharma Rn. 44) dar.Die Gebührenrechnungen der EMA, mit der diese nicht nur den genauen Betrag der Gebühren festlegt, die ihr die Gebührenschuldnerin für die Bearbeitung ihrer Anträge schuldet, sondern auch den Zahlungstermin bestimmt, ist nach der Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union (EuG vom 8.3.2012 - T-573/10 - ABl EU 2011, Nr. C 55, 27) eine den Adressaten beschwerende Maßnahme, die innerhalb der in Art. 263 Abs. 6 AEUV festgelegten Frist hätte angefochten werden müssen.
Ob auch die EMA rechtsverbindliche Rechtsakte erlassen kann (…vgl. zu den Agenturen: EuGH 22.1.2014 - C-270/12 - Rn. 42 ff. ESMA - NJW 2014, 1359), welche unter Art. 299 Abs. 1 AEUV zu subsumieren sind und auch die gegenständlichen Rechnungen hierzu gehören (wohl bejahend EUG vom 8.3.2012 - T-573/10 - a.a.O. Rn 43), kann hier aber dahinstehen, weil diese Frage auf die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Anordnung des Beklagten keinen Einfluss hat.
- EuGH, 22.01.2014 - C-270/12
Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, in …
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024
Ob auch die EMA rechtsverbindliche Rechtsakte erlassen kann (vgl. zu den Agenturen: EuGH 22.1.2014 - C-270/12 - Rn. 42 ff. ESMA - NJW 2014, 1359), welche unter Art. 299 Abs. 1 AEUV zu subsumieren sind und auch die gegenständlichen Rechnungen hierzu gehören (…wohl bejahend EUG vom 8.3.2012 - T-573/10 - a.a.O. Rn 43), kann hier aber dahinstehen, weil diese Frage auf die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Anordnung des Beklagten keinen Einfluss hat. - BGH, 30.03.2017 - I ZR 263/15
BretarisGenuair - Verletzung einer Unionsmarke: Tatbestandswirkung der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024
Im Notifikationsverfahren ist dagegen keine weitere Genehmigung der EMA für das Inverkehrbringen des zentral zugelassenen Arzneimittels vorgesehen (BGH, U. v. 30.3.2017 - I ZR 263/15 - GRUR 2017, 1160).
- BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84
Kirchgeld
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024
Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im gesamten Bereich des Abgabewesens Geltung beansprucht (BVerwG, B. v. 20.08.1997 - 8 B 169.97 - juris) besagt, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabelast vorausberechnen kann (vgl. z.B. BVerfG, B. v. 23.10.1986 - 2 BvL 7/84, 2 BvL 8/84 - BVerfGE 73, 388, m.w.N.). - BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024
Dabei ergibt sich aus § 64 AMG der Umfang der den zuständigen Behörden obliegenden Überwachung und bestimmt damit auch den in § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG vorausgesetzten Eingriffsbereich (BVerwG, U.v. 22.1.1998 - 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141). - BVerwG, 19.10.1989 - 3 C 35.87
Zur Einordnung von Desinfektionsmitteln - GEHWOL Nagelpilz-Tinktur
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt die Vorschrift eine generelle Ermächtigung zur Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln dar (vgl. BVerwG, U. v. 19.10.1989 - 3 C 35.87 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 20). - BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot - …
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024
Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im gesamten Bereich des Abgabewesens Geltung beansprucht (BVerwG, B. v. 20.08.1997 - 8 B 169.97 - juris) besagt, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabelast vorausberechnen kann (vgl. z.B. BVerfG, B. v. 23.10.1986 - 2 BvL 7/84, 2 BvL 8/84 - BVerfGE 73, 388, m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2023 - 2 L 86/21
Bestandskräftige Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur über die …
Der Umstand, dass die Verordnung (EG) Nr. 340/2008 die Klagemöglichkeit durch die Klägerin jedenfalls ausdrücklich nicht vorsieht, könnte bedeuten, dass der Unionsgesetzgeber die Folgen der Nichtzahlung der Gebühren und Entgelte abschließend geregelt hat (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2017 - 20 BV 16.2024 - juris Rn. 20,). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 86/21
Darstellen der bestandskräftigen Entscheidungen der Europäischen …
Der Umstand, dass die Verordnung (EG) Nr. 340/2008 die Klagemöglichkeit durch die Klägerin jedenfalls ausdrücklich nicht vorsieht, könnte bedeuten, dass der Unionsgesetzgeber die Folgen der Nichtzahlung der Gebühren und Entgelte abschließend geregelt hat (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2017 - 20 BV 16.2024 - juris Rn. 20,).