Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
| Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
| Kapitel 2 - Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften (Art. 288) |
| Abschnitt 2 - Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften (Art. 293 - 299) |
Die Rechtsakte des Rates, der Kommission oder der Europäischen Zentralbank, die eine Zahlung auferlegen, sind vollstreckbare Titel; dies gilt nicht gegenüber Staaten.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Vorschriften des Zivilprozessrechts des Staates, in dessen Hoheitsgebiet sie stattfindet. Die Vollstreckungsklausel wird nach einer Prüfung, die sich lediglich auf die Echtheit des Titels erstrecken darf, von der staatlichen Behörde erteilt, welche die Regierung jedes Mitgliedstaats zu diesem Zweck bestimmt und der Kommission und dem Gerichtshof der Europäischen Union benennt.
Sind diese Formvorschriften auf Antrag der die Vollstreckung betreibenden Partei erfüllt, so kann diese die Zwangsvollstreckung nach innerstaatlichem Recht betreiben, indem sie die zuständige Stelle unmittelbar anruft.
Die Zwangsvollstreckung kann nur durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt werden. Für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen sind jedoch die einzelstaatlichen Rechtsprechungsorgane zuständig.
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Rechtsprechung zu Art. 299 AEUV
97 Entscheidungen zu Art. 299 AEUV in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17
ADR Center/ Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 20.07.2017 - T-644/14
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- EuGH, 16.07.2020 - C-584/17
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- EuG, 20.07.2017 - T-644/14
- EuGH, 05.09.2024 - C-256/23
ECHA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 299 AEUV - Verordnung (EG) Nr. ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-256/23
ECHA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) - ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 86/21
Bestandskräftige Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur über die ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2025 - 2 L 99/24
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- VG Halle, 23.04.2021 - 4 A 45/21
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- VG Regensburg, 11.04.2023 - RN 7 K 19.925
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- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-256/23
- EuGH, 09.11.2017 - C-217/16
Dimos Zagoriou - Vorlage zur Vorabentscheidung - Entscheidung der Europäischen ...
Querverweise
Auf Art. 299 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 280 (ex-Artikel 244 EGV)