Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
Kapitel 2 - Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften (Art. 288) |
Abschnitt 2 - Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften (Art. 293 - 299) |
Die Rechtsakte des Rates, der Kommission oder der Europäischen Zentralbank, die eine Zahlung auferlegen, sind vollstreckbare Titel; dies gilt nicht gegenüber Staaten.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Vorschriften des Zivilprozessrechts des Staates, in dessen Hoheitsgebiet sie stattfindet. Die Vollstreckungsklausel wird nach einer Prüfung, die sich lediglich auf die Echtheit des Titels erstrecken darf, von der staatlichen Behörde erteilt, welche die Regierung jedes Mitgliedstaats zu diesem Zweck bestimmt und der Kommission und dem Gerichtshof der Europäischen Union benennt.
Sind diese Formvorschriften auf Antrag der die Vollstreckung betreibenden Partei erfüllt, so kann diese die Zwangsvollstreckung nach innerstaatlichem Recht betreiben, indem sie die zuständige Stelle unmittelbar anruft.
Die Zwangsvollstreckung kann nur durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt werden. Für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen sind jedoch die einzelstaatlichen Rechtsprechungsorgane zuständig.
Rechtsprechung zu Art. 299 AEUV
77 Entscheidungen zu Art. 299 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 16.07.2020 - C-584/17
ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Im Rahmen des ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 20.07.2017 - T-644/14
ADR Center / Kommission - Finanzielle Unterstützung - Generelles Programm ...
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17
ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der ...
- EuG, 20.07.2017 - T-644/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2023 - 2 L 86/21
Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH; Fragen zur Auslegung des Art. 299 Abs. ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 86/21
Darstellen der bestandskräftigen Entscheidungen der Europäischen ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 86/21
- EuGH, 09.11.2017 - C-217/16
Dimos Zagoriou - Vorlage zur Vorabentscheidung - Entscheidung der Europäischen ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2017 - C-217/16
Dimos Zagoriou
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2017 - C-217/16
- EuG, 02.03.2022 - T-579/20
Genekam Biotechnology/ Kommission
Zum selben Verfahren:
- EuG, 15.12.2020 - T-579/20
Genekam Biotechnology/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - ...
- EuG, 15.12.2020 - T-579/20
- EuG, 09.11.2016 - T-184/15
Trivisio Prototyping / Kommission - Zuschuss - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich ...
Querverweise
Auf Art. 299 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 280 (ex-Artikel 244 EGV)