Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
| Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
| Kapitel 4 - Die Europäische Investitionsbank (Art. 308 - 309) |
Aufgabe der Europäischen Investitionsbank ist es, zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarkts im Interesse der Union beizutragen; hierbei bedient sie sich des Kapitalmarkts sowie ihrer eigenen Mittel. In diesem Sinne erleichtert sie ohne Verfolgung eines Erwerbszwecks durch Gewährung von Darlehen und Bürgschaften die Finanzierung der nachstehend bezeichneten Vorhaben in allen Wirtschaftszweigen:
| a) | Vorhaben zur Erschließung der weniger entwickelten Gebiete; | |
| b) | Vorhaben zur Modernisierung oder Umstellung von Unternehmen oder zur Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten, die sich aus der Errichtung oder dem Funktionieren des Binnenmarkts ergeben und wegen ihres Umfangs oder ihrer Art mit den in den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandenen Mitteln nicht vollständig finanziert werden können; | |
| c) | Vorhaben von gemeinsamem Interesse für mehrere Mitgliedstaaten, die wegen ihres Umfangs oder ihrer Art mit den in den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandenen Mitteln nicht vollständig finanziert werden können. |
In Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtert die Bank die Finanzierung von Investitionsprogrammen in Verbindung mit der Unterstützung aus den Strukturfonds und anderen Finanzierungsinstrumenten der Union.
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Rechtsprechung zu Art. 309 AEUV
6 Entscheidungen zu Art. 309 AEUV in unserer Datenbank:
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21 Corona
Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ...
- EuG, 27.01.2021 - T-9/19
Projekt Curtis in Spanien: die EIB muss sich zum Antrag von ClientEarth auf ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 06.07.2023 - C-212/21
EIB/ ClientEarth - Rechtsmittel - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Verordnung ...
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-212/21
EIB/ ClientEarth - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier ...
- EuGH, 06.07.2023 - C-212/21
- EuG, 09.02.2022 - T-868/16
QI u.a./ Kommission und EZB - Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und ...
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 ...