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   VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171   

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VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171 (https://dejure.org/2021,13275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171 (https://dejure.org/2021,13275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2021 - 19 ZB 20.3171 (https://dejure.org/2021,13275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 104; VwGO § 60; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5; AufenthG § 53 ff.
    Beurteilungskompetenz des Gerichts über Prozess- bzw. Geschäftsfähigkeit eines Prozessbeteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumen der Klagefrist; Rückwirkend behauptete Geschäftsunfähigkeit wegen Betäubungsmittelabhängigkeit; Ausweisung nach Verurteilung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung (4 Jahre und 6 Monate); ...

  • rechtsportal.de

    Versäumen der Klagefrist; Rückwirkend behauptete Geschäftsunfähigkeit wegen Betäubungsmittelabhängigkeit; Ausweisung nach Verurteilung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung (4 Jahre und 6 Monate); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei einer spezialpräventiven Ausweisungsentscheidung und ihrer gerichtlichen Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 14.2.2017 - 19 ZB 16.2570).

    Für die im Rahmen tatrichterlicher Prognose festzustellende Wiederholungsgefahr gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein differenzierender, mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris Rn. 15).

    Dies bedeutet nicht, dass bei hochrangigen Rechtsgütern bereits jede auch nur entfernte Möglichkeit eine Wiederholungsgefahr begründet (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013, a.a.O. Rn. 16; U.v. 4.10.2012, a.a.O.).

    Von ihnen geht aber keine Bindungswirkung aus und sie führen auch nicht per se zum Entfallen der Wiederholungsgefahr; es bedarf einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 5.5.2020 - 10 ZB 20.399 - juris Rn. 20; B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - Rn. 8).

    Denn es geht hier um die Beurteilung, ob es dem Ausländer gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 5.5.2020, a.a.O. Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
    Trotz der hohen Indizwirkung einer solchen Aussetzungsentscheidung hat der Senat schon mehrfach auf den unterschiedlichen Prognosehorizont einer strafrechtlichen Vollstreckungsaussetzung und der ausländerrechtlichen Sicherheitsprognose hingewiesen (vgl. B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466; B.v. 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 1.3.2019 - 10 ZB 18.2494 - juris Rn. 10).

    Gerade die Frage der Wiederholungsgefahr nach strafrechtlichen Verurteilungen kann daher grundsätzlich von den Gerichten im Wege einer eigenständigen Prognose ohne Zuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden (stRspr, BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 25.3.2021 - 19 ZB 19.950 - juris Rn. 45; B.v. 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - juris Rn. 36; B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.05.2020 - 10 ZB 20.399

    Unterschiedlicher Prognosemaßstab bei der Haftentlassung und der Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
    Von ihnen geht aber keine Bindungswirkung aus und sie führen auch nicht per se zum Entfallen der Wiederholungsgefahr; es bedarf einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 5.5.2020 - 10 ZB 20.399 - juris Rn. 20; B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - Rn. 8).

    Denn es geht hier um die Beurteilung, ob es dem Ausländer gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 5.5.2020, a.a.O. Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185, juris Rn. 14; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89 - NVwZ-RR 1990, 649, juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 6.11.2019 - 19 CS 19.1183 - juris Rn. 10).

    Eine Ausnahme kommt danach nur in Betracht, wenn die Prognose die Feststellung oder Bewertung von Umständen voraussetzt, für die eine dem Richter nicht zur Verfügung stehende Sachkunde erforderlich ist, wie es z.B. bezüglich der Frage des Vorliegens oder der Auswirkungen eines seelischen Leidens der Fall sein kann (BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89 - juris Rn. 7).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
    Die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte sind für die Frage der Wiederholungsgefahr daran aber nicht gebunden; es bedarf einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn.10 m.w.N.).

    Von ihnen geht aber keine Bindungswirkung aus und sie führen auch nicht per se zum Entfallen der Wiederholungsgefahr; es bedarf einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 5.5.2020 - 10 ZB 20.399 - juris Rn. 20; B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - Rn. 8).

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
    Wie der Senat bereits mehrfach dargelegt hat (B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 48; B.v. 23.2.2021 - 19 ZB 20.696 - juris Rn. 24) ist zu einer effektiven Drogenbehandlung ein enges Vertrauensverhältnis zum jeweiligen Patienten erforderlich, der Therapeut im Rahmen des Maßregelvollzugs trotz einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft der Einrichtung daher nicht als "verlängerter Arm des Staates" anzusehen und stellen Therapieberichte mithin keine objektive Bewertung oder gar Begutachtung dar, weswegen Therapiestellungnahmen als einseitige Stellungnahmen bzw. Parteivortrag zu bewerten sind; Stellungnahmen einer Therapieeinrichtung fallen regelmäßig dann günstig aus, wenn sie nicht vom Klienten durch einen erheblichen Verstoß gegen ihre Regeln zu einem disziplinarischen Therapieabbruch genötigt worden ist.

    Trotz der hohen Indizwirkung einer solchen Aussetzungsentscheidung hat der Senat schon mehrfach auf den unterschiedlichen Prognosehorizont einer strafrechtlichen Vollstreckungsaussetzung und der ausländerrechtlichen Sicherheitsprognose hingewiesen (vgl. B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466; B.v. 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 1.3.2019 - 10 ZB 18.2494 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 26.01.1988 - 5 B 123.86

    Unvollständige Sachaufklärung hinsichtlich der Prozessfähigkeit - Prüfung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
    Über die Frage der Prozess- bzw. Geschäftsfähigkeit entscheidet nicht das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen, sondern das Gericht nach seiner freien Überzeugung in Würdigung des gesamten Prozessstoffes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung (BVerwG, B.v. 26.1.1988 - 5 B 123/86 - juris; vgl. Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019 Rn. 10 zu § 62).

    Für eine Heranziehung eines medizinischen Sachverständigen besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Veranlassung bei einem seiner Natur nach vorübergehenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit, der die freie Willensbestimmung nur vorübergehend ausschließt und nach § 104 Nr. 2 BGB nicht zur Geschäftsunfähigkeit führt und deshalb auch keine (temporale) Prozessunfähigkeit nach sich zieht (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.1988 - 5 B 123/86 - juris).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34 und B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris).

    Dies bedeutet nicht, dass bei hochrangigen Rechtsgütern bereits jede auch nur entfernte Möglichkeit eine Wiederholungsgefahr begründet (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013, a.a.O. Rn. 16; U.v. 4.10.2012, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 10 ZB 18.2494

    Maßstab für die Ausweisung eines Staatsangehörigen der Schweiz

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
    Trotz der hohen Indizwirkung einer solchen Aussetzungsentscheidung hat der Senat schon mehrfach auf den unterschiedlichen Prognosehorizont einer strafrechtlichen Vollstreckungsaussetzung und der ausländerrechtlichen Sicherheitsprognose hingewiesen (vgl. B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466; B.v. 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 1.3.2019 - 10 ZB 18.2494 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 25.03.2021 - 19 ZB 19.950

    Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit bei einem drogenabhängigen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171
    Gerade die Frage der Wiederholungsgefahr nach strafrechtlichen Verurteilungen kann daher grundsätzlich von den Gerichten im Wege einer eigenständigen Prognose ohne Zuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden (stRspr, BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 25.3.2021 - 19 ZB 19.950 - juris Rn. 45; B.v. 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - juris Rn. 36; B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 8 ZB 17.1486

    Gericht Aufklärungspflicht, Verwaltungsgerichte, Sachverständigengutachten,

  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 ZB 11.618

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Ausweisungsschutz;

  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 10 ZB 20.249

    Ausweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen wegen Verurteilungen nach

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 08.11.2017 - 10 ZB 16.2199

    Kein Verfahrensmangel wegen gerichtlicher Prognoseentscheidung zur

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • VGH Bayern, 17.09.2019 - 10 ZB 18.1990

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung und Abschiebung in die Türkei - Verurteilung

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 19 ZB 20.696

    Ausweisung eines "faktischen Inländers"

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Bayern, 06.11.2019 - 19 CS 19.1183

    Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausweisung eines wegen

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413

    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerwG, 11.02.1994 - 2 B 173.93

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe - Geschäftsunfähigkeit - Aufklärungspflicht

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich eines die Ausweisung u.a.

  • BVerwG, 27.09.1993 - 4 NB 35.93

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

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