Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18972
VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604 (https://dejure.org/2018,18972)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.06.2018 - 3 CE 18.604 (https://dejure.org/2018,18972)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - 3 CE 18.604 (https://dejure.org/2018,18972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2; LlbG Art. 22, Art. 37 Abs. 1, Art. 58 Abs. 5 Nr. 1; FachV-Pol/VS § 57, § 58; BayVwVfG Art. 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Antrag auf vorläufige Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Antrag auf vorläufige Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Antrag auf vorläufige Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt; Polizeivollzugsdienst; Auswahl aufgrund des Ergebnisses eines computergestützten Auswahltests; Keine Möglichkeit der ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Kriminalhauptmeisters auf vorläufige Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst; Auswahl der Teilnehmer zur Ausbildungsqualifizierung aufgrund des Ergebnisses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2050

    Beamtenrecht, Studienbeginn, Bewerber, Beurteilungslage, Dienstherr,

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
    Er hat sich auch nicht dadurch erledigt, dass die Ausbildungsqualifizierung im Studientermin März 2018 bereits begonnen hat und seither mehr als zwei Monate vergangen sind, so dass eine nachträgliche Teilnahme der Antragstellerin entsprechend § 39 Abs. 4 FachV-Pol/VS nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris Rn. 29), da diese - wie hilfsweise beantragt - weiterhin zur Ausbildungsqualifizierung zum Studientermin September 2018 zugelassen werden kann.

    Bei Erlass der von ihr beantragten einstweiligen Anordnung würde die Antragstellerin eine nur vorläufige Rechtsposition erlangen, die sie zunächst zur Teilnahme an der Ausbildung berechtigen, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängen würde und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet wäre (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris Rn. 30).

    Es besteht keine Möglichkeit, dass die Antragstellerin in einem erneuten Auswahlverfahren zum Zuge kommen kann, da sie bei 305 für 2018 zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen für die Ausbildungsqualifizierung lediglich Platz 962 von 1.189 Bewerbern belegt (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris Rn. 31).

    Sind Richtlinien erlassen worden, so kontrolliert das Gericht auch, ob diese eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und ob sie auch im Übrigen mit übergeordnetem Recht in Einklang stehen (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris Rn. 37).

    Dies gilt sowohl für die individuelle Feststellung der Eignung der Bewerber für die Ausbildungsqualifizierung und höhere Qualifikationsebene als auch für die Festlegung einer Rangreihenfolge unter mehreren geeigneten Bewerbern (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris Rn. 39).

    Anderes folgt auch nicht daraus, dass der erkennende Senat die Ansicht vertreten hat, dass hinsichtlich der Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung im Wesentlichen die Grundsätze heranzuziehen seien, die für eine Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens maßgeblich seien, so dass die Entscheidung in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen sei (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris Rn. 40).

    Mehr kann sie in diesem Zusammenhang nicht verlangen (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris Rn. 48).

    Mit einem Gesamturteil von lediglich 11 Punkten in der letzten Beurteilung würde die Antragstellerin auch bei Zugrundelegung des bisherigen Auswahlverfahrens (siehe dazu BayVGH, B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris Rn. 40) in der bayernweiten Reihung der Beamten der BesGr A9 anhand des Gesamturteils auf dem 601. Platz liegen und damit bei 305 (davon 207 für BesGr A9) Ausbildungsplätzen ebenfalls nicht zum Zuge kommen können.

  • VGH Bayern, 26.06.2014 - 7 BV 14.191

    Das der Feststellung der persönlichen Eignung für öffentliche Ämter dienende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Antragsgegner die erfolgreiche Teilnahme an einem situativen Auswahltest zur Feststellung der Eignung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst für die Zulassung der Bewerber zur Ausbildungsqualifizierung voraussetzt und dem Test maßgebliche Bedeutung für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung beimisst (vgl. BayVGH, U.v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 18 f.).

    Deshalb darf der Dienstherr dem Ergebnis des Auswahltests auch ausschlaggebende Bedeutung für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung beimessen (vgl. BayVGH, U.v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 19).

    Es ist deshalb verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn der Antragsgegner in Bezug auf diese Aspekte das Bestehen des Auswahltests für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung voraussetzt (vgl. BayVGH, U.v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 18).

    Die Entwicklung und Durchführung des Auswahltests, mit dem nach wissenschaftlichen Kriterien das Anforderungsprofil abgeprüft wird, erfüllt damit die Maßgaben an ein wissenschaftlich fundiertes Auswahlverfahren, das objektiv auch geeignet ist, aussagekräftige Erkenntnisse hinsichtlich der Frage der Eignung der Bewerber für die Ausbildungsqualifizierung zu erbringen, und gewährleistet dadurch einen (annähernd) gleichen Ablauf des Auswahlverfahrens für alle Bewerber sowie eine gleichmäßige Qualität der Bewertungen, so dass die Chancengleichheit gewahrt wird (vgl. BayVGH, U.v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 21).

    Im Übrigen trifft der Dienstherr seine Entscheidung darüber, ob der Bewerber den Anforderungen der Ämter einer Qualifikationsebene genügt, im Rahmen der Beurteilungsermächtigung, die auch die Festlegung der fachlichen und persönlichen Anforderungen für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung umfasst (vgl. BayVGH, U.v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 21 f.).

  • VGH Bayern, 11.06.1996 - 3 C 95.4126
    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
    Indessen kann die Chancengleichheit der Bewerber sowie das Interesse des Dienstherrn, die Prüfungsaufgaben erneut verwenden zu können, dazu führen, dass auch in Ansehung des verfassungsrechtlichen Gebots, bei Auswahlentscheidungen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (Art. 19 Abs. 4 GG), Prüfungsunterlagen im Einzelfall als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1996 - 3 C 95.4126 - BayVBl 1997, 597).

    Daher ist es jedenfalls im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens als ausreichend anzusehen, wenn - wie geschehen - der Dienstherr Inhalt und Bewertung des Eignungstests exemplarisch erläutert (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1996 a.a.O. S. 598).

    Darüber hinaus ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Antragsgegner im Rahmen des Hauptsacheverfahrens das Testergebnis plausibel macht, indem er Inhalt und Bewertung des Eignungstests erläutert (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1996 - 3 C 95.4126 - BayVBl 1997, 597/598).

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
    Deshalb ist es zulässig, im Rahmen der Beurteilung der Eignung eines Bewerbers unterstützend auch das Ergebnis eines Eignungstests heranzuziehen und dieses selbständig zu gewichten (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.1988 - 2 C 35.86 - juris Rn. 23 f.).

    Für die dem Eignungstest zugrunde zu legenden Anforderungen an die Bewerber sind die Vorgaben des Dienstherrn maßgeblich (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.1988 - 2 C 35.86 - juris Rn. 23).

  • VG Bayreuth, 01.12.2000 - B 5 K 98.899
    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
    Der situative Auswahltest stelle nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Bayreuth (U.v. 1.12.2000 - B 5 K 98.899) ein wissenschaftlich fundiertes Auswahlverfahren dar.

    4.2.3 Entgegen der Behauptung der Antragstellerin sowie unabhängig davon, ob er mit dem der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 1. Dezember 2000 (B 5 K 98.899) zugrunde liegenden Testverfahren vergleichbar ist, entspricht der Auswahltest auch den Anforderungen der Rechtsprechung an ein wissenschaftlich fundiertes Auswahlverfahren.

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
    Insoweit ist es auch nicht zu beanstanden, dass der Auswahltest am PC im Rahmen eines Antwort-Wahl-Verfahrens durchgeführt wird (zur Zulässigkeit von sog. Multiple Choice-Prüfungen siehe allgemein BVerfG, B.v. 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 - BVerfGE 80, 1 ).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
    Insoweit kann sie sich auch nicht darauf berufen, ohne nähere Informationen zu Aufgaben und Bewertung des Tests sei es ihr nicht möglich gewesen, substantiierte Einwände gegen das Ergebnis des Auswahltests geltend zu machen, da sie sich nur pauschal gegen die angeblich fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Prüfungsergebnisses wendet (vgl. BVerwG, U.v. 6.9.1995 - 6 C 18.93 - juris Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
    Anderen Kriterien darf bei der Auswahl nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sie ihrerseits Verfassungsrang haben oder sich aus dem Vergleich anhand von unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 C 74.10 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 3 CE 14.771

    Heranziehung dienstlicher Beurteilungen bei Stellenbesetzung - Vollziehung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
    Art. 16 Abs. 1 LlbG trifft aber dahingehend eine Abstufung, dass Beurteilungen stets verwendet werden müssen und weitere Auswahlmethoden lediglich zusätzlich möglich sind, wobei die Beurteilung nicht zur "Marginalie" werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2014 - 3 CE 14.771 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604
    Es reicht auch nicht aus, Prüfungsmängel - die im Übrigen auch unverzüglich gerügt werden müssen (vgl. § 1 Satz 2 FachV-Pol/VS i.V.m. § 34 Abs. 2 APO) - bloß zu behaupten (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.1993 - 6 C 35.92 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 6 B 480/17

    Durchführung eines computergestützen Testverfahrens im einem Auswahlverfahren für

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg

    So OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2017 - 6 B 480/17 -, a. a. O. Ls. sowie Rn. 8 und 12; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.1.2018 - OVG 4 S 40.17 -, ZBR 2018, 276 = juris Rn. 12; abweichend Bay. VGH, Beschluss vom 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, RiA 2018, 224 = juris Rn. 62, wonach zunächst nur das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitzuteilen und dieses erst auf Verlangen auch schriftlich zu begründen ist.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25.7.2022 - 2 B 14.22 -, NVwZ 2022, 1902 = juris Rn. 6 und 8 f. mit Anm. von der Weiden, jurisPR-BVerwG 23/2022, sowie vom 23.2.2017 - 1 WB 2.16 -, juris Rn. 45; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.10.2022 - 1 M 101/22 -, NVwZ-RR 2023, 363 = juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, a. a. O. Rn. 30.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, a. a. O. Rn. 39 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.1.2018 - OVG 4 S 40.17 -, a. a. O. Rn. 7 f.; VG Berlin, Beschluss vom 22.9.2017 - 5 L 375.17 -, juris Rn. 21; der Hess. VGH, Beschluss vom 12.2.2019 - 1 B 213/19 -, DVBl 2019, 586 = juris Rn. 18, hat daran jedenfalls keinen Anstoß genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2022 - 4 S 33.22

    Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht; dienstliche

    Die Merkmale "emotionale Intelligenz" und "emotionale Kompetenz" zählen zur Eignung als Führungskraft (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 CE 18.604 - juris Rn. 50) und haben keinen negativen Bedeutungsgehalt.
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 5 ME 161/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; dienstliche Beurteilung; Qualifikationsvergleich

    Denn in solchen Fällen kommt die Entscheidung über den Zugang zur Aufstiegsausbildung bereits einer vorweggenommenen Beförderungsentscheidung nahe (Nds. OVG, Beschluss vom 11.2.2014 - 5 ME 15/14 -, juris Rn. 9; in diesem Sinne auch Nds. OVG, Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 78/16 - Bay. VGH, Beschluss vom 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, juris Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 2 A 41/19

    Aufstieg; Auswahl; Beurteilungen; Besoldungsgruppe

    Für die Kammer ist nicht zweifelhaft, dass die Klägerin und das Gericht Einsicht in die Aufgaben und Antworten sowie in die Auswertung des computergestützten Testverfahrens ohne weiteres verlangen können (zweifelnd jedoch BayVGH, Beschl. v. 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, Rn. 62, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2022 - 1 B 519/22
    Zu diesen Begrifflichkeiten vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 -, juris, Rn. 20, und vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, juris, Rn. 14; ferner Bay. VGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 CE 18.604 -, juris, Rn. 49.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2022 - 1 B 690/22
    Zu diesen Begrifflichkeiten vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 -, juris, Rn. 20, und vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, juris, Rn. 14; ferner Bay. VGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 CE 18.604 -, juris, Rn. 49.
  • VG München, 21.06.2022 - M 5 K 21.3764

    Ausbildungsqualifizierung für den technischen Polizeivollzugsdienst, Beamter im

    Doch hat der Bewerber einen aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) resultierenden Anspruch darauf, dass der Dienstherr das ihm bei seiner Entscheidung über die Zulassung zustehende Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. BVerfG, B.v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - ZBR 2009, 125, juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 22.6.2018 - 3 CE 18.604 - RiA 2018, 224, juris Rn. 29).
  • VG München, 21.06.2022 - M 5 K 19.6059

    Kein Anspruch eines technischen Polizeivollzugsbeamten auf

    Doch hat der Bewerber einen aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) resultierenden Anspruch darauf, dass der Dienstherr das ihm bei seiner Entscheidung über die Zulassung zustehende Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. BVerfG, B.v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - ZBR 2009, 125, juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 22.6.2018 - 3 CE 18.604 - RiA 2018, 224, juris Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht