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   VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795   

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VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795 (https://dejure.org/2011,2226)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.12.2011 - 8 BV 10.1795 (https://dejure.org/2011,2226)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 8 BV 10.1795 (https://dejure.org/2011,2226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostentragung bei Verlegung von Telekommunikationslinien im Zusammenhang mit einer Hochwasserschutzmaßnahme

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 68, § 72 Abs. 1 und Abs. 3, § 76 TKG, § 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 5 Satz 2 WHG 2008, Art. 58 Abs. 3 Satz 2, Art. 83 Abs. 1 BayWG 2009, Art. 73 Abs. 4, Art. 75 BayVwVfG
    Telekommunikations- und Wasserrecht: Kostentragungspflicht für die Verlegung von Telekommunikationslinien an einer Staatsstraße aus Anlass einer Hochwasserschutzmaßnahme | Änderung eines Verkehrswegs im Sinne des § 72 Abs. 1 TKG

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 68, § 72 Abs. 1 und Abs. 3, § 76 TKG, § 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 5 Satz 2 WHG 2008, Art. 58 Abs. 3 Satz 2, Art. 83 Abs. 1 BayWG 2009, Art. 73 Abs. 4, Art. 75 BayVwVfG
    Telekommunikations- und Wasserrecht: Kostentragungspflicht für die Verlegung von Telekommunikationslinien an einer Staatsstraße aus Anlass einer Hochwasserschutzmaßnahme | Änderung eines Verkehrswegs im Sinne des § 72 Abs. 1 TKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 141/05

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen für

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH vom 23.3.2006 BGHZ 167, 1; vom 19.6.2008 NVwZ-RR 2008, 734) sei das Leitungsrecht ein entschädigungsfähiges Recht.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2006 (BGHZ 167, 1) und 19. Juni 2008 (NVwZ-RR 2008, 734).

    Die Änderung des Verkehrswegs lag nach Auffassung des Bundesgerichtshofs demzufolge weder im Interesse des Wegebaulastträgers noch des Inhabers einer bevorrechtigten besonderen Anlage nach §§ 55, 56 TKG 1996 (jetzt: §§ 74, 75 TKG) oder im Verkehrsinteresse eines anderen Vorhabenträgers, sondern im Interesse eines Dritten, nämlich eines privaten Bergbauunternehmens (vgl. BGH vom 23.3.2006 BGHZ 167, 1/6 f.).

  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
    Das ist nicht nur der Fall, wenn sich die Änderung des Verkehrswegs als Folgemaßnahme an einer anderen Anlagen gemäß Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG darstellt (vgl. BVerwG vom 1.7.1999 BVerwGE 109, 192), sondern auch dann, wenn sie zu den Hauptmaßnahmen eines für einen anderen Verkehrsweg planfestgestellten Vorhabens gehört oder im Wege der Auflage als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme an einer Hauptanlage planfestgestellt ist und von dem Vorhabenträger anstelle des unterhaltungspflichtigen Verwaltungsträgers auszuführen ist.

    Hierfür reicht jeder physisch-reale Eingriff in den Straßenkörper, der zur Folge hat, dass der Verkehrsweg als technisches Bauwerk umgestaltet wird (vgl. BVerwG vom 1.7.1999 BVerwGE 109, 192/197).

    Denn die in dieser Bestimmung festgelegte Folgepflicht und Folgekostenpflicht stellt einen Ausgleich für das auf die Klägerin zu 1 nach § 69 Abs. 1 TKG übertragene unentgeltliche Nutzungsrecht des öffentlichen Verkehrswegs nach § 68 TKG dar (vgl. BVerwG vom 1.7.1999 BVerwGE 109, 192/202 f.; BGH vom 18.9.1986 BGHZ 98, 244/251 f. m.w.N.).

  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 185/00

    Leitungsrecht für Trinkwasserleitung bei Verlegung einer Straßenbrücke

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
    Die Vorschrift greift vielmehr auch dann ein, wenn die Änderung des Verkehrswegs mit Rücksicht auf das Verkehrsvorhaben eines anderen Vorhabenträgers erfolgt und der Träger der Straßenbaulast unabhängig davon, ob er ebenfalls diese Lösung bevorzugt oder von der Änderung ganz abgesehen hätte, dem so zu entsprechen hat, als hätte er die Änderung selbst veranlasst (vgl. BVerwG vom 1.7.1999 BVerwGE 109, 193/198 ff.; BGH vom 21.6.2001 BGHZ 148, 129/136 f.; vom 27.2.2003 NVwZ 2003, 1018 jeweils zur gleichlautenden Bestimmung des § 53 Abs. 1 TKG 1996).

    Das von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorausgesetzte Merkmal des öffentlichen "Verkehrsinteresses" (vgl. BVerwG vom 1.7.1999 BVerwGE 109, 193/202; BGH vom 21.6.2001 BGHZ 148, 129/136; vom 27.2.2003 NVwZ 2003, 1018/1019) bedeutet nicht, dass die hier infrage stehende Änderungsmaßnahme an der Staatsstraße ihren Grund zwingend in straßenrechtlich- oder straßenverkehrsbezogenen Umständen haben muss.

    Nichts Anderes kann aber jedenfalls dann gelten, wenn das nutzungsberechtigte Telekommunikationsunternehmen die Leitung auf der Grundlage von § 76 Abs. 1 TKG zwar in Privatgrund verlegt, jedoch die Möglichkeit hätte, diese im Zuge der Anpassung auch in den öffentlichen Verkehrsgrund einzubringen und dadurch künftig von der Möglichkeit der unentgeltlichen Nutzung Gebrauch zu machen und Aufwendungen nach § 76 Abs. 2 TKG zu ersparen (so im Ergebnis auch BGH vom 21.6.2001 BGHZ 148, 129/138 zur Verlegung einer Trinkwasserleitung).

  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 229/02

    Straßenrecht - Kosten der Umlegung einer Telekommunikationslinie

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
    Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 27.2.2003 NVwZ 2003, 1018) könne die Kostenfolgeregelung des § 72 Abs. 3 TKG nur ausnahmsweise eintreten, wenn die Änderung des Verkehrswegs mit Rücksicht auf das Verkehrsinteresse eines anderen Vorhabenträgers erfolge.

    Die Vorschrift greift vielmehr auch dann ein, wenn die Änderung des Verkehrswegs mit Rücksicht auf das Verkehrsvorhaben eines anderen Vorhabenträgers erfolgt und der Träger der Straßenbaulast unabhängig davon, ob er ebenfalls diese Lösung bevorzugt oder von der Änderung ganz abgesehen hätte, dem so zu entsprechen hat, als hätte er die Änderung selbst veranlasst (vgl. BVerwG vom 1.7.1999 BVerwGE 109, 193/198 ff.; BGH vom 21.6.2001 BGHZ 148, 129/136 f.; vom 27.2.2003 NVwZ 2003, 1018 jeweils zur gleichlautenden Bestimmung des § 53 Abs. 1 TKG 1996).

    Das von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorausgesetzte Merkmal des öffentlichen "Verkehrsinteresses" (vgl. BVerwG vom 1.7.1999 BVerwGE 109, 193/202; BGH vom 21.6.2001 BGHZ 148, 129/136; vom 27.2.2003 NVwZ 2003, 1018/1019) bedeutet nicht, dass die hier infrage stehende Änderungsmaßnahme an der Staatsstraße ihren Grund zwingend in straßenrechtlich- oder straßenverkehrsbezogenen Umständen haben muss.

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 266/07

    Anspruch eines Telekommunikationsdienstleisters auf Entschädigung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH vom 23.3.2006 BGHZ 167, 1; vom 19.6.2008 NVwZ-RR 2008, 734) sei das Leitungsrecht ein entschädigungsfähiges Recht.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2006 (BGHZ 167, 1) und 19. Juni 2008 (NVwZ-RR 2008, 734).

  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03

    Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
    Die Planfeststellungsbehörde hat deswegen im Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich auch über einen Ausgleichsanspruch auf angemessene Entschädigung zumindest dem Grunde nach zu entscheiden (vgl. BVerwG vom 7.7.2004 NVwZ 2004, 1358; vom 13.10.2010 Az. 7 B 50/10 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.2010 - 7 B 50.10

    Umverlegung von Telekommunikationslinien; Bestimmtheit der planfestgestellten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
    Die Planfeststellungsbehörde hat deswegen im Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich auch über einen Ausgleichsanspruch auf angemessene Entschädigung zumindest dem Grunde nach zu entscheiden (vgl. BVerwG vom 7.7.2004 NVwZ 2004, 1358; vom 13.10.2010 Az. 7 B 50/10 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 9 B 9.11

    Planfeststellung; Lärmschutz; Grundsatz der Problembewältigung; Schutzauflage;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
    Ist dies - wie hier - nicht der Fall, steht dem Betroffenen, damit ihm ein Schutz vor nicht voraussehbaren Wirkungen nicht verwehrt bleibt, nach Art. 58 Abs. 4 BayWG 2009 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 1 und 2 WHG 2008 nur ein Anspruch auf Anordnung nachträglicher Schutzvorkehrungen bzw. Entschädigung zu (vgl. BVerwG vom 19.10.2011 Az. 9 B 9/11 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - 2 L 244/08

    Kosten für die Verlegung einer Telekommunikationsleitung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
    Die von der Klägerin zu 1 angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. Oktober 2009 (Az. 2 L 244/08 ), steht dieser Auffassung schon deshalb nicht entgegen, weil sie eine andere Fallkonstellation betrifft.
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 80/85

    Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Unterhaltung eines Verkehrsweges

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
    Denn die in dieser Bestimmung festgelegte Folgepflicht und Folgekostenpflicht stellt einen Ausgleich für das auf die Klägerin zu 1 nach § 69 Abs. 1 TKG übertragene unentgeltliche Nutzungsrecht des öffentlichen Verkehrswegs nach § 68 TKG dar (vgl. BVerwG vom 1.7.1999 BVerwGE 109, 192/202 f.; BGH vom 18.9.1986 BGHZ 98, 244/251 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger

  • BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95

    Schienenverkehrsrecht: Einwendungsausschluß für planbetroffene Gemeinde trotz

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • VG Darmstadt, 18.06.2001 - 5 G 749/01

    Kostentragungspflicht der Nutzer bei einer verkehrsbezogenen Änderung des

  • VG Köln, 02.02.2005 - 1 L 3522/04

    Verpflichtung zur Gewährung eines Zuganges zu Übertragungswegen der

  • OVG Sachsen, 10.03.2016 - 3 E 2/16

    Wegebaulast; Leistung; Streitwert

    Da es sich um mehrere, in einer Klage zusammengefasste Zustimmungsbegehren handelte, war der Auffangstreitwert zu verdreifachen, woraus sich ein Streitwert von 15.000,00 EUR ergibt (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation auch BayVGH, Urt. v. 22. Dezember 2011 - 8 BV 10.1795 -, juris Rn. 51).
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