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   VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784   

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VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 (https://dejure.org/2016,48021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 (https://dejure.org/2016,48021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2016 - 22 ZB 16.1784 (https://dejure.org/2016,48021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teiluntersagung des als Gewerbe angemeldeten Betriebs eines "Nachhilfeinstituts"; Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit bzgl. Unterrichtung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren; Bindungswirkung der Bewährungsstrafe wegen Besitzes ...

  • rewis.io

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit - Besitz kinderpornografischer Schriften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilgewerbeuntersagung; Bewährungsstrafe wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften; Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit bezüglich der Unterrichtung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren; richterliche Beweiswürdigung; ...

  • rechtsportal.de

    Teiluntersagung des als Gewerbe angemeldeten Betriebs eines "Nachhilfeinstituts"; Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit bzgl. Unterrichtung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren; Bindungswirkung der Bewährungsstrafe wegen Besitzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
    Diese Ausführungen entsprechen im Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 16.6.1987 - 1 B 93/86 - GewArch 1987, 351, juris Rn. 12) und des Verwaltungsgerichtshofs.

    Einer etwaigen Straffreiheit während der Bewährungszeit käme unabhängig davon im Rahmen der nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO anzustellenden Zuverlässigkeitsprognose nur geringes Gewicht zu (BVerwG, B. v. 16.6.1987 - 1 B 93/86 - GewArch 1987, 351 Rn. 12).

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
    Er hat nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht bei der Würdigung dieser Stellungnahmen die Grenzen richterlicher Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) überschritten hätte (vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u. a. - Rn. 11 m. w. N. u. B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - Rn. 21).

    Dass die Beweiswürdigung objektiv willkürlich gewesen wäre, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet hätte (vgl. BayVGH. B. v. 14.3.2013, a. a. O.), zeigt der Kläger nicht auf.

  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1164

    Beschäftigungsverbot; Unzuverlässigkeit; strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach bei der Zuverlässigkeitsprüfung auch der hohe Rang des gefährdeten Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung Minderjähriger zu berücksichtigen ist (BayVGH, B. v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1164 - Rn. 2).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; in Eyermann/Happ, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
    Er hat nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht bei der Würdigung dieser Stellungnahmen die Grenzen richterlicher Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) überschritten hätte (vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u. a. - Rn. 11 m. w. N. u. B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - Rn. 21).
  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 22 CS 14.1186

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis: Münchener Lokal darf nicht vorläufig

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
    Die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kann daher für die gewerberechtliche Beurteilung nicht bindend, sondern für die Zuverlässigkeitsprognose nur von tatsächlichem Gewicht sein (BayVGH, B. v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - Rn. 16 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
    Wie der Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom 20. Juli 2016 (22 ZB 16.284 - juris Rn. 17 m. w. N.) näher dargelegt hat, rechtfertigt eine günstige, die Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigende Sozialprognose nicht zwingend die Annahme einer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit.
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271

    Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784
    Die Unterbindung der künftigen Gewerbeausübung und sich daraus ergebende Erwerbseinbußen liegen im Wesen dieser Anordnung und können deshalb für sich genommen keinen außergewöhnlichen Ausnahmefall begründen, der die Verhältnismäßigkeit dieser Entscheidung in Frage stellen könnte (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 3.8.2015 - 22 ZB 15.1271 - Rn. 24 und 25).
  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 22 ZB 14.2827

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

  • VGH Bayern, 14.11.2002 - 22 CS 02.2687
  • VG Augsburg, 30.11.2017 - Au 3 S 17.1561

    Personenbeförderungsrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher

    Ebenso kann auch die vom Schöffengericht gestellte günstige Sozialprognose, die zur Strafaussetzung zur Bewährung führte, nicht dazu führen, dem Kläger die personenbeförderungsrechtliche Zuverlässigkeit zu bescheinigen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 - juris).
  • VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 20.1883

    Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund

    Zwar kommt der dem Bewährungsbeschluss zugrundeliegenden günstigen Prognose nach § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG keine Bindungswirkung für die Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zu (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 - GewArch 2017, 162 zu § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB).
  • VG Würzburg, 22.07.2020 - W 6 K 20.380

    Gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit bei Vermögensdelikten (Mitwirkung an

    Den Regelungen des § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB sowie des § 35 Abs. 1 GewO liegen nach einhelliger Rechtsprechung unterschiedliche Gefahrenmaßstäbe zugrunde (siehe BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 - GewArch 2017, 162 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Entscheidend sind die in diesem Zeitpunkt objektiv gegebenen Tatsachen; dagegen ist für die Rechtmäßigkeit der (einfachen) Gewerbeuntersagung als gebundener Entscheidung - anders als bei der (im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht gegenständlichen) erweiterten Gewerbeuntersagung - nicht maßgeblich, ob die Behörde die entscheidungserheblichen Umstände rechtsfehlerfrei erfasst und gewürdigt hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 - juris Rn. 18).
  • VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 20.1787

    Fehlerhafte Gewerbeuntersagung des Online-Handels mit Tierbedarf und

    Zwar kommt der dem Bewährungsbeschluss zugrundeliegenden günstigen Prognose nach § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG keine Bindungswirkung für die Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zu (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 - GewArch 2017, 162 zu § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 22 ZB 15.2476

    Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fischwirtin

    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 - Rn. 14, B. v. 6.9.2011 - 14 ZB 11.409 - m. w. N. und B. v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - Rn. 17 m.w.N).
  • VG Würzburg, 19.03.2020 - W 6 S 20.381

    Eilverfahren, (Erweiterte) Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Straftaten

    Den Regelungen des § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB sowie des § 35 Abs. 1 GewO liegen nach einhelliger Rechtsprechung unterschiedliche Gefahrenmaßstäbe zugrunde (siehe BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 - GewArch 2017, 162 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2023 - 4 B 77/23

    Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger;

    vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784 -, juris, Rn. 16, m. w. N. (zu § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO).
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