Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29030
VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137 (https://dejure.org/2020,29030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137 (https://dejure.org/2020,29030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. August 2020 - 11 ZB 20.1137 (https://dejure.org/2020,29030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,29030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 6, Abs. 8, § 46 Abs. 1, Abs. 3
    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens

  • rewis.io

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MPU oder nur ärztliches Gutachten bei Cannabismedikation ?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MPU oder nur ärztliches Gutachten bei Cannabis ?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Beibringungsaufforderung so zu begründen, dass dem Betroffenen eine fundierte Entscheidung darüber ermöglicht wird, ob er dieser Aufforderung nachkommt (BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 37).

    Die Anforderungen an eine formell und materiell rechtmäßige Aufforderung können auch nicht durch Überlegungen des Inhalts relativiert werden, der Betroffene werde schon wissen, worum es gehe BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 21, 30).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137
    Gegenüber einer ärztlichen Untersuchung stellt eine medizinisch-psychologische Begutachtung den größeren Eingriff dar, weil sie über rein medizinische Feststellungen hinausgeht und eine Offenlegung der engeren persönlichen Lebenssphäre erfordert, die dem strengen Schutz von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG unterliegt (vgl. BVerfG, B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 = juris Rn. 55).

    Daher ist zunächst nur eine ärztliche Untersuchung anzuordnen, wenn nicht ausnahmsweise von vornherein davon auszugehen ist, dass nur eine medizinisch-psychologische Untersuchung zur Klärung der Eignungszweifel geeignet und erforderlich ist (BVerfG, B.v. 24.6.1993 a.a.O. Rn. 70; Haus in Haus/Zwerger, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 3, 3. Auflage 2017, § 15 Rn. 12).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137
    Der Betroffene muss der nicht selbstständig rechtlich anfechtbaren Anordnung entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist, ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen kann und welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 25; B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 Rn. 9; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 13; B.v. 2.4.2020 - 11 CS 19.1733 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137
    Der Betroffene muss der nicht selbstständig rechtlich anfechtbaren Anordnung entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist, ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen kann und welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 25; B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 Rn. 9; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 13; B.v. 2.4.2020 - 11 CS 19.1733 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137
    Solche Zweifel ergeben sich aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 124a Rn. 54), jedoch nicht.
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137
    Solche Zweifel ergeben sich aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 124a Rn. 54), jedoch nicht.
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066

    Begründungsumfang bei Zweifeln an der Fahreignung - Kein Nachschieben von Gründen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137
    Der Betroffene muss der nicht selbstständig rechtlich anfechtbaren Anordnung entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist, ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen kann und welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 25; B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 Rn. 9; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 13; B.v. 2.4.2020 - 11 CS 19.1733 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 02.04.2020 - 11 CS 19.1733

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 11 ZB 20.1137
    Der Betroffene muss der nicht selbstständig rechtlich anfechtbaren Anordnung entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist, ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen kann und welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 25; B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 Rn. 9; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 13; B.v. 2.4.2020 - 11 CS 19.1733 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    (1) Wenn danach die medizinisch-psychologische Begutachtung von der Würdigung eines ärztlichen Gutachtens abhängt, kommt darin zunächst ein dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragendes Stufenverhältnis zwischen der ärztlichen und der - eingriffsintensiveren - medizinisch-psychologischen Begutachtung zum Ausdruck (vgl. Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 21.1.2021, § 11 FeV Rn. 51; BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 11 ZB 20.1137 - ZfSch 2021, 56 = juris Rn. 15 f.; BVerfG, B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 = juris Rn. 55).
  • VG Würzburg, 22.01.2024 - W 6 S 24.21

    Sofortverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinalcannabis, Anordnung einer

    Danach ist Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 FeV vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, in der Regel ein ärztliches Gutachten und nur in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 11 ZB 20.1137 - juris Rn. 16; VG Augsburg, B.v. 20.12.2022 - Au 7 S 22.2189 - juris Rn. 67 jeweils m.w.N.).

    Eine solche wäre hier erst gerechtfertigt, wenn die Frage, ob der chronische Konsum medizinisch verordneten Cannabis Auswirkungen auf das Leistungsvermögen hat, nicht im Zusammenhang mit dem ärztlichen Gutachten konsiliarisch abgeklärt werden konnten bzw. wenn die Eignung nach den Befunden des ärztlichen Gutachtens zwar nicht ausgeschlossen werden konnte, jedoch Zweifel an der Adhärenz und der Fähigkeit oder Bereitschaft zum verantwortlichen Umgang mit negativen Auswirkungen der Medikation und/oder der Grundsymptomatik vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 11 ZB 20.1137 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.1780

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Somit durfte das Landratsamt die Dauermedikation des Antragstellers in die Gutachtensanordnung aufnehmen und hat insoweit sachgerecht auch die Frage gestellt, ob mit Blick auf die Medikation noch eine Leistungsüberprüfung in Form einer medizinisch-psychologischen Begutachtung erforderlich ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 22.5.2019 - 11 CS 19.437 - juris Rn. 20; B.v. 25.8.2020 - 11 ZB 20.1137 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 11 ZB 20.2025

    Zumutbarkeit der Kosten für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Er muss der Anordnung entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist, ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen kann und welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 25; B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 Rn. 9; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 11 CS 17.1066 - juris Rn. 13; B.v. 2.4.2020 - 11 CS 19.1733 - juris Rn. 18; B.v. 25.8.2020 - 11 ZB 20.1137 - juris Rn. 19).
  • VG Neustadt, 10.05.2023 - 1 K 12/23

    Fahrerlaubnisentziehung aufgrund Cannabiskonsum; nachträgliche medizinische

    Insoweit verweise er auf eine Entscheidung des Bayerischen VGH vom 25. August 2020 (11 ZB 20.1137).
  • VG Augsburg, 20.12.2022 - Au 7 S 22.2189

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

    Danach ist Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 FeV vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, in der Regel ein ärztliches Gutachten und nur in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 16 f. unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 - juris Rn. 55; BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 11 ZB 20.1137 - ZfSch 2021, 56 - juris Rn. 15 f.; B.v. 22.5.2019 - 11 C 19.437 - juris Rn. 20; VG München, B.v. 24.5.2022 - M 19 S 22.1607 - juris Rn. 35; B.v. 7.2.2017 - M 26 S 17.87 - juris Rn. 31; VG Ansbach, B.v. 9.11.2020 - AN 10 S 20.1788 - juris Rn. 35; VG Würzburg, B.v. 13.2.2014 - W 6 S 14.62 - juris Rn. 31; VG Augsburg, B.v. 23.6.2004 - Au 3 S 04.881 - juris Rn. 17; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. 2022, Stand 20.12.2022, § 11 FeV Rn. 68).
  • VG Köln, 16.06.2021 - 23 L 880/21
    Soweit der Antragsteller unter Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichthof, Beschluss vom 25. August 202 - 11 ZB 20.1137, juris, geltend macht, dass die Gutachtenanordnung "unverhältnismäßig" sei und anstelle eines MPU-Gutachtens eine ärztliche Untersuchung anzuordnen gewesen wäre, überzeugt dies schon deshalb nicht, weil in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall auch eine etwaige Fahrungeeignetheit wegen des Konsums "harter Drogen" und aus Krankheitsgründen im Raum stand und aus diesem Grunde zunächst ein ärztliches Gutachten einzuholen war.
  • VG München, 30.11.2020 - M 6 K 20.683

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtvorlage Gutachten, Beschränkung der

    Allerdings ist der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung nur dann gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19, BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 11 ZB 20.1137, juris Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht