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VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 47 Abs. 1 S. 1, Art. 59 S. 1 Nr. 1 Buchst. c, Art. 76 S. 2, Art. 81 Abs. 1 Nr. 4
Nutzungsuntersagung eines Wettbüros - rewis.io
Nutzungsuntersagung eines Wettbüros
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01543
- VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.1543
- VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
- BVerwG, 22.04.2021 - 4 B 27.20
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (26)
- OVG Niedersachsen, 01.12.2011 - 1 LA 79/11
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit bzgl. der Verweigerung …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
Auch wenn Stellplätze demnach in der Garagen- und Stellplatzverordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, stellt diese jedenfalls gewichtige Anhaltspunkte für die erforderliche Breite von Zufahrten dar (vgl. NdsOVG, B.v. 1.12.2011 - 1 LA 79/11 - juris Rn. 10;… OVG NW, U.v. 15.5.1992 - 11 A 890/91 - Rn. 40).Die Zufahrt und Innenhofsituation erfolgt hier nicht nur für Bewohner mit längerer Verweildauer und einzeln zugeordneter Stellplatznutzung, sondern gerade für eine Vielzahl von Besuchern und unterschiedlichster Nutzungsdauer (vgl. NdsOVG, B.v. 1.12.2011 - 1 LA 79/11 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 30.11.1992 - 26 B 89.1983
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
Dies kann nur erreicht werden, wenn - im Fall des Art. 47 Abs. 3 Nr. 1 BayBO - das Baugrundstück hierfür auch tatsächlich geeignet ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16).Die Beklagte ist auch nicht gehindert, die Ablösung für ein Bauvorhaben zu verweigern, obwohl es planungsrechtlich - was hier offen bleiben kann - zulässig ist, denn sie darf im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen (…vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16).
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 8 S 2291/99
Erhöhung der Stellplatzverpflichtung
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
Die Klägerin macht insoweit hinsichtlich Wettbüros einen Verstoß gegen das Willkürverbot unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung unliebsamer Vorhaben mit Mitteln des Stellplatznachweises und übermäßiger, nicht ausreichend anhand spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen Verkehrssituation (…vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG RhPf, U.v. 7.10.2015 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2 und U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/99 - juris Rn. 16) nachgewiesener Abweichung von den Mindeststandards der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV) geltend.Zu berücksichtigen wäre dabei, dass es sich bei der Beklagten um eine Großstadt handelt, in deren dicht besiedeltem, eng bebauten und intensiv genutztem Innenstadtbereich die von ihr mit "Wildparken" umschriebenen Probleme wohl darüber hinaus keiner vertieften Rechtfertigung der festgesetzten Stellplatzzahl anhand weiterer spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen (Verkehrs-) Situation im Stadtgebiet bedürften (vgl. VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2;… OVG Rh-Pf, U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/00 - juris Rn. 16 und U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 25.06.2003 - 14 ZB 03.274
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
Die Klägerin macht insoweit hinsichtlich Wettbüros einen Verstoß gegen das Willkürverbot unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung unliebsamer Vorhaben mit Mitteln des Stellplatznachweises und übermäßiger, nicht ausreichend anhand spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen Verkehrssituation (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2;… VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2;… OVG RhPf, U.v. 7.10.2015 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2 und U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/99 - juris Rn. 16) nachgewiesener Abweichung von den Mindeststandards der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV) geltend.Ihr steht dabei ein gewisses Pauschalierungsermessen zu (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18
Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2019 - 6 C 15.18 - juris Rn. 33;… BayVGH, B.v. 2.4.2019 - 9 ZB 16.597 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146
Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung grundsätzlich nicht untersagt werden" wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 23.08.2001 - 2 B 98.2905
Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses; Stellplatzbedarf für den …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
Zu diesen Instrumenten kann auch die Schaffung von Stellplätzen gehören (…vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1986 - 4 B 186.86 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 23.8.2001 - 2 B 98.2905 - juris Rn. 22). - BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
Die Beklagte ist auch nicht gehindert, die Ablösung für ein Bauvorhaben zu verweigern, obwohl es planungsrechtlich - was hier offen bleiben kann - zulässig ist, denn sie darf im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 02.04.2019 - 9 ZB 16.597
Nutzungsänderung Personalwohnung in allgemeine Wohnung im Außenbereich - …
- BVerwG, 04.09.1986 - 4 B 186.86
Baurecht - Stellplatz - Ablösevertrag
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
Zu diesen Instrumenten kann auch die Schaffung von Stellplätzen gehören (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1986 - 4 B 186.86 - juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 23.8.2001 - 2 B 98.2905 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 25.05.2000 - 2 B 98.379
Pizza-Heim-Service; Stellplatzbedarf; Stellplatzrichtlinien
- BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03
Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung; …
- BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
Stellplatzbedarf
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1992 - 11 A 890/91
Baulasterklärungen; Bestimmtheitsgebot; Unterlassenspflicht; Verwaltungsakt; …
- VGH Bayern, 02.05.2018 - 2 B 18.458
Berechnung des Stellplatzbedarfs bei einer Nutzungsänderung
- VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus
- VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2015 - 8 C 10371/15
Satzungsmäßige Festlegung des Stellplatzbedarfs nur bei Berücksichtigung …
- VGH Bayern, 23.03.2006 - 6 B 02.1975
Erschließungsbeitragsrecht, Löschung im Handelsregister, Beteiligungs- und …
- VG Augsburg, 09.03.2016 - Au 4 K 15.1371
Wettbüro als nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte in einem Industriegebiet
- VGH Bayern, 14.03.2011 - 2 CS 11.229
Nutzungsuntersagung; Diskothek im Keller; zweiter Rettungsweg
- VG Würzburg, 25.03.2014 - W 4 K 13.985
Verpflichtungsklage; Nutzungsänderung von Laden in Wettbüro; Stellplatzsatzung …
- VGH Bayern, 16.12.1996 - 14 B 93.2981
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 8 C 11919/00
- VG München, 03.03.2016 - M 11 K 14.5658
Unbegründete Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in ein …
- VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803
Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Pferde- und Sportwettbüro
Der BayVGH hat mit Urteil vom 26. Mai 2020 (Az. 9 B 17.710) zu der betreffenden Regelung Folgendes ausgeführt:.Dabei kann die Gemeinde die Ablösung für ein Bauvorhaben selbst dann verweigern, wenn es planungsrechtlich zulässig wäre, da sie im Rahmen ihrer Ermessenentscheidung eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen darf (…vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16; U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41).
Ein solches Instrument kann auch die Schaffung von Stellplätzen und damit auch die Entscheidung über den Abschluss einer Ablösevereinbarung sein (…vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1986 - 4 B 186.86 - juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 23.8.2001 - 2 B 98.2905 - juris Rn. 22; U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41).
Damit bewegt sie sich innerhalb des Rahmens ihrer Möglichkeit, Ablösungsverträge nur für Nutzungen anzubieten, die in die von ihr angestrebte und mit der Stellplatzherstellung zu fördernde Nutzungsstruktur passen (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt BayVGH, U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41).
- VGH Bayern, 08.11.2021 - 9 ZB 20.3076
Stellplätze für ein Wettbüro
Das Verwaltungsgericht hat im Hinblick auf diese bereits erstinstanzlich vorgetragenen Bedenken gegen die Stellplatzsatzung der Beklagten zunächst auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Mai 2020 (9 B 17.710) verwiesen.Die Unwirksamkeit einzelner Richtzahlenwerte führe nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aber jedenfalls nicht zur Gesamtunwirksamkeit der Stellplatzsatzung, sondern habe zur Folge, dass nach Nr. 7.1 der Richtzahlenliste entsprechend § 2 Abs. 3 StS notwendige Stellplätze unter Berücksichtigung der Richtzahlen für Vorhaben mit vergleichbarem Bedarf nachzuweisen seien (BayVGH, U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 27 f.).
Die Beklagte ist nicht gehindert, die Ablösung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben zu verweigern, selbst wenn es planungsrechtlich - was hier offen bleiben kann - zulässig ist, denn sie darf im Rahmen ihrer diesbezüglichen Ermessensentscheidung, die keine der Bauaufsicht ist, sondern bei der die Gemeinde einen eigenen Sachbereich zu wahren hat, eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen, wie z.B. öffentliche Belange des Verkehrs, des Denkmalschutzes oder der innerstädtischen Struktur, die mit den Mitteln des Städtebaurechts nicht zu erreichen wären (…vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41 m.w.N.;… Würfel in Busse/Kraus, BayBO, Stand Mai 2021, Art. 47 Rn. 319;… Hensel in BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO, Stand November 2019, Art. 47 Rn. 98).
- BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
(Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags
Denn die Abweichung ist an enge tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft und kann folglich nicht in generalisierender Weise von der Einhaltung der Vorschriften über die Stellplatzpflicht dispensieren (vgl. etwa VGH München, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 43).
- VGH Bayern, 07.02.2024 - 1 ZB 21.2897
Stellplatzbedarf bei Nutzungsänderung
- VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung …
Der Senat hat zur Frage eines Anspruchs auf Ablösung der Stellplatzpflicht (Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO, § 3 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Beklagten i.d.F. vom 15.12.2016 - StS) in seinem Urteil vom 26. Mai 2020 (Az.: 9 B 17.710 - BayVBl 2022, 24 = juris Rn. 41) ausgeführt:. - VGH Bayern, 26.06.2020 - 9 CS 16.2218
Nutzungsänderung von einer Bankfiliale in eine Wettannahmestelle - Nutzung der …
Bei einer Nutzungsuntersagung für ein Wettbüro erachtet der Senat in Anlehnung an Nr. 9.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Regelfall einen Streitwert von 10.000 Euro für angemessen (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 60). - VGH Bayern, 21.04.2021 - 9 C 20.2619
Streitwert für Vorbescheid
Das Verwaltungsgericht hat sich hierbei für das Wettbüro mit einer Nutzfläche von 91 m 2 zwar zutreffend an Nr. 9.1.2.2 des Streitwertkatalogs orientiert (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 56), der nach § 52 Abs. 1 und 3 GKG von diesem mit Beschluss vom 9. September 2020 festgesetzte Streitwert in Höhe von 13.500 Euro ist jedoch zu niedrig festgesetzt worden. - VG Ansbach, 08.09.2021 - AN 9 K 21.00170
Nutzungsänderung von Laden zu Wettbüro - Eigenart der näheren Umgebung
Mit BayVGH, U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 -, Rn. 23 - 43, juris ist anzumerken, dass der Realnachweis (Art. 47 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BayBO) und die Ablösung (Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO) für die Erfüllung der Stellplatzpflicht zwar gleichberechtigt nebeneinanderstehen.