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   VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710   

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VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710 (https://dejure.org/2020,18014)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.05.2020 - 9 B 17.710 (https://dejure.org/2020,18014)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 9 B 17.710 (https://dejure.org/2020,18014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 47 Abs. 1 S. 1, Art. 59 S. 1 Nr. 1 Buchst. c, Art. 76 S. 2, Art. 81 Abs. 1 Nr. 4
    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

  • rewis.io

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2011 - 1 LA 79/11

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit bzgl. der Verweigerung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
    Auch wenn Stellplätze demnach in der Garagen- und Stellplatzverordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, stellt diese jedenfalls gewichtige Anhaltspunkte für die erforderliche Breite von Zufahrten dar (vgl. NdsOVG, B.v. 1.12.2011 - 1 LA 79/11 - juris Rn. 10; OVG NW, U.v. 15.5.1992 - 11 A 890/91 - Rn. 40).

    Die Zufahrt und Innenhofsituation erfolgt hier nicht nur für Bewohner mit längerer Verweildauer und einzeln zugeordneter Stellplatznutzung, sondern gerade für eine Vielzahl von Besuchern und unterschiedlichster Nutzungsdauer (vgl. NdsOVG, B.v. 1.12.2011 - 1 LA 79/11 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 30.11.1992 - 26 B 89.1983
    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
    Dies kann nur erreicht werden, wenn - im Fall des Art. 47 Abs. 3 Nr. 1 BayBO - das Baugrundstück hierfür auch tatsächlich geeignet ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16).

    Die Beklagte ist auch nicht gehindert, die Ablösung für ein Bauvorhaben zu verweigern, obwohl es planungsrechtlich - was hier offen bleiben kann - zulässig ist, denn sie darf im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 8 S 2291/99

    Erhöhung der Stellplatzverpflichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
    Die Klägerin macht insoweit hinsichtlich Wettbüros einen Verstoß gegen das Willkürverbot unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung unliebsamer Vorhaben mit Mitteln des Stellplatznachweises und übermäßiger, nicht ausreichend anhand spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen Verkehrssituation (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG RhPf, U.v. 7.10.2015 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2 und U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/99 - juris Rn. 16) nachgewiesener Abweichung von den Mindeststandards der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV) geltend.

    Zu berücksichtigen wäre dabei, dass es sich bei der Beklagten um eine Großstadt handelt, in deren dicht besiedeltem, eng bebauten und intensiv genutztem Innenstadtbereich die von ihr mit "Wildparken" umschriebenen Probleme wohl darüber hinaus keiner vertieften Rechtfertigung der festgesetzten Stellplatzzahl anhand weiterer spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen (Verkehrs-) Situation im Stadtgebiet bedürften (vgl. VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG Rh-Pf, U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/00 - juris Rn. 16 und U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 25.06.2003 - 14 ZB 03.274
    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
    Die Klägerin macht insoweit hinsichtlich Wettbüros einen Verstoß gegen das Willkürverbot unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung unliebsamer Vorhaben mit Mitteln des Stellplatznachweises und übermäßiger, nicht ausreichend anhand spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen Verkehrssituation (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG RhPf, U.v. 7.10.2015 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2 und U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/99 - juris Rn. 16) nachgewiesener Abweichung von den Mindeststandards der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV) geltend.

    Ihr steht dabei ein gewisses Pauschalierungsermessen zu (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18

    Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
    Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2019 - 6 C 15.18 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 2.4.2019 - 9 ZB 16.597 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146

    Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung grundsätzlich nicht untersagt werden" wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 23.08.2001 - 2 B 98.2905

    Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses; Stellplatzbedarf für den

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
    Zu diesen Instrumenten kann auch die Schaffung von Stellplätzen gehören (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1986 - 4 B 186.86 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 23.8.2001 - 2 B 98.2905 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
    Die Beklagte ist auch nicht gehindert, die Ablösung für ein Bauvorhaben zu verweigern, obwohl es planungsrechtlich - was hier offen bleiben kann - zulässig ist, denn sie darf im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 02.04.2019 - 9 ZB 16.597

    Nutzungsänderung Personalwohnung in allgemeine Wohnung im Außenbereich -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
    Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2019 - 6 C 15.18 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 2.4.2019 - 9 ZB 16.597 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 04.09.1986 - 4 B 186.86

    Baurecht - Stellplatz - Ablösevertrag

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
    Zu diesen Instrumenten kann auch die Schaffung von Stellplätzen gehören (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1986 - 4 B 186.86 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 23.8.2001 - 2 B 98.2905 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 25.05.2000 - 2 B 98.379

    Pizza-Heim-Service; Stellplatzbedarf; Stellplatzrichtlinien

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

  • BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99

    Stellplatzbedarf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1992 - 11 A 890/91

    Baulasterklärungen; Bestimmtheitsgebot; Unterlassenspflicht; Verwaltungsakt;

  • VGH Bayern, 02.05.2018 - 2 B 18.458

    Berechnung des Stellplatzbedarfs bei einer Nutzungsänderung

  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

  • VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801

    Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2015 - 8 C 10371/15

    Satzungsmäßige Festlegung des Stellplatzbedarfs nur bei Berücksichtigung

  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 6 B 02.1975

    Erschließungsbeitragsrecht, Löschung im Handelsregister, Beteiligungs- und

  • VG Augsburg, 09.03.2016 - Au 4 K 15.1371

    Wettbüro als nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte in einem Industriegebiet

  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 2 CS 11.229

    Nutzungsuntersagung; Diskothek im Keller; zweiter Rettungsweg

  • VG Würzburg, 25.03.2014 - W 4 K 13.985

    Verpflichtungsklage; Nutzungsänderung von Laden in Wettbüro; Stellplatzsatzung

  • VGH Bayern, 16.12.1996 - 14 B 93.2981
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 8 C 11919/00
  • VG München, 03.03.2016 - M 11 K 14.5658

    Unbegründete Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in ein

  • VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Pferde- und Sportwettbüro

    Der BayVGH hat mit Urteil vom 26. Mai 2020 (Az. 9 B 17.710) zu der betreffenden Regelung Folgendes ausgeführt:.

    Dabei kann die Gemeinde die Ablösung für ein Bauvorhaben selbst dann verweigern, wenn es planungsrechtlich zulässig wäre, da sie im Rahmen ihrer Ermessenentscheidung eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen darf (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 30.11.1992 - 26 B 89.1983 - juris Rn. 16; U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41).

    Ein solches Instrument kann auch die Schaffung von Stellplätzen und damit auch die Entscheidung über den Abschluss einer Ablösevereinbarung sein (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1986 - 4 B 186.86 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 23.8.2001 - 2 B 98.2905 - juris Rn. 22; U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41).

    Damit bewegt sie sich innerhalb des Rahmens ihrer Möglichkeit, Ablösungsverträge nur für Nutzungen anzubieten, die in die von ihr angestrebte und mit der Stellplatzherstellung zu fördernde Nutzungsstruktur passen (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt BayVGH, U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 9 ZB 20.3076

    Stellplätze für ein Wettbüro

    Das Verwaltungsgericht hat im Hinblick auf diese bereits erstinstanzlich vorgetragenen Bedenken gegen die Stellplatzsatzung der Beklagten zunächst auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Mai 2020 (9 B 17.710) verwiesen.

    Die Unwirksamkeit einzelner Richtzahlenwerte führe nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aber jedenfalls nicht zur Gesamtunwirksamkeit der Stellplatzsatzung, sondern habe zur Folge, dass nach Nr. 7.1 der Richtzahlenliste entsprechend § 2 Abs. 3 StS notwendige Stellplätze unter Berücksichtigung der Richtzahlen für Vorhaben mit vergleichbarem Bedarf nachzuweisen seien (BayVGH, U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 27 f.).

    Die Beklagte ist nicht gehindert, die Ablösung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben zu verweigern, selbst wenn es planungsrechtlich - was hier offen bleiben kann - zulässig ist, denn sie darf im Rahmen ihrer diesbezüglichen Ermessensentscheidung, die keine der Bauaufsicht ist, sondern bei der die Gemeinde einen eigenen Sachbereich zu wahren hat, eigene städtebauliche Zielsetzungen und Konzeptionen einbringen, wie z.B. öffentliche Belange des Verkehrs, des Denkmalschutzes oder der innerstädtischen Struktur, die mit den Mitteln des Städtebaurechts nicht zu erreichen wären (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1983 - 4 B 122.83 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 41 m.w.N.; Würfel in Busse/Kraus, BayBO, Stand Mai 2021, Art. 47 Rn. 319; Hensel in BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO, Stand November 2019, Art. 47 Rn. 98).

  • BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21

    (Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags

    Denn die Abweichung ist an enge tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft und kann folglich nicht in generalisierender Weise von der Einhaltung der Vorschriften über die Stellplatzpflicht dispensieren (vgl. etwa VGH München, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 07.02.2024 - 1 ZB 21.2897

    Stellplatzbedarf bei Nutzungsänderung

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 9.1.2.2 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BayVGH, U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - BayVBl 2022, 24).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007

    Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung

    Der Senat hat zur Frage eines Anspruchs auf Ablösung der Stellplatzpflicht (Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO, § 3 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Beklagten i.d.F. vom 15.12.2016 - StS) in seinem Urteil vom 26. Mai 2020 (Az.: 9 B 17.710 - BayVBl 2022, 24 = juris Rn. 41) ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 26.06.2020 - 9 CS 16.2218

    Nutzungsänderung von einer Bankfiliale in eine Wettannahmestelle - Nutzung der

    Bei einer Nutzungsuntersagung für ein Wettbüro erachtet der Senat in Anlehnung an Nr. 9.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Regelfall einen Streitwert von 10.000 Euro für angemessen (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 60).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 9 C 20.2619

    Streitwert für Vorbescheid

    Das Verwaltungsgericht hat sich hierbei für das Wettbüro mit einer Nutzfläche von 91 m 2 zwar zutreffend an Nr. 9.1.2.2 des Streitwertkatalogs orientiert (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 56), der nach § 52 Abs. 1 und 3 GKG von diesem mit Beschluss vom 9. September 2020 festgesetzte Streitwert in Höhe von 13.500 Euro ist jedoch zu niedrig festgesetzt worden.
  • VG Ansbach, 08.09.2021 - AN 9 K 21.00170

    Nutzungsänderung von Laden zu Wettbüro - Eigenart der näheren Umgebung

    Mit BayVGH, U.v. 26.5.2020 - 9 B 17.710 -, Rn. 23 - 43, juris ist anzumerken, dass der Realnachweis (Art. 47 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BayBO) und die Ablösung (Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO) für die Erfüllung der Stellplatzpflicht zwar gleichberechtigt nebeneinanderstehen.
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