Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 103 Abs. 1; BauGB § 11
Rechtliches Gehör bei Sachverständigengutachten über Einwendungen gegen einzelne Rechnungsposten aus Erschließungsvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstreit über die Verpflichtung zum Kostenersatz aus einem geschlossenen Erschließungsvertrag; Verletzung des rechtliches Gehörs bei einem Sachverständigengutachten über Einwendungen gegen einzelne Rechnungsposten aus Erschließungsvertrag
- rewis.io
Rechtliches Gehör bei Sachverständigengutachten über Einwendungen gegen einzelne Rechnungsposten aus Erschließungsvertrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 124 Abs. 1 ; BauGB § 124a Abs. 4 S. 4
Rechtsstreit über die Verpflichtung zum Kostenersatz aus einem geschlossenen Erschließungsvertrag; Verletzung des rechtliches Gehörs bei einem Sachverständigengutachten über Einwendungen gegen einzelne Rechnungsposten aus Erschließungsvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 17.05.2016 - B 2 K 15.300
- VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Es ist nicht das Ziel, die Berufung wegen eines Fehlers zuzulassen, der für den Ausgang des Berufungsverfahrens keine Rolle spielt, weil er keine Auswirkung auf den Urteilsausspruch hat (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 Rn. 8 f).Da die Berufung nicht wegen eines Fehlers zuzulassen ist, der keine Auswirkung auf den Urteilsausspruch hat und damit für das Ergebnis des Prozesses keine Rolle spielt (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 Rn. 8 f), führt die zunächst fehlerhafte Angabe des Betrags von 900, 00 Euro nicht zur Zulassung der Berufung.
- VGH Bayern, 13.08.2014 - 3 ZB 13.631
Dienstliche Beurteilung; Schriftsatzfrist nach Beweisaufnahme; Voreingenommenheit …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Bei der Beantragung der Schriftsatzfrist wurde nicht dargelegt, weshalb zu den Ausführungen des Sachverständigen nicht bereits in der mündlichen Verhandlung Stellung genommen werden konnte (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 3 ZB 13.631 - juris Rn. 8). - BVerwG, 15.08.2003 - 1 B 107.03
Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts; Verletzung …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Aus dieser Vorschrift folgt weder eine Pflicht zur umfassenden Erörterung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte, noch muss das Gericht die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen (…BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3; B.v. 15.8.2003 - 1 B 107.03 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Die Gewährung einer nachträglichen schriftlichen Äußerungsmöglichkeit kommt aber in Betracht, wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des anderen Beteiligten nicht erklären kann, weil es ihm nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist oder weil im Anschluss an eine Beweisaufnahme wegen deren Komplexität eine umfassende sofortige Stellungnahme nicht erwartet werden kann (BVerwG, B.v. 1.9.2000 - 7 B 87/00 - juris Rn. 9) Auch bei einer umfassenden Erörterung eines Gutachtens, bei der der Sachverständige in seinen mündlichen Ausführungen neue Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten abgegeben hat, kann das Einräumen einer Schriftsatzfrist zur Gewährung rechtlichen Gehörs geboten sein, dies dürfte insbesondere gelten, wenn eine nicht selbst fachkundige Partei zu dem Gutachten nur mit Hilfe eines Sachverständigen Stellung nehmen kann (…Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 285 Rn. 2;… Baudewin in Kern/Diehm (Hrsg.), ZPO, § 279 Rn. 6 ff). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen ab, die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (stRspr., vgl. BVerfG, B.v. 15.5.1984 - BvR 967/83 - BVerfGE 67, 90/95;… BVerwG, B.v. 31.1.2018 - 9 B 11.17 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229
Einbürgerung; Hinderungsgrund; Gefährdung der außenpolitischen Belange der …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (stRspr., z.B. BayVGH, B.v. 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 11.03.2009 - 4 ZB 08.1122
Feuerwehr; Kostenersatz; abwehrender Brandschutz; Gewerbebetrieb; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Ein in einem Schriftsatz formulierter Antrag allein genügt insoweit nicht (BayVGH, B.v. 11.3.2009 - 4 ZB 08.1122 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144
Grundsteuer; Hebesatzanhebung; Normsetzungsermessen; keine Willkür bzw. …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Besondere Schwierigkeiten im Sinne dieser Vorschrift liegen vor, wenn die Sache voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, also signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abweicht (BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 4 ZB 12.2144 - juris Rn. 17). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Die Beklagte hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.). - BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479
Aus dieser Vorschrift folgt weder eine Pflicht zur umfassenden Erörterung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte, noch muss das Gericht die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen (BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3;… B.v. 15.8.2003 - 1 B 107.03 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung
- VGH Bayern, 26.10.2018 - 3 ZB 17.164
Erfolgloser Antrag aufZulassung der Berufung
Ein in einem Schriftsatz formulierter Antrag allein genügt insoweit nicht (BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 4 ZB 16.1479 - juris Rn. 21).Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BayVGH, B.v. 27.3.2018 a.a.O.).