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   VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 ZB 16.2520   

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https://dejure.org/2019,12743
VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 ZB 16.2520 (https://dejure.org/2019,12743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.04.2019 - 23 ZB 16.2520 (https://dejure.org/2019,12743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. April 2019 - 23 ZB 16.2520 (https://dejure.org/2019,12743)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 2 Nr. 1, § 16a Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 u. 3
    Untersagung der Rinderhaltung wegen mangelhafter Wasserversorgung

  • Wolters Kluwer

    Rinderhaltung; Untersagung der Haltung; Bestandskraft; Reichweite der Bestandskraft; Rechtskraft; ernstliche Zweifel; Untersagung; Verfahre...

  • rewis.io

    Untersagung der Rinderhaltung wegen mangelhafter Wasserversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rinderhaltung; Untersagung der Haltung; Bestandskraft; Reichweite der Bestandskraft; Rechtskraft; ernstliche Zweifel; Untersagung; Verfahrensmangel; Wasserversorgung

  • rechtsportal.de

    TierSchG § 2 Nr. 1 ; TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2
    Rechtmäßige Untersagung der Rinderhaltung wegen mangelhafter Wasserversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 ZB 16.2520
    Solche sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG (Kammer), B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 ZB 16.2520
    Solche sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG (Kammer), B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 14.08

    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 ZB 16.2520
    Mithin kommt es in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im Zulassungsantrag hierzu nicht an, unabhängig davon, dass in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt ist, dass die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierschNutztV) sehr wohl auf der Grundlage von § 2a TierSchG ergangen sind (vgl. nur BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 7 C 14.08 - juris Rn. 30 f; Metzger in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand 222. EL Dezember 2018, TierSchNutztV - T 95d., Vorbemerkung Rn. 7; vgl. auch Metzger, a.a.O. TierSchG § 2 Rn. 33 und § 2a Rn. 2).
  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 9 CS 13.1946

    Beschwerde; sofortige Vollziehung; tierschutzrechtliche Anordnung; Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 ZB 16.2520
    Es stützt sich dabei auf die Ausführungen des zuständigen beamteten Tierarztes (§ 15 Abs. 2 TierSchG), was der Rechtsprechung, die den Amtstierärzten bei der Beurteilung der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG und der sonstigen tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten sind, schon von Gesetzes wegen eine vorrangige Beurteilungskompetenz einräumt (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 9 CS 13.1946 - juris Rn. 16 m.w.N.), entspricht.
  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 9 ZB 12.2554

    Tierschutz; Rinderhaltung; Trinkwasserversorgung; existenzvernichtende Wirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2019 - 23 ZB 16.2520
    Das ergibt sich nämlich aus der vorhergehenden, rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (U.v. 23.10.2012 - RO 4 K 12.1265, bestätigt von BayVGH, B.v. 2.9.2013 - 9 ZB 12.2554 - juris).
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