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   VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 2864/09   

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https://dejure.org/2011,12563
VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 2864/09 (https://dejure.org/2011,12563)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.09.2011 - 6 A 2864/09 (https://dejure.org/2011,12563)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. September 2011 - 6 A 2864/09 (https://dejure.org/2011,12563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 EEG, § 16 EEG
    Begrenzungsanspruch ohne Selbstbehalt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Stromkosten für die Begrenzung des Anteils der abzunehmenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach der besonderen Ausgleichsregelung des § 16 EEG (2004)

  • Clearingstelle EEG

    EEG 2004 § 14; EEG 2004 § 16
    Begrenzungsanspruch ohne Selbstbehalt bei besonderer Ausgleichsregelung gem. § 16 EEG 2004

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur besonderen Ausgleichsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG (2004) § 16; EEG (2004) § 16 Abs. 4 S. 3
    Ermittlung der Stromkosten für die Begrenzung des Anteils der abzunehmenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach der besonderen Ausgleichsregelung des § 16 EEG (2004)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 28
  • DÖV 2012, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 2864/09
    Vielmehr könnte die Klägerin die entsprechenden Vorteile in die Berechnung des (nächsten) Folgejahres einbeziehen, für die eine Deckelung zudem nicht (mehr) besteht (vgl. zur Zulässigkeit der Klage bei Ablauf des Begrenzungszeitraums, der Deckelung nach § 16 Abs. 5 EEG 2004 und bei zwischenzeitlicher Rechtsänderung: BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -, juris).

    Die Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung nach § 16 EEG 2004 und der Voraussetzung, dass auf Geschäftszahlen abzustellen ist, die aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr gewonnenen wurden, ist gegeben (BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -, Rdnr. 21 ff.).

    Dass die Formulierung in § 16 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 nicht nur auf das vorangegangene Geschäftsjahr abstellt, sondern zugleich verlangt, dass die Daten für das abgeschlossene Geschäftsjahr heranzuziehen sind, macht deutlich, dass es sich bei der Anknüpfung an das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nach den Vorstellungen des Gesetzgebers um ein wesentliches Element für die zuverlässige Feststellung der Ausgleichsvoraussetzungen handelt (vgl. Urteil des Senats vom 14.10.2009 - 6 A 1002/08 -, ESVGH 60, 191 = ZUR 2010, 146; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -).

  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08

    Strommengenbegrenzung nach dem EEG

    Auszug aus VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 2864/09
    Dass die Formulierung in § 16 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 nicht nur auf das vorangegangene Geschäftsjahr abstellt, sondern zugleich verlangt, dass die Daten für das abgeschlossene Geschäftsjahr heranzuziehen sind, macht deutlich, dass es sich bei der Anknüpfung an das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nach den Vorstellungen des Gesetzgebers um ein wesentliches Element für die zuverlässige Feststellung der Ausgleichsvoraussetzungen handelt (vgl. Urteil des Senats vom 14.10.2009 - 6 A 1002/08 -, ESVGH 60, 191 = ZUR 2010, 146; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -).

    Umgekehrt gehen die Unternehmen "leer aus", die im für die Antragstellung maßgeblichen Referenzjahr noch nicht die Schwelle des § 16 Abs. 4 überschritten hatten, so dass sie auch dann nicht in den Genuss der Förderung gelangen könnten, wenn sie nunmehr deutlich mehr Energie verbrauchen würden (vgl. Urteil des Senats vom 14.10.2009 - 6 A 1002/08 -, ESVGH 60, 191 = ZUR 2010, 146).

  • VGH Hessen, 14.03.2011 - 6 A 192/11
    Auszug aus VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 2864/09
    Diese Beschränkung ist auch angesichts der Folge der Ablehnung verspäteter Anträge zulässig (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. März 2011 - 6 A 192/11.Z - und vom 3. Dezember 2010 - 6 A 2212/10.Z -).
  • VGH Hessen, 03.12.2010 - 6 A 2212/10
    Auszug aus VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 2864/09
    Diese Beschränkung ist auch angesichts der Folge der Ablehnung verspäteter Anträge zulässig (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. März 2011 - 6 A 192/11.Z - und vom 3. Dezember 2010 - 6 A 2212/10.Z -).
  • VGH Hessen, 16.09.2021 - 6 A 260/19

    Begrenzung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen

    Der für die Begrenzung der EEG-Umlage maßgebliche Wert ist auch in der Rechtsprechung des Senats bislang in vergleichbaren Fällen der nur knappen Unterschreitung nicht unter Berücksichtigung der Dezimalstellen auf die erforderlichen Schwellenwerte aufgerundet worden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26. September 2018 - 6 A 1511/16 -, juris Rdnr. 19 [13,68 Prozent bei zu erreichenden 14 Prozent]; Urteil vom 14. September 2011 - 6 A 2864/09 -, juris [19,91 Prozent bei zu erreichenden 20 Prozent]).
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