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VGH Hessen, 17.09.1993 - 3 TH 2190/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 VersammlG, Art 8 GG
Versammlungsverbot - Gefahr gewaltbereiter Gegendemonstration - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 17.09.1993 - 1 G 4023/93
- VGH Hessen, 17.09.1993 - 3 TH 2190/93
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 86
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VGH Hessen, 17.09.1993 - 3 TH 2190/93
§ 15 VersG ist nur dann mit Art. 8 GG vereinbar, wenn bei seiner Auslegung und Anwendung sichergestellt ist, daß Verbote und Auflösungen nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen (BVerfG, Beschluß vom 14.05.1985 - BVerfGE 69, 315, 354). - BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92
Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot - …
Auszug aus VGH Hessen, 17.09.1993 - 3 TH 2190/93
Die Versammlungsbehörde kann und muß in den Blick nehmen, daß nationalsozialistische Bestrebungen verfassungswidrig sind und politische Versammlungen nicht unter belegten und prognostisch abgestützten Umständen stattfinden, die erkennbar ein Bekenntnis zum Wiederaufleben des Nationalsozialismus darstellen, wie jede Propaganda, Agitation und Werbung für eine Gewalt- und Willkürherrschaft unzulässig ist (vgl. für ein Vereinsverbot nach § 3 Abs. 1 VereinsG, BVerwG Beschluß vom 25.03.1993 - 1 ER 301.92 -). - VGH Hessen, 03.02.1989 - 3 TH 375/89
Versammlungsverbot aufgrund aggressiver Wahlwerbung
Auszug aus VGH Hessen, 17.09.1993 - 3 TH 2190/93
So kann mindestens wegen einer unmittelbar drohenden Gefährdung der öffentlichen Ordnung ein sofort vollziehbares Versammlungsverbot gerechtfertigt sein (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 03.02.1989 - 3 TH 375/89 - NJW 1989, 1448), wenn etwa aggressive Schlagworte, Symbole und Gesten erkennbar eine gewollte besondere Nähe zum Nationalsozialismus herstellen, Teile der Bevölkerung ausgegrenzt oder existentiell eingeschüchtert und damit der innere soziale Frieden in einer örtlichen Gemeinschaft gefährdet werden.
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 1125/15
Beschränkung eines Aufzugs auf eine stationäre Kundgebung wegen befürchteter …
Diese Rechtsfigur setzt voraus, dass polizeiliche Maßnahmen gegen die für die befürchtete Störung Verantwortlichen einen Schaden herbeiführen würden, der in einem offenkundigen Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stünde (…vgl. Senat, Urt. v. 28.08.1986 - 1 S 3241/85 -, NVwZ 1987, 237; HessVGH, Beschl. v. 17.09.1993 - 3 TH 2190/93 -, NVwZ-RR 1994, 86;… BayVGH, Urt. v. 13.01.2004 - 24 BV 03.1301 -, juris;… OVG Bln.-Bbg., Urt. v. 20.11.2008 - 1 B 5.06 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 05.02.2009 - 6 B 4.09 -, Buchholz 402.44 VersG Nr. 17), etwa weil gewalttätige Aktionen von Gegendemonstranten zu erwarten sind und hierdurch eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben von Versammlungsteilnehmern und unbeteiligten Dritten oder für Sachen von erheblichem Wert besteht (vgl. Senat, Beschl. v. 29.03.1993 - 1 S 118/93 -, NVwZ-RR 1994, 87;… BVerwG, Urt. v. 23.03.1999 - 1 C 12.97 -, Buchholz 402.44 VersG Nr. 12; vgl. auch BVerfG , Beschl. v. 15.08.1991 - 1 BvQ 8/91 -, NVwZ 1992, 54, v. 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051, v. 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, 3053 und v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, BVerfGK 17, 303). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01
Verbot des Einmarsches
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 5 B 115/01 - vgl. auch VGH Hessen, Beschluss vom 17. September 2000 - 3 TH 2190/93 -, NVwZ 1994, S. 86 f.; BVerwG, Beschluss vom 25. März 1993 - 1 ER 301/92 -, NJW 1993, 3213, 3215. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2001 - 5 B 115/01
Fackelaufzug der NPD verboten
vgl. auch VGH Hessen, Beschluss vom 17. September 2000 - 3 TH 2190/93 -, NVwZ 1994, S. 86 f.; BVerwG, Beschluss vom 25. März 1993 - 1 ER 301/92 -, NJW 1993, 3213, 3215.
- VG Braunschweig, 29.06.2004 - 5 A 528/03
Auflage; Aufzug; gewaltbereite Gegendemonstranten; Nichtstörer; Ortsverlegung; …
Dabei sind keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose zu stellen, da bei irriger Einschätzung grundsätzlich noch die Möglichkeit einer späteren Auflösung verbleibt.(vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17.09.1993 - 3 TH 2190/93 -, juris - , NVwZ-RR 1994, 86).Gerade beim Ergreifen von Maßnahmen gegen Nichtstörer dürfen nicht zu geringe Anforderungen an die Gefahrenprognose gestellt werden, da bei irriger Einschätzung die Möglichkeit bleibt, noch im späteren Verlauf versammlungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 17.09.1993, aaO.).
- VGH Hessen, 22.04.1994 - 3 TH 1170/94
Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Versammlungsverbotes wegen der …
Der Senat hat zwar in seinem Beschluß vom 17.09.1993, NVwZ-RR 1994, 86 unter Hinweis auf Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 15 Rdnr. 15 ausgeführt, daß generelle Versammlungsverbote ausgeschlossen seien, er hat jedoch bereits in seinem Beschluß vom 17.02.1994 - 3 TH 423/94 - in dieser Allgemeinheit daran nicht mehr festgehalten, ohne hierzu allerdings nähere Ausführungen zu machen. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 60/07 Dabei sind keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose zu stellen, da bei irriger Einschätzung grundsätzlich noch die Möglichkeit einer späteren Auflösung verbleibt (vgl. VGH Kassel, B. v. 17.09.1993 - 3 TH 2190/93 - NVwZ-RR 1994, 86).
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94
Versammlungsverbot bei Gefahr von volksverhetzenden Äußerungen - Verherrlichung …
Jedenfalls kann ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung als der Gesamtheit der ungeschriebenen Regel für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerläßliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenleben betrachtet wird, gegeben sein (vgl. VGH Kassel, Beschluß v. 17.9.1993 - 3 TH 2190/93 - NVwZ-RR 1994, 86). - OVG Thüringen, 29.10.1993 - 2 EO 142/93
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht
Eine solche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung muß die Versammlungsbehörde nicht dulden (vgl. Hess.VGH, Beschlüsse vom 3.2.1989 - 3 TH 375/89 -, NJW 1989, 1448 und vom 17.9.1993 - 3 TH 2190/93 - ; BayVGH, Beschluß vom 12.8.1991 - 21 CS 91.2245 -, NVwZ 1992, 76). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 61/07 Dabei sind keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose zu stellen, da bei irriger Einschätzung grundsätzlich noch die Möglichkeit einer späteren Auflösung verbleibt (vgl. VGH Kassel, B. v. 17.09.1993 - 3 TH 2190/93 - NVwZ-RR 1994, 86).
- VG München, 22.01.2003 - M 7 K 02.996
Streit um die Rechtmäßigkeit eines angeordneten Versammlungsverbots im …
Verboten werden darf bei Vorliegen der Voraussetzungen nur die konkrete Versammlung, ein generelles Flächenverbot für alle Versammlungen zur selben Zeit und am selben Ort mit einem bestimmten Thema ist grundsätzlich unzulässig (VGH Kassel v. 17.9.1993, NVwZ-RR 1994, 86). - VGH Baden-Württemberg, 25.02.1994 - 1 S 541/94
Versammlungsverbot aufgrund konkreter Umstände, die unabhängig vom …
- VG Berlin, 28.10.2020 - 1 L 293.20