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   VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20.Z.A   

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VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20.Z.A (https://dejure.org/2021,5376)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.02.2021 - 5 A 3229/20.Z.A (https://dejure.org/2021,5376)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 5 A 3229/20.Z.A (https://dejure.org/2021,5376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 AsylG, § 124 VwGO
    Zulassung der Berufung hinsichtlich der Fragestellung, ob im Irak die Gefahr der Verfolgung alleinstehender Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige besteht

  • rechtsportal.de

    AsylG § 3 ; VwGO § 124
    Zulassung der Berufung hinsichtlich der Fragestellung des Bestehens der Gefahr der Verfolgung alleinstehender Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige im Irak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 11.01.2019 - 13a ZB 17.31521

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eines afghanischen Asylbewerbers

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG hat eine Rechtssache nur, wenn die in dem Zulassungsantrag aufgeworfene rechtliche oder tatsächliche Frage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Januar 2019 - 13a ZB 17.31521 -, Juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 4 A 869/16.A -, Juris Rn. 4).

    Dies erfordert regelmäßig ein Durchdringen der Materie und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Januar 2019, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.2018 - 10 B 17.17

    Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständiger bei Niederlassung in Luxemburg

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20
    Stützt die Vorinstanz ihre Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, kann das Rechtsmittelgericht ein zulassungsbedürftiges Rechtsmittel nur zulassen, wenn der Rechtsmittelführer gegen jede der tragenden Begründungen mindestens einen Zulassungsgrund darlegt und dieser Grund auch vorliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juni 2018 - 19 A 21172/18.A -, Juris Rn. 3 mit Hinweisen auf die st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts zum Revisionszulassungsgrund, vgl. etwa Beschluss vom 15. März 2018 - 10 B 17.17 -, Juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16
    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG hat eine Rechtssache nur, wenn die in dem Zulassungsantrag aufgeworfene rechtliche oder tatsächliche Frage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Januar 2019 - 13a ZB 17.31521 -, Juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 4 A 869/16.A -, Juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20
    Wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsland gestützt, muss der Rechtsmittelführer insbesondere Erkenntnisquellen zum Beleg dafür anführen, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 4 A 2939/15.A -, Juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2017 - 4 ZB 17.31091 -, Juris Rn. 9) und dass daher Anlass zu deren Klärung in einem Berufungsverfahren besteht.
  • VGH Bayern, 21.09.2017 - 4 ZB 17.31091

    Gruppenverfolgung aller Personen mit Zugehörigkeit zur sunnitischen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20
    Wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsland gestützt, muss der Rechtsmittelführer insbesondere Erkenntnisquellen zum Beleg dafür anführen, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 4 A 2939/15.A -, Juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2017 - 4 ZB 17.31091 -, Juris Rn. 9) und dass daher Anlass zu deren Klärung in einem Berufungsverfahren besteht.
  • VG Münster, 02.10.2018 - 6a K 5132/16
    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20
    In diesem Zusammenhang erscheint es auch dem Senat zumindest möglich, dass im Irak die Gefahr der Verfolgung alleinstehender Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige besteht (so z. B. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 31. Mai 2019 - 1 K 152/17.WI.A - VG Münster, Urteile vom 2. Oktober 2018 - 6a K 5132/16.A - und vom 5. Februar 2019 - 6a K 3033/18.A -).
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 20 ZB 16.50042

    Erfolgloser Zulassungsantrag - Grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20
    Darzulegen sind also eine konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 20 ZB 16.50042 -, Juris Rn. 2; Sächsisches OVG, Beschluss vom 1. Juni 2016 - 1 A 291/15.A -, Juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 01.06.2016 - 1 A 291/15

    Asylverfahren, Ungarn, systemischer Mangel, Darlegungserfordernis

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20
    Darzulegen sind also eine konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 20 ZB 16.50042 -, Juris Rn. 2; Sächsisches OVG, Beschluss vom 1. Juni 2016 - 1 A 291/15.A -, Juris Rn. 3).
  • VG Wiesbaden, 31.05.2019 - 1 K 152/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für alleinstehende Frau mit nichtehelichem

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20
    In diesem Zusammenhang erscheint es auch dem Senat zumindest möglich, dass im Irak die Gefahr der Verfolgung alleinstehender Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige besteht (so z. B. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 31. Mai 2019 - 1 K 152/17.WI.A - VG Münster, Urteile vom 2. Oktober 2018 - 6a K 5132/16.A - und vom 5. Februar 2019 - 6a K 3033/18.A -).
  • VG Münster, 05.02.2019 - 6a K 3033/18
    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2021 - 5 A 3229/20
    In diesem Zusammenhang erscheint es auch dem Senat zumindest möglich, dass im Irak die Gefahr der Verfolgung alleinstehender Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige besteht (so z. B. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 31. Mai 2019 - 1 K 152/17.WI.A - VG Münster, Urteile vom 2. Oktober 2018 - 6a K 5132/16.A - und vom 5. Februar 2019 - 6a K 3033/18.A -).
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