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   VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05   

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VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 (https://dejure.org/2005,2758)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 (https://dejure.org/2005,2758)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 3 TG 3035/05 (https://dejure.org/2005,2758)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Gemeindliches Grundstück; Verkauf; Vergabe, Investorenauswahl; Rechtsweg; Städtebau; Entwicklungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergaberechtliche Streitigkeit nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Öffentlicher Auftrag im Falle eines Investorenauswahlverfahrens; Öffentlich-rechtliche Natur der Verkäufe von treuhänderisch verwalteten Grundstücken in einem städtebaulichen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Anwendungsbereich des GWB: Investorenauswahlverfahren in Verbindung mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 100; ; GWB § 99; ; HessVwVfG § 39; ; VwGO § 100; ; VwGO § 40 Abs. 1; ; VwGO § 44 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und Vergaberecht - Akteneinsichtsgesuch, Anordnungsanspruch, Begründung, Investorenauswahlverfahren, Rechtsweg, unselbständige Verfahrenshandlung, Wettbewerbsbeschränkungen, öffentlich rechtliche Bindung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und Vergaberecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Investorenauswahlverfahren für Treuhandgrundstücke unterfällt nicht dem Vergaberecht! (IBR 2006, 1403)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 529
  • ZfBR 2006, 492 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 806
  • ZfBR 2007, 46
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1993 - 8 S 2554/92

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines Veräußerungsanspruchs aus BauGB § 169 -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05
    Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. März 1993 - 8 S 2554/92 - in juris-online).

    Zwar ist grundsätzlich ein Grundstücksverkauf gekoppelt mit Vorgaben zur Beachtung planerischer Grundentscheidungen zivilrechtlicher Natur, vorliegend tritt jedoch die Besonderheit hinzu, dass es sich um die Bebauung und Veräußerung von Grundstücken in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß den §§ 165 ff. BauGB handelt, wobei die Tätigkeit der Antragsgegnerin als Treuhänderin der Stadt Frankfurt am Main zumindest insoweit den Vorgaben öffentlich-rechtlicher Normen unterliegt, als sie gemäß § 167 Abs. 3 i.V.m. § 169 Abs. 5 - 8 BauGB verpflichtet ist, nur unter Beachtung der besonderen städtebauentwicklungsrechtlichen Vorschriften, die von ihr treuhänderisch verwalteten Grundstücke zu veräußern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995 - 8 S 841/94 - Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983 - 4 TG 35/83 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992 - 7 E 1159/92 - OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, alle Entscheidungen in juris-online ).

    Mag auch die weitere Vertragsabwicklung privatrechtlicher Natur sein, folgt hieraus keineswegs, dass auch die Auswahlentscheidung ausschließlich dem Zivilrecht zuzuordnen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94

    Vergabe von städtischem Bauland im Rahmen einer städtebaulichen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05
    Zwar ist grundsätzlich ein Grundstücksverkauf gekoppelt mit Vorgaben zur Beachtung planerischer Grundentscheidungen zivilrechtlicher Natur, vorliegend tritt jedoch die Besonderheit hinzu, dass es sich um die Bebauung und Veräußerung von Grundstücken in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß den §§ 165 ff. BauGB handelt, wobei die Tätigkeit der Antragsgegnerin als Treuhänderin der Stadt Frankfurt am Main zumindest insoweit den Vorgaben öffentlich-rechtlicher Normen unterliegt, als sie gemäß § 167 Abs. 3 i.V.m. § 169 Abs. 5 - 8 BauGB verpflichtet ist, nur unter Beachtung der besonderen städtebauentwicklungsrechtlichen Vorschriften, die von ihr treuhänderisch verwalteten Grundstücke zu veräußern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995 - 8 S 841/94 - Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983 - 4 TG 35/83 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992 - 7 E 1159/92 - OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, alle Entscheidungen in juris-online ).

    Der Streit um Vergabeentscheidungen hinsichtlich eines gemeindlichen Grundstücks stellt trotz der privatrechtlichen Abwicklung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dar, zumindest, wenn die vergebende Stelle - sei es die Gebietskörperschaft selbst oder sei es ein von ihr eingesetzter Treuhänder -, der wie im Fall der Antragsgegnerin zu 100 % der Gebietskörperschaft gehört, hinsichtlich der Vergabeentscheidung aufgrund öffentlich rechtlicher Vorgaben in seiner Entscheidung gebunden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993; OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2000 - 21 E 472/00

    Auswahlentscheidung über Käufer eines gemeindeeigenen Grundstücks;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05
    Zwar ist grundsätzlich ein Grundstücksverkauf gekoppelt mit Vorgaben zur Beachtung planerischer Grundentscheidungen zivilrechtlicher Natur, vorliegend tritt jedoch die Besonderheit hinzu, dass es sich um die Bebauung und Veräußerung von Grundstücken in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß den §§ 165 ff. BauGB handelt, wobei die Tätigkeit der Antragsgegnerin als Treuhänderin der Stadt Frankfurt am Main zumindest insoweit den Vorgaben öffentlich-rechtlicher Normen unterliegt, als sie gemäß § 167 Abs. 3 i.V.m. § 169 Abs. 5 - 8 BauGB verpflichtet ist, nur unter Beachtung der besonderen städtebauentwicklungsrechtlichen Vorschriften, die von ihr treuhänderisch verwalteten Grundstücke zu veräußern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995 - 8 S 841/94 - Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983 - 4 TG 35/83 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992 - 7 E 1159/92 - OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, alle Entscheidungen in juris-online ).

    Der Streit um Vergabeentscheidungen hinsichtlich eines gemeindlichen Grundstücks stellt trotz der privatrechtlichen Abwicklung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dar, zumindest, wenn die vergebende Stelle - sei es die Gebietskörperschaft selbst oder sei es ein von ihr eingesetzter Treuhänder -, der wie im Fall der Antragsgegnerin zu 100 % der Gebietskörperschaft gehört, hinsichtlich der Vergabeentscheidung aufgrund öffentlich rechtlicher Vorgaben in seiner Entscheidung gebunden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993; OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 01.07.1983 - 4 TG 35/83
    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05
    Zwar ist grundsätzlich ein Grundstücksverkauf gekoppelt mit Vorgaben zur Beachtung planerischer Grundentscheidungen zivilrechtlicher Natur, vorliegend tritt jedoch die Besonderheit hinzu, dass es sich um die Bebauung und Veräußerung von Grundstücken in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß den §§ 165 ff. BauGB handelt, wobei die Tätigkeit der Antragsgegnerin als Treuhänderin der Stadt Frankfurt am Main zumindest insoweit den Vorgaben öffentlich-rechtlicher Normen unterliegt, als sie gemäß § 167 Abs. 3 i.V.m. § 169 Abs. 5 - 8 BauGB verpflichtet ist, nur unter Beachtung der besonderen städtebauentwicklungsrechtlichen Vorschriften, die von ihr treuhänderisch verwalteten Grundstücke zu veräußern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995 - 8 S 841/94 - Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983 - 4 TG 35/83 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992 - 7 E 1159/92 - OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, alle Entscheidungen in juris-online ).

    Der Streit um Vergabeentscheidungen hinsichtlich eines gemeindlichen Grundstücks stellt trotz der privatrechtlichen Abwicklung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dar, zumindest, wenn die vergebende Stelle - sei es die Gebietskörperschaft selbst oder sei es ein von ihr eingesetzter Treuhänder -, der wie im Fall der Antragsgegnerin zu 100 % der Gebietskörperschaft gehört, hinsichtlich der Vergabeentscheidung aufgrund öffentlich rechtlicher Vorgaben in seiner Entscheidung gebunden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993; OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 03.11.2005 - 8 G 4223/05
    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 3. November 2005 - 8 G 4223/05 (2) - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05
    Ob eine Streitigkeit öffentlich rechtlich oder privatrechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach ständiger Rechtsprechung nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BVerwGE 75, 109; BVerwGE 96, 71; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Auflage 2005, § 40 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2000 - 2 B 10209/00
    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05
    Die Antragstellerin kann nämlich ihren Anspruch auf Akteneinsicht innerhalb eines Verfahrens zur Durchsetzung ihres eigentlich verfolgten Anspruchs - letztendlich begehrt die Antragstellerin den Zuschlag für die Investitionsmaßnahme - geltend machen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.02.2000 - 2 B 10209/00 - in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 18.05.1995 - 7 E 95.1069 - in juris-online).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05
    Ob eine Streitigkeit öffentlich rechtlich oder privatrechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach ständiger Rechtsprechung nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BVerwGE 75, 109; BVerwGE 96, 71; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Auflage 2005, § 40 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 2.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Anhörung im

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05
    Der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG ist dabei dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass Mängel im Verwaltungsverfahren, die neben § 44 a VwGO nicht unmittelbar mit Rechtsbehelfen gegen die Verfahrenshandlung geltend gemacht werden können, im Rahmen eines gegen die Sachentscheidung zulässigen Klageverfahrens gerügt werden können und rechtlich geprüft werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.1997 - 11 VR 2/97 - in juris-online ).
  • VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2013 - 3 K 2686/13 -, juris), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1995 -8 S 841/94-, juris und Beschluss vom 12. März 1993 -8 S 2554/92-, juris sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05-, juris, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGBa.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08- juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00-, juris), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. September 1992 -7 E 11459/92-, juris, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschluss vom 08. November 2010 - 2 L 451/10-, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2008 - Verg 25/08

    EuGH-Vorlage zur Pflicht von Städten und Gemeinden zur Einhaltung

    Während sich entgegen anderslautender früherer Judikate (BayObLG, Beschl. v. 19.10.2000 - Verg 9/00, Parkgarage, NZBau 2002, 108; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.5.2004 - Verg 78/03, Nachbarschaftshilfe, NZBau 2004, 398 = VergabeR 2004, 624; VGH Kassel, Beschl. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05, ZfBR 2006, 806) das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen (Beschl. v. 13.3.2008 - Verg 5/07, Windpark, NZBau 2008, 336 = VergabeR 2008, 558), das OLG Karlsruhe (Beschl. v. 13.6.2008 - 15 Verg 3/08, NZBau 2008, 537) und die Vergabekammer des Landes Brandenburg (Beschl. v. 15.2.2008 - VK 2/08, NZBau 2008, 344 LS) den Auffassungen des Senats im Wesentlichen angeschlossen haben, sind vom OLG München (Beschl. v. 4.4.2008 - Verg 4/08, NZBau 2008, 542, 544) Zweifel geäußert worden und haben andere, so die Vergabekammern Baden-Württemberg (Beschl. v. 7.3.2008 - 1 VK 1/08, NZBau 2008, 344 LS) und Darmstadt (Beschl. v. 5.3.2008 - 69d VK 06/2008, NZBau 2008, 339), sowie Stimmen in der Literatur ihnen zum Teil dezidiert widersprochen und darin im Ergebnis eine Überspannung des Vergaberechts gesehen.
  • VG Sigmaringen, 17.06.2019 - 3 K 7459/18

    Bauplatzvergaberichtlinie; nichtöffentliche Sachdiskussion; Mitwirkung eines

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2013 - 3 K 2686/13 -, juris), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 S 841/94 -, juris und Beschluss vom 12. März 1993 - 8 S 2554/92 -, juris sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 -, juris, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. September 1992 - 7 E 1 1459/92 -, juris, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschluss vom 08. November 2010 - 2 L 451/10 - juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403/17

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit über Aufhebung eines freiwilligen

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 29.09.2013 - 3 K 2686/13 - BWGZ 2014, 1320), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1995 - 8 S 841/94 - NVwZ-RR 1995, 558 und Beschl. v. 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272 sowie HessVGH, Beschl. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - ZfbR 2006, 806, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92 - NVwZ 1993, 381, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschl. v. 08.11.2010 - 2 L 451/10 -, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • OVG Saarland, 26.04.2021 - 2 B 77/21

    Rechtsweg bei Vergabe eines Baugrundstücks

    Dies wird in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen, etwa wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war, [Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27.1.1995 - 8 S 841/94 - NVwZ-RR 1995, 558 und Beschluss vom 12.3.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272, sowie VGH Kassel, Beschluss v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - ZfbR 2006, 806, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.] wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen oder wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde.
  • VG Stuttgart, 19.09.2013 - 3 K 2686/13

    Verwaltungsrechtsweg; Reservierung eines kommunalen Baugrundstücks

    Danach wurde befunden, dass der Streit um eine Vergabeentscheidung für ein gemeindliches Grundstück (außerhalb der ausdrücklichen Zuweisung nach § 87 GWG) trotz der privatrechtlichen Abwicklung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 VwGO darstelle, wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden sei (Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 -, juris), wenn die Vergabeentscheidung aus den Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet werde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (VG Münster, Beschluss vom 19.01.2009 - 1 L 673/08 -, juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen werde (OVG NRW, Beschluss vom 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, NJW 2001, 698 und juris), wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolge (VG Minden, Beschluss vom 08.11.2010 - 2 L 451/10 -, juris), insbesondere Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft bei gleichzeitiger Verfolgung städtebaulicher Ziele (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992 - 7 E 11459/92 - NVwZ 1993, 381 und juris).
  • VGH Bayern, 19.04.2013 - 5 CE 13.643

    Antrag auf Übersendung von Behördenakten (hier: Ausländer- und

    Zu den nach § 44a VwGO nicht selbstständig anfechtbaren Verfahrenshandlungen gehört auch die behördliche Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht (herrschende Meinung: vgl. OVG LSA, B.v. 5.1.2012 - 8 R 14/11 - juris; B.v. 30.7.2007 - 2 M 189/07 - juris; Hess VGH, B. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - juris; OVG RhPf, B. v. 17.2.2000 - 2 B 10209/00 - juris; BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - juris).
  • VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18

    Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße /

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen angenommen, so etwa wenn die Kommune aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1995 - 8 S 841/94, NVwZ-RR 1995, 558; HessVGH, B. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05, ZfBR 2006, 806), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, B. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08, juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NRW, B. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00, NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger der öffentlichen Verwaltung mit der Veräußerung hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rh.-Pf., B. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92, NVwZ 1993, 381).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403.17

    Bestimmung der Gerichtsbarkeit bzgl. eines odnungsgemäß durchgeführten

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 29.09.2013 - 3 K 2686/13 - BWGZ 2014, 1320), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1995 - 8 S 841/94 - NVwZ-RR 1995, 558 [VGH Baden-Württemberg 27.01.1995 - 8 S 841/94] und Beschl. v. 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272 sowie HessVGH, Beschl. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - ZfbR 2006, 806, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92 - NVwZ 1993, 381, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschl. v. 08.11.2010 - 2 L 451/10 -, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • VK Bund, 04.01.2007 - VK 3-147/06

    Investorenauswahlverfahren

    Soweit nämlich mit einem städtebaulichen Vertrag keine Leistung, sondern "nur" die Umsetzung städtebaulicher Gestaltungsvorstellungen verbunden ist, liegt kein öffentlicher Auftrag vor (VGH Hessen, Beschluss vom 20. Dezember 2005, 3 TG 3035/05).
  • VG Schleswig, 03.04.2018 - 11 B 42/18

    Anspruch auf Akteneinsicht; gerichtliche Einklagbarkeit des Anspruchs auf

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