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   VGH Hessen, 27.10.2023 - 6 B 1286/23   

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https://dejure.org/2023,45288
VGH Hessen, 27.10.2023 - 6 B 1286/23 (https://dejure.org/2023,45288)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.10.2023 - 6 B 1286/23 (https://dejure.org/2023,45288)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 2023 - 6 B 1286/23 (https://dejure.org/2023,45288)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 AufenthG, § 28 Abs 1 S 5 AufenthG, § 60a Abs 2c AufenthG, § 60a Abs 2 AufenthG, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG
    Nachholung des Visumverfahrens bei einer Pflegeehe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2023 - 6 B 1286/23
    Denn im Regelfall, von dem hier mangels Glaubhaftmachung eines Ausnahmesachverhalts ausgegangen werden muss, ist Ehegatten eine vorübergehende Trennung für die Dauer des Visumverfahrens zuzumuten (BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12/12 -, Rn. 27, juris, m. w. N.).

    Diese Regelung ist unter dem Blickwinkel des Art. 6 des Grundgesetzes - GG - in Anbetracht der in § 30 Abs. 1 Satz 3 AufenthG vorgesehenen Ausnahmetatbestände verfassungskonform bzw. lässt sich zumindest verfassungskonform auslegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012, a. a. O., Rn. 25-29 zu der früheren Gesetzesfassung, die die Ausnahme Nr. 6 noch nicht enthielt).

    Die Antragstellerin hält sich bereits seit mindestens drei Jahren illegal im Bundesgebiet auf, hat bisher aber keinerlei Bemühungen um einen Spracherwerb dargelegt, geschweige denn nachgewiesen, oder auch nur etwaige Hinderungsgründe vorgebracht (vgl. zu den Anforderungen an den Spracherwerb BVerwG, Urteil vom 4. September 2012, a. a. O., Rn. 28).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2023 - 6 B 1286/23
    Ihrem Vorbringen, das Verwaltungsgericht habe die Anforderungen an ärztliche Bescheinigungen überspannt, ist ungeachtet dessen, dass sich die erstinstanzlich herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8/07 -, Rn. 13 ff., juris) auf die Feststellung einer Posttraumatischen Belastungsstörung mit ihren unspezifischen Symptomen bezieht und nicht auf die dem Ehemann der Antragstellerin bescheinigten Erkrankungen, nicht zu folgen.
  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2023 - 6 B 1286/23
    Bereits die Regelung in § 60a Absatz 2c Sätze 2 und 3 AufenthG belegt, dass grundsätzlich nicht nur dann, wenn das Krankheitsbild einer Posttraumatischen Belastungsstörung mit der ihm eigenen Unschärfe in Rede steht, gewisse Mindestanforderungen an die Glaubhaftmachung einer Erkrankung mittels ärztlicher Atteste gestellt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 1 C 35/19 -, Rn. 29, juris).
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