Rechtsprechung
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.02.2007 - VGH 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
Gottschlingurteil
§ 14 Abs. 4 VwVfG; § 46 VwVfG; § 84 PfDG (UEK); § 85 PfDG (UEK)
Abberufung; Verwaltungsverfahren; Verfahrensfehler; Anhörung; Kreiskirchenrat; Rechtsanwalt; theologischer Beistand; faires Verfahren; Waffengleichheit; Chancengleichheit; rechtliches Gehör - kirchenrecht-ekd.de , S. 22
Pfarrerdienstrecht, gedeihliches Wirken
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.12.1973 - I C 70.67
Verpflichtung des Beklagten zur Verhandlung - Stellung des Rechtsanwaltes im …
Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.02.2007 - VGH 8/06
Dieses nicht § 3 Abs. 3 BRAO entscheidet, ob sich der Pfarrer von einem Anwalt begleiten oder vertreten lassen darf (BVerwG, Beschluss v. 18.12.1973 I C 70/67 , NJW 1974, 715).Das Gebot der Waffen- und Chancengleichheit kann es erforderlich machen, dem am Verfahren Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens, insbesondere eines Rechtsanwalts, zu bedienen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss v. 26.9. 1972 I WB 42/72 , BVerwGE 46, 29; Beschluss v. 18.12.1973 I C 70/67 , NJW 1974, 715).
Mit diesem Inhalt beschreibt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 18.12.1973 ( I C 70/67 , NJW 1974, 715) die rechtliche Situation innerhalb der Ev. Landeskirche in Baden, wie sie nach deren Selbstverständnis bestehe.
- BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72
Rechtsmittel
Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.02.2007 - VGH 8/06
Nach ständiger Rechtsprechung der staatlichen Gerichte gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens das Recht auf ein faires Verfahren; es ist gekennzeichnet durch das Verlangen nach verfahrensrechtlicher Waffen- und Chancengleichheit (BVerfG, Beschluss v. 8.10.1974 2 BvR 747/73 , NJW 1975, 103; BVerwG, Beschluss v. 26.9. 1972 I WB 42/72 , BVerwGE 46, 29).Das Gebot der Waffen- und Chancengleichheit kann es erforderlich machen, dem am Verfahren Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens, insbesondere eines Rechtsanwalts, zu bedienen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss v. 26.9. 1972 I WB 42/72 , BVerwGE 46, 29; Beschluss v. 18.12.1973 I C 70/67 , NJW 1974, 715).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.02.2007 - VGH 8/06
Nach ständiger Rechtsprechung der staatlichen Gerichte gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens das Recht auf ein faires Verfahren; es ist gekennzeichnet durch das Verlangen nach verfahrensrechtlicher Waffen- und Chancengleichheit (BVerfG, Beschluss v. 8.10.1974 2 BvR 747/73 , NJW 1975, 103; BVerwG, Beschluss v. 26.9. 1972 I WB 42/72 , BVerwGE 46, 29).
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 22.04.2009 - VK 4/08 Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung hat der VGH im Urteil vom 22.02.2007 - VGH 8/06 - (RsprB Abl. EKD 2008, 22) ergänzend ausgeführt, dass der betroffene Pfarrer nicht nur vor der abschließenden Entscheidung des Kirchenamtes angehört werden müsse.
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 22.04.2009 - VK 4/08 Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung hat der VGH im Urteil vom 22.02.2007 - VGH 8/06 - (RsprB Abl. EKD 2008, 22) ergänzend ausgeführt, dass der betroffene Pfarrer nicht nur vor der abschließenden Entscheidung des Kirchenamtes angehört werden müsse.