Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10950
VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158 (https://dejure.org/2019,10950)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158 (https://dejure.org/2019,10950)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2019 - 1 ZB 17.2158 (https://dejure.org/2019,10950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,10950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 Satz 1; BauGB § 35 Abs. 2 und 3, Abs. 4 S. 1 Nr. 5
    Beseitigungsanordnung betreffend eine Freizeithütte im Außenbereich und Begriff der Splittersiedlung

  • rewis.io

    Beseitigungsanordnung betreffend eine Freizeithütte im Außenbereich und Begriff der Splittersiedlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7
    Beseitigungsanordnung (Freizeit-)Hütte im Außenbereich; Bauaufsicht; Splittersiedlung; Erweiterung

  • rechtsportal.de

    BayBO Art. 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7
    Rechtsstreit um die Anordnung zur Beseitigung einer Hütte im Außenbereich; Drohen der Erweiterung einer Splittersiedlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
    Die Ausführungen des Klägers, die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1998 (4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228; juris) biete hierfür keine ausreichende Begründung und Grundlage, weil der Entscheidung - im Gegensatz zu dem hier zu entscheidenden Fall - eine naturschutzrechtliche Sicherstellungsverordnung zugrunde lag, treffen nicht zu.

    Der Kläger übersieht dabei, dass die Sicherstellungsanordnung nicht entscheidungstragend war (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 a.a.O. juris Rn. 17).

    Auch insoweit ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) auch durch Genehmigungspflichten begründende Verfahrensvorschriften, die ihrerseits auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein eigentumsbeschränkendes Gesetz entsprechen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 24.5.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2018, Art. 76 Rn. 117), bestimmt werden und es einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 B 45.14

    Begriff der Splittersiedlung; Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
    Denn der Begriff der "Splittersiedlung" ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
    Da bei der Frage, ob ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB planungsrechtlich unzulässig ist, schon der Verstoß gegen einen der in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft genannten öffentlichen Belange ausreicht (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.1999 - 4 B 85.99 - BauR 2000, 1171), kommt es nicht darauf an, ob das Vorhaben auch noch im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB) steht bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 4 BauGB).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
    Auch insoweit ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) auch durch Genehmigungspflichten begründende Verfahrensvorschriften, die ihrerseits auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein eigentumsbeschränkendes Gesetz entsprechen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 24.5.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2018, Art. 76 Rn. 117), bestimmt werden und es einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht