Rechtsprechung
VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 76 Satz 1; BauGB § 35 Abs. 2 und 3, Abs. 4 S. 1 Nr. 5
Beseitigungsanordnung betreffend eine Freizeithütte im Außenbereich und Begriff der Splittersiedlung - rewis.io
Beseitigungsanordnung betreffend eine Freizeithütte im Außenbereich und Begriff der Splittersiedlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBO Art. 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7
Beseitigungsanordnung (Freizeit-)Hütte im Außenbereich; Bauaufsicht; Splittersiedlung; Erweiterung - rechtsportal.de
BayBO Art. 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7
Rechtsstreit um die Anordnung zur Beseitigung einer Hütte im Außenbereich; Drohen der Erweiterung einer Splittersiedlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 18.05.2017 - M 11 K 16.2274
- VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
Die Ausführungen des Klägers, die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1998 (4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228; juris) biete hierfür keine ausreichende Begründung und Grundlage, weil der Entscheidung - im Gegensatz zu dem hier zu entscheidenden Fall - eine naturschutzrechtliche Sicherstellungsverordnung zugrunde lag, treffen nicht zu.Der Kläger übersieht dabei, dass die Sicherstellungsanordnung nicht entscheidungstragend war (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 a.a.O. juris Rn. 17).
Auch insoweit ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) auch durch Genehmigungspflichten begründende Verfahrensvorschriften, die ihrerseits auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein eigentumsbeschränkendes Gesetz entsprechen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 24.5.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2018, Art. 76 Rn. 117), bestimmt werden und es einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
- BVerwG, 17.03.2015 - 4 B 45.14
Begriff der Splittersiedlung; Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
Denn der Begriff der "Splittersiedlung" ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99
Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
Da bei der Frage, ob ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB planungsrechtlich unzulässig ist, schon der Verstoß gegen einen der in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft genannten öffentlichen Belange ausreicht (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.1999 - 4 B 85.99 - BauR 2000, 1171), kommt es nicht darauf an, ob das Vorhaben auch noch im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB) steht bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 4 BauGB). - BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95
Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2019 - 1 ZB 17.2158
Auch insoweit ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) auch durch Genehmigungspflichten begründende Verfahrensvorschriften, die ihrerseits auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein eigentumsbeschränkendes Gesetz entsprechen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 24.5.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2018, Art. 76 Rn. 117), bestimmt werden und es einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228).