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   VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288   

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VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288 (https://dejure.org/2017,3974)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.02.2017 - 3 CE 16.2288 (https://dejure.org/2017,3974)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - 3 CE 16.2288 (https://dejure.org/2017,3974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes beim Oberlandesgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung des Dienstpostens "Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes beim OLG" mit einem Mitbewerber; Eignung und Befähigung eines Beamten i.R.d. Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • rewis.io

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes beim Oberlandesgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2
    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Unterschiedliches Gesamturteil in gleichen Statusämtern; Inzidente Überprüfung der angefochtenen Beurteilung; Befangenheit (verneint)

  • rechtsportal.de

    Besetzung des Dienstpostens "Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes beim OLG" mit einem Mitbewerber; Eignung und Befähigung eines Beamten i.R.d. Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594

    § 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
    2.1.6 Es begegnet vorliegend auch keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken, im Rahmen der Beurteilung des Antragstellers zunächst ein Gesamturteil mit 13 Punkten zu bilden und sodann die Einzelmerkmale im Hinblick auf dieses Ergebnis in Einklang zu bringen (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 58 m.w.N).

    Jedenfalls aus diesen Gründen wird den Anforderungen des Art. 59 Abs. 2 LlbG, wonach bei der Bildung des Gesamturteils die bei den Einzelmerkmalen vergebenen Wertungen unter Berücksichtigung ihrer an den Erfordernissen des Amtes und der Funktion zu messenden Bedeutung in einer Gesamtschau zu bewerten und zu gewichten sind, auch bei der vorliegenden Beurteilungspraxis Rechnung getragen (BayVGH, U.v. 7.5.2014 a.a.O juris Rn. 75f.; B.v. 27.2.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 10.).

    Hierbei kann es sich insbesondere um Beurteilungsentwürfe bzw. -beiträge unmittelbarer Dienstvorgesetzter handeln, die - wie vorliegend - aufgrund der dienstlichen Nähe vor allem in der Lage sind, konkrete Einzelkriterien zu bewerten (BayVGH, Urteil vom 7.5.2014 a.a.O. Rn. 33).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine fehlerfreie Anwendung (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 28).

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist dabei in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 26.02.2004 - 2 B 41.03

    Fehlerhaftigkeit eines Beurteilungsbeitrags wegen unterlassener Nachprüfung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
    Zwar kann eine dienstliche Beurteilung fehlerhaft sein, wenn ein befangener oder voreingenommener Vorgesetzter beurteilt oder Feststellungen und Bewertungen eines befangenen oder voreingenommenen Vorgesetzten bzw. Mitarbeiters ungeprüft der Beurteilung zugrunde legt, statt sich mit der gebotenen Sorgfalt ein Bild davon zu machen, ob und inwieweit die Stellungnahme bzw. der Beurteilungsbeitrag zutrifft (vgl. Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2015, S. 215; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Aufl. 2016, S. 233 unter Hinweis auf BVerwG, B.v 26.2.2004 - 2 B 41/03 - juris; Hess. VGH, B.v. 15.2.2013 - 1 B 1191/12 - juris Rn. 41).

    Insofern unterliegen Beurteilungsbeiträge im Rahmen ihrer Funktion als Erkenntnisquelle innerhalb der Gesamtbeurteilung im Grundsatz denselben Anforderungen wie die Beurteilung selbst (BVerwG, B.v. 26.2.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit, der Beurteiler einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat und ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06; BayVGH, B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - jeweils juris).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06; BayVGH, B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 3 ZB 10.602

    Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Zeugeneinvernahme des Beurteilers;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit, der Beurteiler einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat und ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06; BayVGH, B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - jeweils juris).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06; BayVGH, B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit, der Beurteiler einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat und ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06; BayVGH, B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - jeweils juris).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06; BayVGH, B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - jeweils juris).

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
    Hierfür kommen vorrangig, aber nicht ausschließlich, Beiträge der früher für die Beurteilung Zuständigen sowie Personen in Betracht, die die Dienstausübung des Beamten aus eigener Anschauung kennen (BVerwG, U.v. 28.1.2016 - 2 A 1/14 - juris Rn. 22).

    Zur Erlangung einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage ist es aber nach obergerichtlicher Rechtsprechung ohne weiteres zulässig, auch bereits in den Ruhestand versetzte Beamte um Informationen zum dienstlichen Verhalten des zu beurteilenden Beamten oder um schriftliche Stellungnahmen zu bitten (BVerwG, U.v. 28.1.2016 - 2 A 1/14 - juris Rn. 25; B.v. 20.8.2004 - 2 B 64/04 - juris Rn. 9).

  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
    Die Voreingenommenheit kann sich aus der Beurteilung selbst, aber auch aus dem Verhalten des Beurteilers in Angelegenheiten des zu beurteilenden Beamten oder diesem gegenüber ergeben (vgl. BVerfG, B.v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00 - juris Rn. 32).
  • VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12

    Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
    Zwar kann eine dienstliche Beurteilung fehlerhaft sein, wenn ein befangener oder voreingenommener Vorgesetzter beurteilt oder Feststellungen und Bewertungen eines befangenen oder voreingenommenen Vorgesetzten bzw. Mitarbeiters ungeprüft der Beurteilung zugrunde legt, statt sich mit der gebotenen Sorgfalt ein Bild davon zu machen, ob und inwieweit die Stellungnahme bzw. der Beurteilungsbeitrag zutrifft (vgl. Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2015, S. 215; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Aufl. 2016, S. 233 unter Hinweis auf BVerwG, B.v 26.2.2004 - 2 B 41/03 - juris; Hess. VGH, B.v. 15.2.2013 - 1 B 1191/12 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053

    Dienstliche Beurteilung; Reihung; Bildung des Gesamturteils

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
    Jedenfalls aus diesen Gründen wird den Anforderungen des Art. 59 Abs. 2 LlbG, wonach bei der Bildung des Gesamturteils die bei den Einzelmerkmalen vergebenen Wertungen unter Berücksichtigung ihrer an den Erfordernissen des Amtes und der Funktion zu messenden Bedeutung in einer Gesamtschau zu bewerten und zu gewichten sind, auch bei der vorliegenden Beurteilungspraxis Rechnung getragen (BayVGH, U.v. 7.5.2014 a.a.O juris Rn. 75f.; B.v. 27.2.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 10.).
  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 3 CE 12.2130

    Dienstpostenbesetzung

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 04.76
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • VGH Bayern, 03.02.2017 - 3 CE 16.2480

    Eignungs- und Leistungsvergleich anhand des Gesamturteils dienstlicher

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialbeauftragten für

    Periodischen Beurteilungen sind in der Regel untereinander vergleichbar, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind und sich die Beurteilungszeiträume entsprechen (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 20).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, den Antragsteller bei der Besetzung des streitgegenständlichen Dienstpostens nicht zu berücksichtigen, da dieser im Gesamturteil der aktuellen dienstlichen Beurteilung im gleichen Statusamt wie der Beigeladene schlechter beurteilt wurde, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 21).

  • VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238

    Vergleich der Gesamturteile der periodischen dienstlichen Beurteilung

    Periodischen Beurteilungen sind in der Regel untereinander vergleichbar, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind und sich die Beurteilungszeiträume entsprechen (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 20).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, den Antragsteller bei der Besetzung des streitgegenständlichen Dienstpostens nicht zu berücksichtigen, da dieser im Gesamturteil der aktuellen dienstlichen Beurteilung im gleichen Statusamt wie die Beigeladene schlechter beurteilt wurde, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 21).

  • VG München, 23.07.2019 - M 5 E 19.1817

    Stellenbesetzungsverfahren als Seminarrektor

    Hierbei ist darauf zu achten, dass die Leistungen der Bewerber miteinander vergleichbar sind, was der Fall ist, wenn diese sich im gleichen Statusamt befinden und sich die Beurteilungszeiträume entsprechen (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 20).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - juris; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.).

  • VG München, 28.07.2020 - M 5 E 20.2704

    Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - RiA 2007, 275, juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20

    Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich

    Genügt bei Richtern im Richterverhältnis auf Lebenszeit ein Beurteilungsrhythmus und damit der Beurteilungszeitraum von fünf Jahren den Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG und § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA i. V. m. § 3 Satz 2 LRiG LSA, folgt hieraus zugleich, dass die über die Richter erstellten Regelbeurteilungen grundsätzlich hinreichend aktuell sind, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt ( siehe schon: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010, a. a. O. Rn. 37; auf gleicher Linie: BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 3 CE 16.2288 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 13. März 2010 - 3 CE 12.2130 -, juris Rn. 27, Beschluss vom 8. März 2010 - 3 CE 09.3208 -, juris Rn. 15 f. [vier Jahre betreffend] ).
  • VG Ansbach, 30.09.2020 - AN 1 K 19.01571

    Erfolglose Klage auf Änderung der Beurteilung

    Hierfür kommen vorrangig, aber nicht ausschließlich, Beiträge der früher für die Beurteilung Zuständigen sowie Personen in Betracht, die die Dienstausübung des Beamten aus eigener Anschauung kennen (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 27 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 28.1.2016 - 2 A 1/14 - juris Rn. 22).

    Zwar kann eine dienstliche Beurteilung fehlerhaft sein, wenn ein befangener oder voreingenommener Vorgesetzter beurteilt oder Feststellungen und Bewertungen eines befangenen oder voreingenommenen Vorgesetzten bzw. Mitarbeiters ungeprüft der Beurteilung zugrunde legt, statt sich mit der gebotenen Sorgfalt ein Bild davon zu machen, ob und inwieweit die Stellungnahme bzw. der Beurteilungsbeitrag zutrifft (BayVGH, B.v. 10.2.2017, a.a.O., Rn. 31 unter Verweis auf Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2015, S. 215; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Aufl. 2016, S. 233 unter Hinweis auf BVerwG, B.v 26.2.2004 - 2 B 41/03 - juris; Hess. VGH, B.v. 15.2.2013 - 1 B 1191/12 - juris Rn. 41; VG Bayreuth, U.v. 2.6.2020 - B 5 K 18.245 - juris Rn. 28), entscheidend ist hierfür aber nicht die aus der subjektiven Sicht des Beurteilten begründete Besorgnis der Befangenheit des Beurteilers.

  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1539

    Konkurrentenstreit um eine Rektorenstelle

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - juris; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.).
  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1538

    Stellenbesetzungsverfahren, hier: Verwendungseignung als konstitutives

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - juris; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.).
  • VG München, 01.06.2021 - M 5 E 21.316

    Besetzung der Präsidentenstelle eines Gerichts

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - RiA 2007, 275, juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.).
  • VG München, 18.08.2020 - M 5 E 20.896

    Auswahlentscheidung (Vorsitzender Richter am Finanzgericht)

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - RiA 2007, 275, juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.).
  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1964

    Stellenbesetzung (Rektorin an einer Grundschule)

  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 20.00571

    Rechtswidrige Auswahlentscheidung bei Dienstpostenbesetzungsverfahren wegen

  • VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006

    Besetzung von Rektorenstelle

  • VG München, 31.05.2021 - M 5 E 21.911

    Erfolglose einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO zur Verhinderung einer

  • VG Ansbach, 29.10.2019 - AN 1 K 19.00688

    Stellenbesetzungsverfahren

  • VG München, 23.12.2020 - M 5 E 20.5241

    Erfolgloser Konkurrentenstreit eines im Auswahlverfahren unterlegenen

  • VG Berlin, 02.12.2021 - 26 L 178.21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

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