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   VGH Bayern, 13.07.2018 - 11 B 18.644   

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https://dejure.org/2018,22950
VGH Bayern, 13.07.2018 - 11 B 18.644 (https://dejure.org/2018,22950)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.07.2018 - 11 B 18.644 (https://dejure.org/2018,22950)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - 11 B 18.644 (https://dejure.org/2018,22950)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 4, Abs. 8, § ... 20 Abs. 4, § 28 Abs. 3, § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 5 S. 1, Abs. 6 S. 1, Abs. 7 S. 1, § 65 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2; FeV § 11 Abs. 3 Nr. 4-7, Nr. 9b, Abs. 6, Abs. 8 S. 1, § 15, § 20 Abs. 1 S. 1, S. 4, § 21 Abs. 4, § 22 Abs. 4 S. 1; VwGO § 75 S. 3; StVZO § 13a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 S. 1; StPO § 170 Abs. 2
    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung; Eintragung verschiedener Straftaten aus den Jahren 1995 bis 2000 im Fahreignungsregister; Ablauf von Tilgungsfristen

  • rewis.io

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    MPU-Anordnung bei eingetragenen Eignungszweifeln im Fahreignungsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung; Eintragung verschiedener Straftaten aus den Jahren 1995 bis 2000 im Fahreignungsregister; Ablauf von Tilgungsfristen

  • rechtsportal.de

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Eintragung von Straftaten im Fahreignungsregister; Eintragung der Versagung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister; Tilgung nach § 29 StVG in der bis 30. April 2014 gültigen Fassung; Anlaufhemmung und Ablaufhemmung; Gutachtensanordnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2017 - 16 E 132/16

    Formelle Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung betreffend die Kraftfahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2018 - 11 B 18.644
    Es muss diesbezüglich auch nicht geprüft werden, ob die Gutachtensanordnung vom 7. November 2007 rechtmäßig war (zweifelhaft nach VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 46 und OVG NW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris Rn. 34) und der Kläger schon deshalb damals kein Gutachten hätte vorlegen müssen.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2018 - 11 B 18.644
    Derartige Regelungen sind grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440 = juris Rn. 31).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2018 - 11 B 18.644
    Auch das Ermessen ist nicht hinreichend ausgeübt worden (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2018 - 11 B 18.644
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine unechte Rückwirkung vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwertet (BVerfG, U.v. 23.11.1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239).
  • VGH Bayern, 09.09.2021 - 11 CE 21.1881

    Herausgabe eines Führerscheins (ermessensfehlerhafte Gutachtensanordnung) -

    Insoweit gilt für den erneuten Erlass einer verfahrens- oder ermessensfehlerhaften Gutachtensanordnung, die nicht die Qualität eines Verwaltungsakts besitzt, nichts anderes als für den Erlass des Entziehungsbescheids selbst (vgl. auch VGH BW, U.v. 11.8.2015 - 10 S 444/14 - DÖV 2015, 935 = juris Rn. 40; BayVGH, U.v. 13.7.2018 - 11 B 18.644 - juris Rn. 29 f.).
  • VG Köln, 06.09.2022 - 6 K 1043/21
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.07.2018 - 11 B 18.644 -, juris, Rn. 15.
  • VGH Bayern, 17.02.2022 - 11 ZB 21.3055

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung wegen

    Damit war die Fahrerlaubnisbehörde auch nicht daran gehindert, unter ordnungsgemäßer Ausübung ihres Ermessens erneut eine Gutachtensanordnung zu erlassen (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 Rn. 27; VGH BW, U.v. 11.8.2015 - 10 S 444/14 - DÖV 2015, 935 = juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 6.12.2019 a.a.O.; U.v. 13.7.2018 - 11 B 18.644 - juris Rn. 29 f.).
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