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   VGH Bayern, 14.02.2017 - 1 ZB 14.2641   

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https://dejure.org/2017,5873
VGH Bayern, 14.02.2017 - 1 ZB 14.2641 (https://dejure.org/2017,5873)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2017 - 1 ZB 14.2641 (https://dejure.org/2017,5873)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 1 ZB 14.2641 (https://dejure.org/2017,5873)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11
    Festsetzung von Verkehrsflächen und Funktionslosigkeit des Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung einer Einfriedung auf den dem Wohngrundstück vorgelagerten Grundstücken; Festsetzung von Grundstücken durch den Bebauungsplan als Verkehrsfläche hinsichtlich Funktionslosigkeit

  • rewis.io

    Festsetzung von Verkehrsflächen und Funktionslosigkeit des Bebauungsplans

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11
    Errichtung einer Einfriedung auf einer dem Wohnhaus vorgelagerten Verkehrsfläche; Funktionslosigkeit der durch Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsfläche; Befreiung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 31 Abs. 2
    Errichtung einer Einfriedung auf den dem Wohngrundstück vorgelagerten Grundstücken; Festsetzung von Grundstücken durch den Bebauungsplan als Verkehrsfläche hinsichtlich Funktionslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 1 ZB 14.2641
    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden nur dann funktionslos, wenn die tatsächliche Entwicklung einen Zustand erreicht hat, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn die dadurch fehlende Steuerungsfunktion der Festsetzung offenkundig ist, so dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzung nicht mehr schutzwürdig ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2017 - 1 ZB 14.2641
    Die Festsetzung von Verkehrsflächen kann daher funktionslos werden, wenn die Gemeinde den Bau einer Straße endgültig aufgegeben hat und dies bei einem mehr als 40 Jahre alten Plan offenkundig ist (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - BauR 2010, 2060).
  • VG München, 24.05.2017 - M 9 K 16.4199

    Umnutzung eines Bürogebäudes in Asylbewerberunterkunft im faktischen

    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden (nur) dann funktionslos, wenn die tatsächliche Entwicklung einen Zustand erreicht hat, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn die dadurch fehlende Steuerungsfunktion der Festsetzung offenkundig ist, so dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzung nicht mehr schutzwürdig ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5; BayVGH, B.v. 14.2.2017 - 1 ZB 14.2641 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 26.06.2019 - AN 9 K 17.02138

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans aus wirtschaftlichen Gründen

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers nahm im Vorbescheidsverfahren mit Schriftsatz vom 1. August 2017 Stellung und führte aus, der Bebauungsplan Nr. ... vom 21.5.1969 sei hinsichtlich der Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft (Erwerbsgartenbau)" zwischenzeitlich funktionslos geworden, da nach den tatsächlichen Verhältnissen eine Verwirklichung dieser Festsetzung auf absehbare Zeit ausgeschlossen sei und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht habe, der dem Vertrauen in die Fortgeltung der Festsetzung die Schutzwürdigkeit nehme (mit Verweis auf VG Bayreuth, U.v. 8.0.2015, B 2 K 15.86; BVerwG, U.v. 29.4.1977, IV C 39.75; B.v. 9.10.2003, 4 B 85.03; BayVGH, B.v. 14.2.2017, 1 ZB 14.2641).
  • VG München, 21.06.2017 - M 9 K 16.2183

    Anspruch auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Nebengebäudes für zwei Fahrzeuge

    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden nur dann funktionslos, wenn die tatsächliche Entwicklung einen Zustand erreicht hat, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn die dadurch fehlende Steuerungsfunktion der Festsetzung offenkundig ist, so dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzung nicht mehr schutzwürdig ist (statt aller BayVGH, B.v. 14.2.2017 - 1 ZB 14.2641 - juris).
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