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   VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277   

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https://dejure.org/2019,3781
VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277 (https://dejure.org/2019,3781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2019 - 11 CS 18.2277 (https://dejure.org/2019,3781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 11 CS 18.2277 (https://dejure.org/2019,3781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 152 Abs. 1; FeV § 3 Abs. 1 S. 1, § 11 Abs. 8, § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c
    Keine Gutachtensanordnung bei Unsicherheit der Frage des "Fahrens"

  • rewis.io

    Keine Gutachtensanordnung bei Unsicherheit der Frage des "Fahrens"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge; Nichtvorlage des angeordneten Fahreignungsgutachtens

  • rechtsportal.de

    Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge nach Nichtvorlage des angeordneten Fahreignungsgutachtens; ungeklärte Fahrt auf einer öffentlichen Straße; Untersagung; erlaubnisfreier Fahrzeuge; Nichtvorlage; Fahreignungsgutachten; ungeklärte Fahrt; öffentlichen Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277
    Dabei sollten mit der Anordnung der entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften nicht die Voraussetzungen, unter denen ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, relativiert werden, sondern der Regelungsgehalt dieser Vorschriften auf Fälle des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge nur insoweit erstreckt werden, als sie ihrem Wortlaut nach anwendbar sind, d.h. - was einen Fahrradfahrer anbetrifft - also nicht das Führen eines Kraftfahrzeugs voraussetzen (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696 = juris Rn. 6).

    Darunter fällt auch die erstmalige Fahrt mit einem Fahrrad (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 5).

    Insoweit finden die Grundrechte des Betroffenen ihre Grenzen in den Rechten Dritter, insbesondere in dem Recht der übrigen Verkehrsteilnehmer auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die zu schützen der Staat aufgerufen ist (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277
    Das Verwaltungsgericht hat sich insoweit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (B.v. 9.10.2009 - 3 M 324/09 - Blutalkohol 47, 46 = juris Rn. 11) angeschlossen, dass § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV entsprechend § 24a StVG und § 316 StGB auszulegen ist, ohne sich mit der entgegengesetzten Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. U.v. 18.6.2012 - 10 S 452/10 - VwVBl 2013, 19 = juris Rn. 42; ebenso Dauer, a.a.O. § 13 FeV Rn. 23 und VG München, U.v. 27.9.2011 - M 1 K 11.2974 - juris Rn. 16) auseinanderzusetzen, der dies unter Verweis auf den unterschiedlichen Wortlaut der Vorschriften abgelehnt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2009 - 3 M 324/09

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277
    Das Verwaltungsgericht hat sich insoweit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (B.v. 9.10.2009 - 3 M 324/09 - Blutalkohol 47, 46 = juris Rn. 11) angeschlossen, dass § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV entsprechend § 24a StVG und § 316 StGB auszulegen ist, ohne sich mit der entgegengesetzten Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. U.v. 18.6.2012 - 10 S 452/10 - VwVBl 2013, 19 = juris Rn. 42; ebenso Dauer, a.a.O. § 13 FeV Rn. 23 und VG München, U.v. 27.9.2011 - M 1 K 11.2974 - juris Rn. 16) auseinanderzusetzen, der dies unter Verweis auf den unterschiedlichen Wortlaut der Vorschriften abgelehnt hat.
  • VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1619

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277
    Gemäß der Verordnungsbegründung zu § 3 FeV (BR-Drs. 443/98, S. 237) gilt diese Vorschrift auch für Personen, die kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führen, sondern in anderer Weise am Straßenverkehr teilnehmen, z.B. für Fahrrad- und Mofafahrer und Lenker von Fuhrwerken (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1619 - juris Rn. 14; Hahn/Kalus in MünchKomm Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, Bd. 1 § 3 FeV Rn. 1; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 3 FeV Rn. 10; Ternig in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 3 FeV Rn. 1).
  • VG München, 27.09.2011 - M 1 K 11.2974

    Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen; rinmalige

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277
    Das Verwaltungsgericht hat sich insoweit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (B.v. 9.10.2009 - 3 M 324/09 - Blutalkohol 47, 46 = juris Rn. 11) angeschlossen, dass § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV entsprechend § 24a StVG und § 316 StGB auszulegen ist, ohne sich mit der entgegengesetzten Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. U.v. 18.6.2012 - 10 S 452/10 - VwVBl 2013, 19 = juris Rn. 42; ebenso Dauer, a.a.O. § 13 FeV Rn. 23 und VG München, U.v. 27.9.2011 - M 1 K 11.2974 - juris Rn. 16) auseinanderzusetzen, der dies unter Verweis auf den unterschiedlichen Wortlaut der Vorschriften abgelehnt hat.
  • VG Trier, 10.03.2020 - 1 K 2868/19

    Ablehnung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Auf die fehlende Fahreignung bei Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens kann daher nur geschlossen werden, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 -3 C 20.15 -, juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 11 CS 18.2277 - juris Rn. 16).
  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss v. 21.02.2019 - 11 CS 18.2277 - juris Rn. 16).
  • VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20

    Fahrerlaubnisentziehung bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter

    Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Gutachtensanordnung ihrerseits formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris, Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 11 CS 18.2277 -, juris, Rn. 16).
  • VG Würzburg, 29.05.2019 - W 6 K 18.1184

    Untersagung zum Führen von erlaubnisfreien Fahrzeugen im öffentlichen

    Mit Beschluss vom 21. Februar 2019 änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. September 2018 ab und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Nr. 1 des Bescheides des Landratsamts ... vom 9. August 2018 wieder her (Az.: 11 CS 18.2277).

    1.1.1 Zunächst liefert der Inhalt der Behördenakte keine Hinweise für eine Fahrt der Klägerin im öffentlichen Straßenraum (vgl. dazu BayVGH B.v. 21.2.2019 - 11 CS 18.2277 - Rn. 18).

  • VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

    Auf die fehlende Fahreignung bei Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens kann daher nur geschlossen werden, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2020 - 3 C 5.20 -, juris Rn. 18 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 11 CS 18.2277 -, juris Rn. 16).
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